Hallo ihr lieben,
ich bin in der 15SSW schwanger und nun die 5. Woche krank geschrieben.
2 Wochen vom Gyn wegen der einen Sache
3 Wochen vom Hausarzt wegen einer anderen Sache.
Am Montag habe ich 2 Wochen Urlaub (wir ziehen um) und wegen gesundheitlicher Probleme in der Schwangerschaft wird es wohl nach dem Urlaub wieder eine AU geben, wie lange weiß man nicht. Problem ist, dass ich starke Übelkeit mit Erbrechen mehrmals am Tag habe und starke Rückenschnerzen mit kribbeln in den Beinen. BV gibt mein Doc mir nicht, er sagt AU reicht. Wenn er mich nach dem Urlaub wieder krank schreibt, falle ich dann automatisch ins Krankengeld ? Oder zählt ab dem Urlaub neu 6 Wochen ?
Liebe Grüße
Frage wegen AU
Wenn es die gleiche Diagnose ist, wie vor dem Urlaub, können die Krankenscheine zusammen gerechnet werden und du fällst nach 6 Wochen ins Krankengeld.
2 Wochen vom Gyn, wegen dieser starken Übelkeit mit Erbrechen.
3 Wochen vom Hausarzt, wegen psychischer Belastung aufgrund der Übelkeit. (Ich bin einfach fertig, jeden Tag dieses Erbrechen)
Dann eben diese 2 Wochen Urlaub.
Und dann eben weitere AU vom Gyn. Also würde er mich wieder wegen der Übelkeit krank schreiben könnte man das zusammen rechnen und würde er mich wegen Rücken krank schreiben wir neu gerechnet, verstehe ich das richtig ? Liebe Grüße
Das kommt darauf an, ob du wegen schwangerschaftsbedingten Rückenschmerzen krankgeschrieben wirst. Die Kassen zählen teilweise alles, was schwangerschaftsbedingt ist zusammen. Egal welche 2. Diagnose mit drauf steht.