Hallo
Ich habe ein Problem, was meine Steuerklasse betrifft, was mir auch unsere Buchhaltung auf Arbeit nicht sicher beantworten konnte.
Und zwar wird mein Sohn im Februar 18, geht noch bis Sommer zur Schule und beginnt dann eine Ausbildung. Ich selber bin alleinerziehend und bislang in Steuerklasse 2.
Muss ich da jetzt die Steuerklasse wechseln? Oder muss ich so einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen? Wichtig ist vielleicht noch zu erwähnen, dass mein Sohn für die Ausbildung wegziehen wird, also dann nicht mehr in meinem Haushalt leben wird.
Weiß jemand Rat?
Liebe Grüße
Filo
Wechsel der Steuerklasse, wenn Kind Ausbildung beginnt?
Lebt dann noch ein Kind in deinem Haushalt?
Die Voraussetzungen für LSK 2fallen weg, du bekommst dann LSK 1. Hast natürlich dann auch höhere steuerliche Abzüge.
Falsch. Das Kind ist in der Ausbildung, sie bezieht also weiterhin Kindergeld und hat somit weiter Anspruch auf Steuerklasse 2,
§ 24b EStG.
LG
Sorry, habe den Wegzug im letzten Absatz nicht gesehen. Wenn er vollkommen weg zieht hast du natürlich Recht.
Sorry.
Du behältst Steuerklasse 2, solange das Kind bei dir wohnt und du für dieses Kind Kindergeld beziehst. Also bis zum Wegzug.
LG
Danke für eure Antworten.
Wie wäre es dann aber, wenn er seinen Hauptwohnsitz bei mir behält und seine Wohnung als Nebenwohnsitz? Geht so was?
Und wie beantrage ich eine andere Lohnsteuerklasse-/Karte. Und wo bzw wann?
Danke
Filo
Klar geht das. Du musst nur nachweisen, dass er in Erstausbildung ist und wie lange. Der Kindergeldstelle und auch dem Finanzamt. Am besten schriftlich mit Kopie des Ausbildsvertrags/Studienbescheinigungen. Für einen nahtlosen Übergang idealerweise nicht zu knapp vor seinem Geburtstag.
<Und wie beantrage ich eine andere Lohnsteuerklasse-/Karte. Und wo bzw wann?>
Beim Finanzamt. Die können einem dort sogar auch Fragen beantworten
Lichtchen
Solange er weiter Kind im Sinne des §32 EStG und Teil deines Haushalts ist, erhältst du weiter Kindergeld/den Kinderfreibetrag darfst LStkl. 2 behalten und bekommst zusätzlich den Ausbildungsfreibetrag, wenn er zur Ausbildung außerhalb untergebracht ist.
Er bleibt Kind, wenn er in Erstausbildung ist und über 18, aber unter 25.
Achtung, bei Übergangszeiten über 4 Monaten. Und die Hälfte der Freibeträge steht dem Vater zu, wenn er seinen Pflichten bis zu einem gewissen Grad nachkommt.
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Das hat mir erst mal weitergeholfen :)
Was mir noch nicht so ganz klar ist: Muss ich jetzt diesen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen oder genügt es, dem Finanzamt eine Kopie des Ausbildungsvertrages zu übermitteln?
Die Sache mit dem Kindergeld habe ich übrigens bereits geregelt. Da habe ich bereits den Bescheid, dass es weitergezahlt wird. Soll ich den evtl auch noch beifügen?
LG
Filo
Ruf einfach direkt beim Finanzamt an und frage nach, was sie sehen wollen.
Ich hab noch nicht verstanden, was du mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung erreichen willst. Kannst du denn Ausgaben nachweisen, die das rechtfertigen?