Hallo,
Es betrifft das Thema Krankengeld/ Arbeizütslosengeld.
Aufgrund einer Angststöhrung und Depressionen bin ich seit knapp einem Jahr krankgeschrieben und im Krankengeld.
In meinen alten Job möchte ich nach einer Genesung auf keinen Fall aus diversen Gründen nicht zurück. Nach einem offenen Gespräch mit meinem Chef, ist dieser bereit mich zu kündigen (ich dachte an die Sperre vom Arbeitsamt bei einer aktiven Kündigung). Mein Chef will mich also nicht unbedingt zurück, da mein alter Job inzwischen in einer anderen Abteilung ist, alles gut soweit.
Jetzt zu meiner Frage: ich werde sicherlich noch eine gewisse Zeit benötigen um wieder so fit zu sein, dass ich wieder arbeiten kann. Wie verfahre ich am Besten? Wenn ich zeitnah die Kündigung bekomme, muss ich mich dann Arbeitslos melden? Ober bekomme ich weiter Krankengeld? Kommt dann das Arbeitslosengeld nach Ablauf der 70 Wochen?
Ich wäre dankbar für eine Rückmeldung.
Kennt sich hier jemand mit Arbeitsrecht/ Sozialgeld aus?
"Wenn ich zeitnah die Kündigung bekomme, muss ich mich dann Arbeitslos melden? Ober bekomme ich weiter Krankengeld?"
Beides.
Wenn das Krankengeld ausläuft, wird die Arbeitsagentur veranlassen, dass über den Rententräger Deine Erwerbsfähigkeit geprüft wird.
Danke für deine Antwort.
Zur Reha musste ich schon. Ich weiß gerade die offizielle Bezeichnung nicht mehr, bin aber mit der Empfehlung weiterhin krankgeschrieben zu sein entlassen worden, aber mit der Perspektive wieder „normal“ arbeiten gehen zu können irgendwann.
Heißt also, arbeitslos melden und wenn das Krankengeld ausgelaufen sein sollte bevor ich einen neuen Job habe, bekomme ich Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du dem Arbeotsmarkt zur Verfügung stehst. Also nicht, wenn du krank bist. Wenn du nach dem auslaufen deines krankengeldes noch nicht Arbeitsfähig bist, dann kannst du im Prinzip auch kein Arbeitslosengeld bekommen.