Hallo ich hätte da eine Frage an euch.
Erstmal zu mir. Ich war als Filialleitung vor meinem Berufsverbot tätig. Ich bin im Anschluss 1 Jahr lang in Elternzeit gegangen. Ich habe mich einen Monat bevor ich wieder arbeiten muss bei meinem Chef gemeldet und er hatte mir 100 Std. im Monat vorgeschlagen und ich habe zugestimmt. Da ich nicht wieder als Vollzeit( Filialleitung) einsteigen möchte. Ich sollte mich bei der jetzigen Leitung melden, die sagte mir er wäre bis zum 28ten, also gestern im Urlaub. Er hatte sich aber am 23ten bei mir gemeldet und fragte mich ob auch 80 Std gehen würden da er dann keinen kündigen müsste. Ich habe aber auf die 100 Std. bestanden. So nun habe ich immernoch keine Antwort erhalten und als ich gerade im Laden war, sagte die Leitung sie hätte immernoch nicht mit dem Chef gesprochen. Er wäre immernoch nicht da und sie hat deswegen den Plan noch nicht erstellt, für nächste Woche. Langsam bekomme ich das Gefühl er zögert alles hinaus. Den meine Elternzeit endet nächste Woche.
So nun zu meiner Frage: Welche rechtlichen Schritte kann ich jetzt gehen?
Wenn es zu einer Kündigung kommen sollte, bekomme ich 64% von meinem Elterngeld oder von meinem eigentlich Einkommen?
LG
Nach Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen
Dein erster Fehler war, dass du keinen schriftlichen Antrag auf Teilzeit gestellt hast.
Zudem hättest du zumindest dir das mit den 100 Stunden schriftlich geben lassen sollen.
Rein rechtlich musst du am 1. Arbeitstag Vollzeit zur Arbeit erscheinen. Wenn du nicht kannst/willst musst du kündigen.
Ist natürlich blöd gelaufen bisher für dich, aber vielleicht hast du Glück mit deinem Chef.
Allerdings werde ich es nie verstehen, warum man sich nicht lange vorher vernünftig informiert über seine Rechte etc.
Du bekommst prozentual das, was du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Und was willst du rechtlich machen? Das ist ja der Witz an der Elternzeit, dass man nur innerhalb dieser Anspruch auf Teilzeit "nach belieben" hat und danach der Chef immer Nein sagen kann.
Auch danach kann der Chef nicht immer und nach Belieben „nein sagen...
Wie kommt es denn, dass du nach einem richterlichen Berufsverbot so ohne weiteres wieder einsteigen kannst?