Resturlaub aus BV // Teilzeit in Elternzeit // Rechtsfragen

Hallo zusammen,
ich versuche mein Anliegen so kurz wie möglich zu fassen und bitte darum nur zu antworten, wenn ihr euch wirklich auskennt und sicher seid :)

Am 8.6.18 kam mein Sohn zur Welt, bis zur Geburt war ich im BV. Daraus ergab sich ein Resturlaubsanspruch von 20 Tagen (Mutterschutz ging bis bis zum 12.08.18). Mit meinem Chef einigte ich mich darauf, diesen zu nehmen, sobald ich wieder anfange zu arbeiten. Dies wird ab 01.08.19 der Fall sein. In Teilzeit, Mo-Do, also eine 4-Tage Woche.
Wenn ich dann zunächst den Resturlaub abfeiere - muss ich jeweils nur von Mo-Do einen Tag nehmen, oder? Denn am Fr arbeite ich laut meines neuen Teilzeitvertrages ja nicht. Falls relevant: ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet, damit ich im 2. Jahr die Option habe max.30h pro Woche zu arbeiten.

Noch eine Frage: der Urlaub während Elternzeit darf ja nur gekürzt werden, wenn der AG dies schriftlich mitteilt und auch nur für volle EZ Monate. Auf meinen schriftlich eingereichten Antrag beim AG habe ich lediglich eine mail erhalten mit dem Inhalt „hallo Frau ..., Ihre EZ ist hiermit bestätigt.“ kein Satz zur Urlaubskürzung o.ä. Kann ich den Urlaubsanspruch aus der EZ in dem Fall auch noch geltend machen? Bzw kann mein Chef diesen nachträglich noch kürzen? (Das wäre kein Drama, aber wenn mir die Tage zustehen, warum sollte ich dann nicht versuchen diese zu bekommen)?

Ich hoffe ich habt verstanden, worum es mir geht und danke euch schon mal für eure Hilfe :)
Lg

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Das Problem ist, dass dir für den Urlaub aus dem BV Vollzeitgehalt zusteht, nicht nur Teilzeit. Daher hast du auf die Tage eigentlich erst mit Ablauf der kompletten Elternzeit Anspruch. Besprich das mit deinem AG, der muss das sonst umrechnen.

Der Ag kann deinen Urlaub dann aus der EZ noch kürzen, wenn du sagst, du willst den nehmen, aber nicht mehr, nachdem er ihn genehmigt hat.

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Eigentlich ruht dein VZ Vertrag während der EZ..entsprechend auch der Urlaub. Also theoretisch müsste er dir den so nicht geben wenn du Teilzeit IN EZ arbeitest. Da erwirtschaftet du ja neuen Urlaub.

Ansonsten ist dein alter Urlaub vollzeit Urlaub.. d.h. man müsste das umrechnen, sonst ist es negativ für dich

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Wäre es denn ein Nachteil für mich, meine EZ vorzeitig zu beenden?

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Du kannst deine EZ nicht einfach vorzeitig beenden.