Steuerklasse wechseln während der Elternzeit

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich des wechseln der Steuerklassen.

Mein Mann und ich sind beide in 4 und haben noch nie eine Steuererklärung gemacht. Wir wurden bisher auch noch nie angeschrieben oder ähnliches. Jetzt fragen wir uns, ob wir für das Jahr Elternzeit (ab April ca.) in 5 und 3 wechseln. Ich habe beim Elterngeld mit 5 keine Auswirkungen und mein Mann in 3 mehr netto. Nach einem Jahr würden wir dann wieder im 4 und 4 gehen. Geht das so einfach wie wir uns das vorstellen?

Muss man dann eine Steuererklärung machen? Also wird man dann dazu angeschrieben/aufgefordert?

Selbst wenn es dann so wäre, hätte man dann Nachteile? Wegen des Elterngeldes? Ich zahle in dem Jahr ja keine Steuern.

Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße 😊

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Hallo

Ja, wenn du Elterngeld erhälst musst du eine Steuererklärung machen. Es ist zwar steuerfrei, erhöht aber euer zu versteuerndes Einkommen. Also wird es indirekt "versteuert" Heißt Progressionsvorbehalt.
Es könnte zu Nachzahlungen kommen, kommt darauf an, was ihr absetzten könnt.

Lg

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Ja, Du musst bei Erhalt von Lohnersatzleistungen eine Steuererklärung machen und zwar unaufgefordert.
Ja, das kann zu einer Nachzahlung führen. Deswegen müsst Ihr ja eine Steuererklärung machen.
Wenn man nicht muss, ist die Möglichkeit einer Nachzahlung meist ausgesprochen gering, die Chance das man was wiederbekommt aber sehr hoch.

An Eurer Stelle würde ich die Steuererklärungen der letzten 4 Jahre also auch noch machen.

Grüsse
BiDi

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Es gibt dann aber auch kein du, sondern bei 3/5 nutzt ja dein Mann den kompletten Steuerfreibetrag und da der dann aber vermutlich durch dein Elterngeld schon ausgereizt ist, zahlt er meist zu wenig Steuern.