Erneut schwanger während Elternzeit (2 Jahre) bzw. Elterngeld plus (Auszahlung über 2 Jahre, Teilzeit direkt nach MuSchu)

Hallo zusammen! Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe zwar schon viel gegoogelt, aber keine Antwort zu meinem speziellen Fall (Teilzeit direkt nach MuSchu) gefunden.

Folgendes: Mein Sohn kam 11/2018 auf die Welt, ich habe beim AG 2 Jahre Elternzeit mit Teilzeitarbeit (25%) beantragt. Mein Elterngeld plus habe ich auf 2 Jahre bzw. 22 Monate gesplittet. Und mit der Teilzeitarbeit habe ich direkt nach dem Mutterschutz (Ende Januar 2019) wieder angefangen.

Welche Berechnungsgrundlage wir zugrunde gelegt bei einer erneute n Schwangerschaft/Geburt während der Elternzeit, also auch während der Teilzeitarbeit?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

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Es zählt das Einkommen ab 1/2020, wenn du dann keine 12 Monate raus hast, dann eben entsprechende Monate von vor dem 1. Mutterschutz.

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D.h. die ersten 12 Monate nach Mutterschutz werden ausgeklammert? Also rein theoretisch müsste ich bis Ende diesen Jahres wieder Gebären, damit das Elterngeld von vor der 1.SS zur Berechnung herangezogen wird? (Auch wenn ich aktuell meinen Teilzeitverdienst habe?)

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Die ersten 14 Monate werden ausgeklammert und du musst nur im.Monat danach in den Mutterschutz gehen