Steuerklassenwechsel sinnvoll?

Hallo. Wir sind beide verheiratet und in 4/4.
Sie verdient ca. 400€ weniger netto.

Um das netto zu erhöhen für das Elterngeld überlegen wir noch schnell zu wechseln im Januar in 3/5 (sie 3, er 5)
Das laut Rechnern ca. 200 € mehr Elterngeld monatlich ausmachen.
Termin ist Mitte September, sollte also noch passen.

Den Nachteil für ihn würden wir ja in der Steuererklärung wieder erstattet bekommen?

Was meint ihr?

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In Steuersachen kenne ich mich leider nicht so gut aus, denn ich lasse die Steuererklärung auch immer machen. Aber der Wechsel jetzt im Januar dürfte noch für ein höheres EG ausreichend sein. Die Entscheidung dafür ist also gut!

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Hi! Also unsere Steuerberaterin hat das so erklärt! Wir haben auch 4/4 weil unser gehaltsunterschied liegt so bei ca 250-300€ monatlich! Es würde sich für uns nicht lohnen 5/3 zu machen! Haben wir am Anfang auch überlegt! Sie sagte wenn man den Wechsel macht dan muss man am Ende des Jahres auch zurück zahlen an Die Steuer bzw man setzt da nichts ab. Kann mich nicht mehr genau an ihre Erklärung erinnern! Ich weiß auch das mein Schwager und Schwägerin auch gewechselt haben weil er schon etwas mehr verdient als sie und sie mussten nachzahlen!
Die Beraterin meinte es würde sich mir lohnen für uns der Wechsel wenn ich nach der Elternternzeit wechsle weil ich da auf Teilzeit umsteige und dann sehr viel weniger verdiene als mein Mann!

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Was musstet ihr nachzahlen und wieso? Wenn er mehr verdient und in 5 geht, dann bekommt ihr doch erstattet?

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Ich weiß das alles leider auch nicht mehr so genau aber ich musste bei der Steuererklärung vom elterngeld nachzahlen weil es nachträglich versteuert wird. So toll ist das dann auch nicht mehr zu bekommen.

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Da gibt es ja bestimmte stellen um sich genau zu informieren ..

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Guten Morgen!

Ich vermute, dass es zeitlich mit einem Wechsel nicht mehr ausreichend ist. Es zählt ja der überwiegende Teil der Steuerklassenmonate VOR Beginn des Mutterschutzes. Ich glaube, bis vor einiger Zeit, konnte man auf dem Elterngeldantrag vermerken, dass die Mutterschutzmonate bei der Elterngeldberechnung nicht ausgeklammert werden. Das hat sich in unserem Beispiel gelohnt, ist aber einzelfallabhängig. Die Ausklammerung ist meines Wissens nach nicht mehr möglich, sodass man theoretisch die Steuerklassen wechseln müsste, bevor man weiß, dass man schwanger ist.

Ob ihr eventuell etwas nachzahlen müsstet, wenn ihr wechselt (beim Lohnsteuerjahresausgleich) kann man auch nicht pauschal beantworten - wir mussten es nicht (lag aber auch daran, dass wir bspw hohe Fahrtkosten ansetzen konnten).

LG und einen schönen Tag!

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Ich meine es sollte noch ausreichend sein, wenn wir noch im Januar wechseln. Dann wären es volle 6 Monate in Steuerklasse 3 für die Frau.

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Ihr wechselt aber erst zum Februar, dann geht das nur,wenn der Mutterschutz erst im August beginnt.

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Hallo,

wir hatten einen ähnlichen Fall.

Wie du schon sagst, ist es steuerlich egal, ob ihr wechselt oder nicht. Wenn ihr eine Steuererklärung macht, wird es am Ende ausgeglichen. Ob man jetzt nachzahlen muss oder zurückbekommt, weiß ich jetzt nicht, auf jeden Fall ist die Summe der Steuern am Ende gleich.

Elterngeld wird auf das Netto-Gehalt desjenigen gerechnet, der zu Hause bleibt (vermutlich deine Frau). Dabei muss man in dem Berechnungszeitraum vor der Geburt (genau genommen ein Jahr gerechnet ab dem Monat VOR dem Mutterschutz) überwiegend in der Steuerklasse gewesen sein, d.h. min 6 Monate.

Wenn deine Frau also im August in Mutterschutz geht, passt es wenn ihr zu Februar wechselt (Februar-Juli = 6 Monate).
Sollte deine Frau rein rechnerisch schon Ende Juli in Mutterschutz gehen, würde es nicht passen, da der Monat des Mutterschutzes nicht angerechnet wird. Dann kann sie aber freiwillig auf ein paar Tage Mutterschutz verzichten und zum 01.08. in Mutterschutz gehen. Dann passt es auch wieder. Vielleicht kann sie ja stattdessen Urlaub nehmen.

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Genau, so sehe ich es auch.
Die Sache mit der Progression haben wir ja so oder so... nur halt eben ein wenig höher, wenn wir den Wechsel machen? Oder übersehe ich was?

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Mit der Progression würde ich das jetzt nicht direkt in Verbindung bringen, aber am Ende wird halt geschaut: was hat er verdient x Steuersatz + was hat sie verdient x Steuersatz = Steuerzahlung.

Die monatlichen Zahlungen sind ja eher sowas wie Vorauszahlungen. Entweder hat man dann insgesamt schon mehr bezahlt, als man müsste, dann bekommt man was zurück. Oder man hat weniger gezahlt, aber muss was nachzahlen. Dann hatte man vorher halt in jedem Monat netto etwas mehr zur Verfügung.

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Das macht nur Sinn wenn sie 2 Jahre Elternzeit nimmt (1/2 Elterngeld), sonst müsst ihr später zu viel zurückzahlen. Wir hatten das auch so gemacht und hatten unterm Strich mehr raus

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Was musstet ihr zurückzahlen? Elterngeld? Die Höhe der Gesamtsteuerlast wird durch die unterschiedlichen Steuerklassen doch gar nicht beeinflusst?

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Ne Steuern. Bin nicht vom Fach. Elterngeld ist nicht steuerpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Im Netz gibt es gute Beispiele. Wenn man 2 Jahre Elterngeld bekommt muss man dann weniger zurückbezahlen weil das Elterngeld pro Jahr niedriger war. Es kann sich lohnen, muss aber nicht unbedingt.

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Eine genaue Antwort kann ich dir leider nicht geben sondern nur von uns erzählen.
Bei meiner ersten ss hatten wir 4/4 obwohl mein Mann schon immer mehr verdient hat als ich. Im Jahr nach der Geburt haben wir auf 3/5 gewechselt da ich ja eh kein Geld verdient hab und es bei ihm in 3 deutlich mehr brachte.
Bin dann nach 1,5 Jahren wieder arbeiten gegangen (Elterngeld plus) und war in 5 weil mein Mann ja 3 hatte.
Das war 2017. bisher haben wir immer Geld zurück bekommen und diesmal dürfen wir nachzahlen.

Sind seit 2018 wieder in 4/4 obwohl mein Mann um die 4.500€ MEHR! verdient als ich.
Unser Steuerberater sagt das wir so definitiv Geld zurück bekommen. Uns ist das lieber. Müssten uns sonst monatlich immer was zurück legen da wir nie wissen was wir genau zurück zahlen müssen.

Das ist unser Weg. Der muss natürlich auch für keinen anderen passen!

Am besten du wendest dich an den Bund der Steuerzahler oder ein Steuerberater.

Viel Glück 👍🏻

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Huhu,

ja wir machen das auch so.
Wir waren eh schon in 5/3 (sie in 3), weil er bis Ende 18 noch keine Arbeit hatte. Nun haben wir beide Arbeit und verdienen ähnlich viel, aber wir haben's erst mal bei 3/5 belassen wegen dem Elterngeld. Wir kratzen eh an der Obergrenze aber mit der 3/5 Steuerklasse macht's etwa 150 Euro pro Monat aus.

An eurer gesamten Steuerlast ändert sich sowieso nichts, egal in welcher SK ihr seid. Viele Leute verstehen das nicht, aber eure Steuern für das ganze Jahr werden nach der Steuererklärung am Ende festgesetzt, wenn ihr verheiratet und gemeinsam veranlagt seid. Welche Steuerklassen ihr da nutzt (sprich, wie viel ihr vorausbezahlt), spielt unterm Strich keine Rolle. Also ist es wirtschaftlich gesehen sinnvoller, die Verteilung zu wählen die am meisten Elterngeld bietet. =)

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Genau. Wir haben jetzt gewechselt, aber da wir getrennte Konten haben, werde ich ihm monatlich einen Betrag überweisen, sodass wir am Ende jeder wieder gleich viel Geld wie vor dem Wechsel zur Verfügung haben.
So haben wir es für uns gelöst.

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Gibts auch Fälle, wo sich der Wechsel zum Erhöhen des Elterngeldes nicht lohnt?

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Für den Steuerklassenwechsel könnte es ggf schon zu spät sein... da du wie andere auch schon geschrieben haben „den überwiegenden Teil“ in Steuerklasse 3 sein musst sind das 7 volle Monate bevor der Mutterschutz beginnt... das heißt der Mutterschutz dürfte erst im September beginnen damit es noch klappt.. bin was Steuern angeht vom Fach, kenne mich mit dem Elterngeld zwar nicht sooo gut aus aber habe mich da länger belesen und auch bei der Elterngeldberatung angerufen und mir wurde das mit den 7 Monaten gesagt

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Das glaube ich nicht. Bei Halb Halb (also 6 Monate Klasse 4, 6 Monate Klasse 3) greift das was als letztes ist/war. Also sollte ws noch passen und 6 volle Monatr in Klasse 3 sind ausreichend .