Hey an alle. Ich habe eine kleine Frage.
Habe ich es richtig verstanden, dass ich in der Elternzeit, wenn ich bei meinem AG arbeiten möchte, min. 15 Stunden arbeiten muss pro Woche? Und ich bin bei einem regionalen Träger angestellt, aber für ein bestimmtes Haus, zählt das dann für den ganzen Träger oder eben nur für das Haus.
Hintergrund ist, dass ich max. auf 450 Euro Basis arbeiten gehen möchte. Das sind in der Pflege genau 2 Nachtschichten im Monat. Die würde ich gerne bei einer Zeitarbeit leisten, da die anderen Einrichtungen meines Trägers min. 45 min. mit dem Auto entfernt sind. Nun kann mein Träger das ja verbieten, das es "Konkurrenz" ist.
Hoffe ihr versteht was ich meine. 😊
In Elternzeit arbeiten
"Habe ich es richtig verstanden, dass ich in der Elternzeit, wenn ich bei meinem AG arbeiten möchte, min. 15 Stunden arbeiten muss pro Woche?"
Nein, aber nur ab 15h hast du einen Anspruch auf TZ in Elternzeit bei deinem AG.
Sprich bei weniger muss er dich nicht nehmen!
Und ja, er kann dir das natürlich verbieten.
Ja, wie gesagt, dass er das verbieten kann ist klar.
Kann er das, egal wo ich arbeite in der Pflege oder zählt es irgendwann nicht mehr als Konkurrenz?
Also ich arbeite normalerweise in Stadt y und möchte in Stadt x geringfügig arbeiten.
Nein, es macht keinen Unterschied welche Stadt und noch besser wird es, wenn er sagt, er braucht dich, dann geht nämlich gar nichts.