Testament

Da ich bald voraussichtlich Mutter werde und mich vom Vater getrennt habe, möchte ich gerne ein Testament machen. Es geht darum, dass ich meinen Bruder als Verwalter des Vermögens angeben möchte, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Er ist auch einverstanden. Der Vater des Kindes würde ja in meinem Todesfall vermutlich das Kind bekommen und da er absolut nicht mit Geld umgehen kann und schon immer gerne die Hand nach meinem Geld aufgehalten hat, möchte ich absolut ausschließen, dass er es verwaltet. Das alles möchte ich noch vor der Geburt machen.
Wie formuliere ich es am Besten?
Kann man auch verschiedene Konstellationen angeben? Also einmal für den Fall, dass nur ich sterbe und einmal für den Fall, dass das Kind und ich zusammen sterben, zB bei einem Verkehrsunfall oder bei der Geburt oder wie auch immer? Dann würde nämlich mein Testament ganz anders aussehen.
Mit einem Anwalt wäre wahrscheinlich die sicherste Lösung, aber da ich wegen Streitigkeiten mit dem Vater des Kindes sowieso schon Anwaltskosten habe, wäre es schön, dies sparen zu können.

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Hallo.

Du kannst das Testament verfassen wie du möchtest.

a) Todesfall Mutter: Kind soll bei xy leben, Vermögen des Kindes soll von xy verwaltet werden
b) Todesfall Mutter UND Kind: alles verbliebene Vermögen soll an xy gehen

Inwieweit du bei a) die Möglichkeit hast, das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht an jemand anderen als den KV abzutreten weiß ich nicht. Drum würde ich dir schon zu einem Notartermin raten. Sooo teuer ist sowas auch sicher nicht.

LG

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Der Preis beim Notar ist abhängig vom Einkommen/Vermögen und da sie die Vermögenssorge extra auskoppeln will, kann es durchaus sein, dass da Vermögen vorhanden ist und es daher doch teurer wird.

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#zitter Dachte immer, das ist ne Pauschale, ähnlich wie eine Anwaltsberatung.

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Ein Hinweis zum gemeinsamen Sterben:

Das gibt es juristisch eigentlich nicht.

Auch wenn ihr einen Verkehrsunfall haben solltet, dann wird in der Regel, es sei denn, man kann den Todeszeitpunkt wirklich exakt gleich bestimmen bei beiden, eine juristische Sekunde dazwischen liegen.

Heißt:
entweder ist dein Kind zuerst gestorben, dann erben du und der Vater des Kindes, sollte das Kind zu dem Zeitpunkt vermögend gewesen sein oder
du stirbst zuerst, dann dein Kind, das würde bedeuten, nur dein Kind beerbt dich, der Vater des Kindes nicht, es sei denn ihr seid zum Todeszeitpunkt miteinander verheiratet gewesen.

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Oh, zu früh weggeschickt.
Wenn dann auch dein Kind stirbt (Beispiel Verkehrsunfall) und hat vorher dich beerbt, dann erbt mit Tod des Kindes der Vater des Kindes.
Dies wäre die gesetzliche Erbfolge.

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😳 Das ist ja total krass. Die Wahrscheinlichkeit ist ja zum Glück sehr gering... Aber das kann man dann wahrscheinlich auch nicht umgehen.