unwissentlich 6 Jahre keine KK Beiträge gezahlt, trotz Selbständigkeit

von 2006 bis 2012 bin ich einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen UND habe zusätzlich in einem Angestelltenverhältnis als geringfügig Beschäftigte gearbeitet.

In dieser Zeit war ich bei der GKV familienversichert über meinen Mann.

Aus Unwissenheit (die bekanntlich nicht vor Strafe schützt) haben wir der Krankenkasse meine Selbständigkeit nicht angegeben, sondern im jährlichen Auskunftsbogen lediglich meinen 450,- Euro Job eingetragen.

Nun habe ich mich von meinem Mann getrennt, der diesen Tatbestand jetzt als Druckmittel mir gegenüber einsetzt, damit er bei der Scheidung gut abschneidet.

D.h., wenn ich nicht so mache wie er will, würde er mich bei der KK anzeigen.

Trifft ihn als Mitglied, denn er hat ja den Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben, nicht eine Mitschuld.

Ich weiß, dass vorsätzlich nicht gezahlte Beiträge (auch wenn ich es zu dieser Zeit wirklich nicht besser wusste) erst nach 30 Jahren verjähren. Hinzu käme wahrscheinlich noch ein Strafverfahren und Säumniszuschläge plus die Beiträge für die 6 Jahre. Die sich nach meinen Berechnungen durchaus auf über 20.000,- Euro belaufen könnten.

Ich hatte zu Beginn meiner Selbständigkeit keinen Steuerberater, dessen Aufklärungspflicht es gewesen wäre, dass ich mich selbst versichern muss.

Mein Mann hat mich in der Hand, wenn ich auch nur irgendetwas unternehme was ihm finanziell schaden könnte, wird er mich verpfeifen.

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<<<<Ich hatte zu Beginn meiner Selbständigkeit keinen Steuerberater, dessen Aufklärungspflicht es gewesen wäre, dass ich mich selbst versichern muss.
<<<<<

Ähem. Ihr wusstet doch, dass du dich selbst versichern musst. Dein Mann hat wissentlich ja auch falsche Angaben gemacht, als er die jährlichen Fragebögen ausgefüllt hat. Ich finde, dass ist schon vorsätzlicher Betrug.

Einer von euch beiden (oder Beide) wird nun wohl für diese Fehler geradestehen müssen.
Karma is a bitch #schein.

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Hallo

Der Steuerberater hat da gar nichts versäumt.
Es wäre deine Pflicht gewesen, sich zu erkundigen!

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Da steht doch, dass sie KEINEN hatte. #augen

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#schwitzstimmt
Trotzdem ihre Pflicht sich zu erkundigen.

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Hallo

Was ihr gemacht habt war nicht unwissentlich sondern vorsätzlich!

Allerdings ist dein Mann dort Mitglied und hat (alleine?) unterschrieben? Dann hat er sich in erster Linie strafbar gemacht,würde er Dich "Verpetzen" würde er sich erstmal ins eigene Fleisch schneiden.

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Den Spieß kannst Du ganz einfach herumdrehen.

Da er der Versicherte war und Deine Einnahmen nicht korrekt angegeben hat, gilt für Dich die kürzere Verjährungsfrist (4 Jahre), da Du im guten Glauben warst, er hätte dies korrekt angegeben.

Wer im Glashaus sitzt.................

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Sorry, ich hoffe Du kannst Dich gegen Deinen Mann wehren. Ist ja eine echt krumme Tour von ihm.

Dein Hinweis auf den Steuerberater ist aber dennoch falsch. Selbst wenn Du einen gehabt hättest, ist Dein Versicherschutz nicht Gegenstand einer Steuerberatung. Also auch hier wären keine Haftungsansprüche geltend zu machen.

Alles Gute!

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Sorry, ich hab selten so gelacht. Unwissentlich keine KK-Beiträge bezahlt #klatsch