Hallo ihr Lieben,
Nach zwei konfusen Gesprächen mit meinen Vorgesetzten und bevor ich mich an die Rechtsberatung wende, hätte ich gern mal eure Meinung, vielleicht sogar Erfahrung zu meinem Fall. Hier die Eckdaten:
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Uni
- Drittmittelvertrag endet am 31.12.2019 (mitten in meiner Elternzeit)
- 2 Kollegen sind im gleichen Drittmittelprojekt angestellt und werden um ein halbes Jahr bis zum 30.06.2020 verlängert
- Meine Elternzeit endet vorrausichtlich am 05.04.2020 (ET +1 Jahr)
Uns wurde damals gesagt, dass alle 3 Projektmitglieder verlängert werden. Jetzt sagt aber mein Chef, dass nur mein Vertrag nicht verlängert wird, weil ich (nach Verlängerung) ja nur noch 2-3 Monate im Projekt arbeiten könnte und sich das nicht "lohnt". Ich würde diese Monate aber gerne noch arbeiten.
Verstößt er gegen das Recht auf Gleichbehandlung, wenn er mich nicht (wie meine Kollegen) verlängert, obwohl es am Anfang des Projekts allen zugesagt war?
Für mich wird außerdem eine Ss-Vertretung eingestellt, die solange bleiben darf wie ich angestellt bin (also 31.12.2019). Um diese Vertretung weiter beschäftigen zu können (bis 30.06.2020) würde mein Chef die Stelle neu ausschreiben, um sie von meinem Vertrag zu entkoppeln. Darf er das?
Ich hoffe auf eure Meinungen 😬.
Liebe Grüße,
- ratlos -
Befristeter Vertrag endet in Elternzeit - Projektkollegen werden verlängert, ich nicht? *knifflig*
Schwierig.
Aus dem Bauch heraus würde ich auch so handeln wie dein Chef, denn das Projekt soll doch auch fertig werden. Wenn für das Projekt drei Personen benötigt werden, dann braucht man doch auch drei Personen und nicht zwei und eine in Elternzeit die „irgendwann“ für zwei bis drei Monate wiederkommt. So wie ich es verstehe wird jetzt auch jemand eingestellt um an dem Projekt mitzuarbeiten. Inwieweit es rechtlich möglich ist in diesem Fall dir keine Verlängerung zu geben weiß ich nicht, de facto bist du aber auch erst mal nicht da.
Danke für deine Antwort! Ich kann meinen Chef da auch absolut verstehen. Andererseits bedeutet die Verlängerung für mich ein halbes Jahr weniger arbeitssuchend/arbeitslos zu sein und außerdem 2-3 Monate gutes Gehalt 😔. Zur Zeit ist es sehr schwierig in meiner Gegend einen Job zu finden. Mit Kind wird das nicht einfacher.
Wäre es möglich, dass du früher aus der Elternzeit zurück kommst. Vielelicht in Teilzeit um das Projekt in der Verlängerung zu unterstützen?
Wäre es denn nicht möglich, dass du bereits früher wieder arbeitest?
Als Arbeitgeber hätte ich auch kein Interesse daran jemandem einen 6monatigen Projektvertrag zu geben von dem er vielleicht 2 bis 3 Monate erfüllt.
Zunächst einmal endet deine Elternzeit ja mit Vertragsende, also am 31.12.19.
Vielleicht könntest du wirklich wieder früher arbeiten? Ich kann deinen Chef schon verstehen.
Wie es rechtlich aussieht solltest du aber nicht in einem Forum erörtern.
1. die Elternzeit endet in der Regel mit Vertrafsende
2. in der Wissenschaft gibt es die Regel, dass sich der Vertrag um deine Elternzeit verlängert, lass das anwaltlich prüfen, ob das hier zutrifft.
Ich befürchte, den Rest darf er.
Klar darf er. Du hast einen Vertrag und den wird er voll erfüllen. Niemand, aber wirklich absolut niemand kann ihn zwingen, dir einen neuen Vertrag zu geben oder den bestehenden zu verlängern. Das darf er, das muss er aber nicht.
Und was soll dein Chef denn deiner Meinung nach tun? Er braucht ja offenbar 3 volle Mitarbeiter für dieses Projekt. Du bist ja nun schwanger, danach in Elternzeit und kannst deine Arbeit nicht vollenden. Bitte versuche doch nur einmal etwas die Hormone beiseite zu lassen. Sollen die anderen Beiden für die Zeit deiner Schwangerschaft und Elternzeit entlassen werden und der Kunde geht dann eben zur Konkurrenz? Ja, tatsächlich DARF der Chef eine Vertretung für dich einstellen. Es macht für das Projekt auch wahrscheinlich gar keinen Sinn, wenn du nach knapp 1,5 Jahren wiederkommst und versuchst zu verstehen, an welchen Punkt das Team gerade ist und was die Entwicklung der letzten 1,5 Jahre war.
Das ist tatsächlich kniffelig, denn nach § 2 Abs 5 WissZeitVG sind Drittmittelfinanzierte Arbeitsplätze wie Deiner von der Verlängerung nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG ausgeschlossen. ABER: entscheidend ist was der Drittmittelgeber macht. Stellt er ab 31.12.19 neue Mittel für Personal zur Verfügung? Oder worauf beruht die Verlängerung Deiner Kollegen?
Falls ja, könntest Du tatsächlich einen Anspruch haben.
Dir hilft tatsächlich nur eine konkrete Rechtsberatung.
Danke für deine Antwort! Das Projekt wurde nicht zum geplanten Start begonnen, sondern erst ein halbes Jahr später, also wir 3 Mitarbeiter wurden erst ein halbes Jahr später eingestellt. Wir haben deshalb eine kostenneutrale Verlängerung beim Drittmittelgeber beantragt und bewilligt bekommen. Die Personalkosten wurden ja für das halbe Jahr nicht ausgegeben. Das heißt uns steht eigentlich im Projekt noch ein halbes Jahr Geld zu.
Nur der Vertrag mit der Uni wurde noch nicht unterschrieben. Das hätte ich vielleicht eingangs zum Verständnis meiner Überlegungen noch schreiben sollen.