Elterngeld: Berechnung vor Mutterschutz o. Geburtsmonat? Und: welcher Onlinerechner ist am besten?

Hallo, ganz kurz meine Eckdaten:

ET am 05.07.19
Mutterschutzbeginn am 24.05.19
Angestellt in Steuerklasse 4 bis Ende Dezember, jetzt ALG1-Bezug mit vorraussichtlich Steuerklasse 5 (BA hat mich automatisch zugeordnet)

Nun habe ich 3 Fragen für den Onlinerechner:

1. Welcher ist der Beste und rechnet zuverlässig aus? (Hat das vorher Ausgerechnete mit eurem Bescheid gepasst?)

2. Welcher ist im Onlinerechner mein 12. Monat?
Juni oder April?

3. Muss ich mit Steuerklasse 5 rechnen, da ich nur 3 Monate (Okt, Nov, Dez) Steuerklasse 4 hatte?

Entschuldigt, dass ich so knapp schreibe, ich wollte es möglichst treffend formulieren... Vielen Dank schon mal für eure Hilfe 😊

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1. Der ausführliche vom Bundesministerium, nicht die Kurzform.

2. Als Berechnungsgrundlage werden die Monate Mai 2018 bis April 2019 genommen.

3. IN welchen Monaten hattest du Steuerklasse 4? Und was davor? Du hast ja aktuell keine Steuerklasse für die Berechnung, weil die Monate ohne Erbwerbseinkommen sind. Somit hast du insgesamt ja nur 8 Monate mit Steuerklasse, wenn du davon 3 die eine und 5 die andere hast, dann zählt die von den fünf Monaten!

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Danke für deine Antwort.

Ich finde immer wieder widersprüchliche Aussagen zum Bemessungszeitraum. Einmal mit Schutzfrist und einmal ohne Schutzfrist....sehr verwirrend. Wäre ja super, wenn ich ab April 12 Monate zurückrechnen könnte, da hatte ich noch 40 Stunden gearbeitet, d.h. auch deutlich mehr Geld gehabt.

Ich hatte letztes Jahr die Steuerklasse 5 bis September, ab Oktober dann die 4. Das Finanzamt hat mir heute Nachmittag Steuerklasse 4 bescheinigt, der BA-Bescheid sagt mir, dass ich ab 01.01.19 zurück in die 5 geschoben wurde.

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Das Arbeitsamt berechnet auch auf der überwiegenden Steuerklasse, soviel ich weiß, das wäre dann die 5.

DA dürfte es auch keine widersprüchlichen Aussagen geben, weil die vor der Geburt sagen, dass Mutterschaftsgeldmonate ausgeklammert werden und dann bist du wieder bei den Monaten vor dem Mutterschutz. Ausnahme sind Beamte.

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Der Mutterschutz wird ausgeklammert, du kannst halt, wenn es sich lohnen würde einen Antrag stellen, dass dieser doch mit einbezogen wird. Was bei dir halt keinen Sinn macht.

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DAs geht wohl inzwischen nicht mehr, die werden abgelehnt, wenn es da um die Steuerklasse geht.

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Ah ok, danke für die Info.

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Oh man, ich finde das so kompliziert. Ich denke mal, dass ich mich da lieber beraten lasse. Man müsste die Beantragung wesentlich vereinfachen.

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Die Beantragung an sich ist ja relativ einfach, nur die Berechnung nicht und wenn man vorher genauer wissen will, wieviel Geld es gibt, dann muss man da durchsteigen ;)

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Genau -und das lässt gerade meinen Kopf qualmen.