Erklärung zum Basiselterngeld und Partnerschaftsmonate

Hallo an alle,

ich bin nun in der 16 SSW und möchte mich gern mit dem Elterngeld beschäftigen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Meine Fragen hierzu:

6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt - Bekomme ich da meinen richtigen Nettolohn, oder auch nur gewisse %?
8 wochen Mutterschutz nach der Geburt - Bekomme ich da meinen richtigen Nettolohn, oder nur gewisse %? ODER fängt schon ab der Geburt des Kindes das Elterngeld an.

Zum Elterngeld:
Es ist so, dass ich als Mama die meiste Zeit zu Hause bleibe. Geplant sind 17 Monate. Mein Freund und ich möchten jedoch, dass er auch die 2 Monate, die er zuhause bleiben darf auch zu hause bleibt. Hier kommt nun meine Frage ins Spiel. Er bleibt in der Zeit meiner 12 Monate zu Hause. bekommt er dann volles gehalt oder auch nur % von seinem Nettolohn? Bekomme ich dann auch das Basiselterngeld in den Monaten, oder wird meines dann eingestellt? Das mein Freund die 2 Monate teilen kann, weiß ich.

Eine Frage wäre noch: Gibt es die Möglichkeit das Elterngeld Basis auf 17 Monate zu teilen? Nicht auf 24 wie das ElterngeldPlus, sondern nur auf 17 Monate.

Wie habt ihr das gemacht, damit ihr mit eurem Partner die 2 Monate zusammen verbringen konntet? Im Netz lese ich immer was von 14 Monaten. Sprich, ich nehme 12 und mein Freund 2 Monate. ABER bekomme ich in dann die 2 Monate, wo mein Partner, falls wir uns entscheiden, das er sie doch zusammenhängend nach meiner Elternzeit nimmt, auch nochmal Elterngeld oder bekommt die dann "NUR" mein Freund?

Ich danke euch für eure Antworten und Ratschläge.

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Im Mutterschutz bekommst du volles Gehalt. Die 8 Wochen nach der Geburt zählen aber trotzdem schon als 2 Basiselterngeld Monate.
Wie du dir die restlichen Monate aufteilst, ist deine Entscheidung. Du könntest also 7 Monate Basiselterngeld und 10 Monate Elterngeld plus nehmen.

Dein Freund bekommt die %, kein volles Gehalt. Wann er die Monate nimmt, ist egal. Bzw wenn er Basiselterngeld beantragt müssen die im ersten Lebensjahr sein (oder bis zum 14. Monat glaube ich). Ihr könnt auch parallel Elterngeld bekommen.
Die 14 Monate sind gerechnet als deine 12 und seine 2. Du bekommst dadurch nicht mehr.

2

Im Mutterschutz bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Zuschuss vom AG, so dass du auf dein Netto kommst.

Beim Elterngeld ist zu beachten, dass deine Mutterschaftsgeldzeit nach der Geburt als Basiselterngeldmonate gelten. Bei termingerechter oder späterer Geburt sind das 2 Monate Basiselterngeld auf jeden Fall. Den Rest kannst du dir aufteilen wie du möchtest. (24 Monate Elterngeld bekämst du sowieso nicht, max 22)

Du und dein Partner habt zusammen 14 Basiselterngeldmonate. Wenn er die 2 Partnermonate nehmen möchte muss das innerhalb der ersten 14 Lebensmonate sein und er sollte auch seine Elternzeit nach den Lebensmonaten ausrichten. Sein Elterngeld errechnet sich aus SEINEM Gehalt und ja, ihr könnt parallel Elterngeld beziehen.

Ihr müsst eure Elternzeit 7 Wochen vor Beginn anmelden, bei dir wäre es 7 Wochen bevor der Mutterschutz endet.

Dir empfehle ich direkt 2 Jahre Elternzeit anzumelden, so bist du am flexibelsten.

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Dein Freund darf viel länger zu Hause bleiben. Der andere Elternteil muss mindestens 2 Monate nehmen, damit der Anspruch auf 14 Monate steigt. Wir machen komplett halbhalb