Unterhalt berechnen

Hallo. Vielleicht kann mir jemand helfen: Mein Freund und ich bekommen im August ein Baby.
Mein Freund hat aus erster Ehe einen Sohn, dieser wird im August 18, geht zur Schule und lebt bei der Mutter.
Mein Freund zahlt natürlich Unterhalt, jedoch konnte er zuletzt nicht den vollen Betrag zahlen, da er sonst unter seinen Selbstbehalt gekommen wäre.

Ändert sich die Unterhaltsberechnung für Sohn1 wenn unser Baby da ist?

- muss er zb weniger Unterhalt an Sohn1 zahlen?
- oder wird der Selbstbehalt meines Freundes auf 880 gekürzt weil er dann mit mir zusammen lebt?

Ich blick überhaupt nicht durch...

Es geht uns nicht darum Sohn1 weniger bezahlen zu wollen (!), sondern wir haben eben nicht so viel Geld & müssen jetzt Mal durchrechnen um uns zu überlegen wieviel Miete für uns drin ist oder wieviel Elternzeit wir nehmen können.

Danke für alle Tipps!

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Hallo
Ja, dadurch das nicht den Mindestunterhalt zahlen kann, könnte ein Gericht den Selbstbehalt senken weil ihr zusammenlebt. Du wirst keinen Unterhalt sehen, da er zu wenig verdient.Der 1 Sohn ist solange er zur Schule geht gleichberechtigt im Unterhalt. Beginnt er eine Ausbildung oder Studium ist er nach dem Baby und dir im Unterhalt dran.

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Danke!!
Mein Freund ist ja unserem Baby nicht Unterhaltspflichtig, da wir ja sowieso zusammen leben & er ja deshalb für das Baby aufkommt.
Verstehe ich das richtig??

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Hallo

Doch, auch wenn ihr zusammen lebt, ist er zu Unterhalt verpflichtet und es wird auch so berechnet.

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Stimmt leider nicht ganz so, was meine Vorrednerin schreibt.

https://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/privilegierte-volljaehrige-kinder.html

Normalerweise steht dem minderjährigem Kind mehr zu als nem volljährigen. Lies bitte im Link nach, wann dem nicht so ist.

Und ganz wichtig ist, dass nun auch die Mama zu Unterhalt verpflichtet ist.

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Nein, das ist FALSCH!
Solange der Volljährige zur Schule geht, ist er privilegiert, heißt im Rang gleich mit dem minderjährigen Kind!

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Hast du den link gelesen? Da stehen vier Punkte, die erfüllt sein müssen. Im
Übrigen musst du mich nicht ANSCHREIEN.

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