Teilzeit in Elternzeit abgelehnt

Hallo ihr Lieben,

am Dienstag wird unser Mädchen zur Welt geholt und wir sind schon ganz aufgeregt.
Wir haben auch einen Sohn, der gerade 13 Monate geworden ist :-)

Ihr kennt das ja vielleicht, dass man vor der Geburt alles fertig und geplant etc haben möchte.

Deshalb haben mein Mann und ich auch schon unsere Anträge auf Elternzeit gestellt. Er die zusätzlichen 2 Monate im Februar und August und zusätzlich die 4 Partnerschaftsbonusmonate mit Teilzeittätigkeit auf 25h/Woche.

Hier ist der Knackpunkt: ich meine Elternzeit auf 12 Monate und zusätzlich danach die 4 Partnerschaftsbonusmonate mit Teilzeittätigkeit auf 25h/Woche.

Seine wurden vom Unternehmen bestätigt.
Ich hab ne Ablehnung bekommen, was mich ziemlich schockiert. Wir kriegen ein Winterbaby und müssen die Zeit bis August (Kita) ja irgendwie auch überbrücken und da wäre es perfekt gewesen, dass ich 3 Tage die Woche arbeiten gehe und er 4. So hätten unsere Eltern unsere kleine für je einen Tag genommen.
Jetzt wissen wir nicht, was wir tun sollen. Wie überbrücken wir die Zeit bis August?
Und da sie bei mir die 25h abgelehnt haben, sind sie auch an keiner Teilzeit nach Elternzeit interessiert. Wo mein Vorgesetzter eigentlich offen war (die ganz oben anscheinend nicht).

Habt ihr Ideen oder geht es euch auch so, was habt ihr gemacht? Mich wirft das jetzt vor der Geburt ziemlich aus der Bahn und dank der Hormone ist mir nur zum heulen...

Nicht arbeiten gehen, bzw Elternzeit/Elterngeld aufteilen funktioniert nicht, da wir auf das geld angewiesen sind.

Liebe Grüße

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Das ist alles gesetzlich geregelt.

Vielleicht hilft dir das weiter. Ich kenne ja dein Unternehmen nicht.

Einseitiges Verfahren
Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht auf eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit einigen, kann der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber unter den folgenden Voraussetzungen die Zustimmung für eine Teilbeschäftigung während der Elternzeit verlangen.

Der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Auszubildende sind hierbei nicht mitzuzählen. Unerheblich ist, ob die beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer in Vollzeit oder in Teilzeit beschäftigt sind. Die Voraussetzung ist also auch dann erfüllt, wenn ein Arbeitgeber in der Regel 16 Teilzeitmitarbeiter beschäftigt.
Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden haben.
Die Teilzeitbeschäftigung muss mindestens zwei Monate lang erfolgen. Die Wochenarbeitszeit muss zwischen 15 und 30 Stunden liegen.
Dem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit dürfen keine „dringenden betrieblichen Gründe“ entgegenstehen (siehe hierzu unten).
Der Antrag des Arbeitnehmers auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitbeschäftigung gestellt werden. Wird Elternzeit in einem Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen, beträgt die Frist 13 Wochen (relevant gemäß dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nur bei Elternzeit für ab dem 01.07.2015 geborene Kinder) .
Der Antrag des Arbeitnehmers muss hinreichend bestimmt sein. Hierfür ist erforderlich, dass der Antrag den Beginn und den Umfang der Teilzeittätigkeit enthält (§ 15 Abs. 7 S. 2 BEEG). Darüber hinaus soll der Antrag gemäß § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG die Verteilung der Arbeitszeit, also Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie ihre Verteilung auf die Wochentage, angegeben werden. Dies ist jedoch keine Anspruchsvoraussetzung.

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Du kannst ihn natürlich auch fragen, ob du dann woanders arbeiten kannst in deiner Elternzeit. Das geht nur mit Zustimmung und du musst vorher angeben, wo du arbeiten möchtest.

Allerdings solltest du dann schauen, dass der neue Job mit deiner Steuerklasse berechnet wird und nicht mit der Klasse 6. Das wäre nämlich normal so, kann aber geändert werden.

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Danke für deine Antwort!
Leider weiß ich das alles und habe den Antrag auch dementsprechend formuliert und die haben diese "dringend betrieblichen Gründe" zur genüge aufgelistet, die ich als Quatsch bezeichnen würde, aber schwer nachzuweisen bzw zu wiederlegen sind.

Deshalb die Frage, was andere machen, ob es noch andere Ideen gibt etc. :-)

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Sagte ich ja, du kannst dann woanders arbeiten mit Genehmigung oder du suchst einen Anwalt auf.

Irgendetwas muss er dir genehmigen.

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Wie lange Elternzeit hast Du denn beantragt?
12 Monate? Dann wären die 4 Monate danach ja auch gar keine 'Teilzeit in Elternzeit' sondern ein stinknormaler Teilzeitantrag. Und den kann Dein AG natürlich ablehnen.

Wieso meldest Du nicht gleich 3 Jahre Elternzeit an? Dann hast Du einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit.

Grüsse
BiDi

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Huhu,

danke für deine Antwort.
ich habe 16 Monate angemeldet, also sprich 12 Monate volle Elternzeit und dann 4 Monate Elternzeit mit Teilzeit 25h/Woche.

Wieso hätte ich bei 3 Jahren Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeitarbeit?
Was bzw wie ändert sich die Gesetzeslage?
Zählen da als "Ausrede" für die Firma nicht mehr "dringend betriebliche Gründe"?

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Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen einem "normalen" TZ-Antrag nach § 8 TzBfG und dem TZ-Antrag während der Elternzeit nach § 15 BEEG.
Im ersten Fall darf der AG den TZ Antrag wegen "betrieblichen Gründen" ablehnen, im zweiten Fall nur aus "DRINGENDEN betrieblichen Gründen".
Die Ablehnung der TZ während Elternzeit ist also für den AG um ein Vielfaches schwerer. In der Regel entscheidet ein Gericht solche Streitfälle pro Arbeitnehmer, da es den meisten Arbeitgebern nicht gelingt, diese dringenden Gründe nachzuweisen.

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Ich würde erstmal die rechtlichen Dinge abklopfen und das evtl. auch über einen Anwalt klären, also wichtigste Frage:

Wann hast du Teilzeit in Elternzeit beantragt und wann haben sie es abgelehnt?

Wie haben sie es abgelehnt, welche Begründung haben sie reingeschrieben und hattest du die Stundenverteilung usw. reingeschrieben und ihnen passt evtl. nur die nicht?

Du hast einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit ab 15 MItarbeitern, die der AG nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann. Da gibt es nicht viele und vor allem nicht, wenn du sonst Vollzeit wieder kommen würdest. Habt ihr Teilzeitmitarbeiter? Auch mit deiner Tätigkeit? Dann hat das Unternehmen wenig Chancen, gerade wenn du es jetzt schon beantragt hast können sie nicht kommen, dass deine Vertretung ja da noch da ist (mal davon abgesehen, dass sie der dann eben kündigen müssten!), weil sie die gleich so einstellen können und müssen und das einplanen.

Also ich würde das ganze einem Anwalt geben und die Teilzeit in Elternzeit durchsetzen, aber evtl. parallel mich nach einem anderen AG umsehen!

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Hast du einen Job mit dem du auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen hast? Wenn dir jetzt schon Teilzeit während der Elternzeit verwehrt wird, wie schaut es dann nach der Elternzeit aus? Wirst du versuchen über Brückenteilzeit zu gehen? Willst du dich einklagen?

Durch meine Schwangerschaft ist mein Arbeits-/Vertrauensverhältnis bei meinem Arbeitgeber zerrüttet. Ich muss mir keine Gedanken mehr darüber machen...

Ich bin gerade erst in der 17. SSW und wurde im Büro gezwungen bereits jetzt Elternzeit zu beantragen weil sie es angeblich für ihre Nachfolgeplanung planen. Ich wollte 2 Jahre EZ nehmen und nach 1 bis 1,5 Jahren während der EZ in Teilzeit arbeiten. Dies wurde mir bereits mündlich abgelehnt - aus dringenden betrieblichen Gründen (natürlich ohne Angaben von Gründen). Ehrlich gesagt will ich auch gar nicht mehr zurück. Daher habe ich mir bereits jetzt die Zustimmung schriftlich geben lassen während der EZ bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen.

Er muss dir eine Nebenbeschäftigung gewähren, entweder bei sich oder bei einem anderen AG.
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück.

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Hallo, bei uns wird es so sein, dass ich in der Zeit von 06:00-12:00 arbeiten werde und mein Mann dann nachmittags 14-22:30 Uhr.

Wir werden dann zwar drei Monate kein Familienleben haben, aber leider bleibt uns auch nichts anderes übrig.