Hallo,
ich bin von 08/18 bis 08/21 in Elternzeit, möchte aber ab 09/19 wieder in Teilzeit arbeiten.
Mein Arbeitgeber (fester Vertrag) ist pro Strecke 60 km entfernt.
Jetzt habe ich ein gutes befristetes Jobangebot in Aussicht. Wäre bei mir im Ort und für 25 Wochenstunden, so in etwa wie ich eh wieder arbeiten gehen möchte.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Kann ich während der Elternzeit diesen neuen Job antreten, obwohl ich bei meinem eigentlichen AG einen Festvertrag habe. Natürlich OHNE meinen Vertrag zu kündigen. Also quasi für 1 oder 2 Jahre während der Elternzeit dort zu arbeiten, dann würde sich auch alles viel besser mit der Kinderbetreuung vereinbaren lassen.
Hat da jemand eine Ahnung?
Liebe Grüße
Anderer Job während Elternzeit?
Ja darfst du, aber nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers wo du in Elternzeit bist. In dem Antrag musst du auch angeben bei welchem AG du während der EZ arbeiten möchtest.
Hey.
Du darfst Teilzeit (max. 30Std) in deiner Elternzeit bei einem Fremdarbeitgeber arbeiten WENN dein Hauptarbeitgeber diese "Nebenbeschäftigung" genehmigt hat.
Sprich du machst einen Ausdruck auf dem steht, dass dein Hauptarbeitgeber bei dem du in Elternzeit bist bis 08/21 dir eine Nebenbeschäftigung bei einer anderen Firma genehmigt. Bekommst du diese Genehmigung nicht, darfst du auch nirgens anderes in Teilzeit arbeiten.
Und denk dran, dass dir für diese Beschäftigung nur Steuerklasse 6 zur Verfügung steht. Natürlich bekommst du dann Geld bei der Steuererklärung wieder, aaaber es fehlt dir ja bis dahin.
Also überlege mal, ob du ggf doch Teilzeit bei deinem Hauptarbeitgeber gehen möchtest Geld technisch. Weil ggf relativiert sich das ja dann vom Geld her. Natürlich nicht von der Fahrzeit, aber gut.
Also kurzum nochmal zusammengefasst : du darfst in der EZ woanders TZ arbeiten, allerdings NUR mit schriftlicher Genehmigung deines Haupt-AG's. Da kommst du nicht drumrum.
Liebe Grüße
Hey du, du scheinst dich ja gut auszukennen, wenn ich in der Elternzeit nun auf 450 Euro Basis irgendwo arbeiten möchte, muss ich dann a) meinem AG vorher genau sagen wo ich das machen möchte und b) das wird ja eh nicht versteuert dann oder?
„Und denk dran, dass dir für diese Beschäftigung nur Steuerklasse 6 zur Verfügung steht“
Das ist falsch. Man kann nämlich den ruhenden Arbeitsvertrag in Steuerklasse 6 setzen und den anderen in die bessere.