Hallo zusammen,
wir haben nach bekannt werden der Schwangerschaft die Steuerklasse gewechselt.
Das ging dann leider erst zum 01.02.
Ich habe gelesen, dass min. 6 Monate in der neuen Steuerklasse volles Gehalt bezogen werden muss, damit diese für die Errechnung des Durchschnitts herangezogen wird.
Bei uns ist der Errechnete Termin korrigiert worden auf 06.09.2019-
Also Beginn Mutterschutz am 26.07.
Damit ich auf die 6 Monate komme, müssten wir auf 4 Tage Mutterschutz verzichten, um den Juli noch volles Gehalt zu bekommen, korrekt?
Passt das so oder habe ich einen Denkfehler?
Elterngeld nach Steuerklassenwechsel
Ja, das passt so, ist bei uns ähnlich.
Es sei denn, du hast im letzten Jahr geheiratet (und damit von SK 1 in 4 gewechselt). Dann können auch weniger als 6 Monate ausschlaggebend sein, denn es wird die SK herangezogen, in der man im letzten Jahr ÜBERWIEGEND war. Wenn du also im letzten Jahr insgesamt in 3 Sterklassen warst, reichen auch weniger als 6 Monate aus.
Soweit ich weiß musst du sogar mittlerweile 7 Monate in Steuerklasse 3 gewesen sein damit diese Steuerklasse anerkannt wird, sofern du vorher schon länger in Steuerklasse 4 warst, da bei 6 und 6 ja keine Steuerklasse überwiegt... so wurde mir das zumindest erklärt und so habe ich es auch auf der Elterngeld-Seite gelesen
Also wir haben im September geheiratet und sind in 4/4 gewechselt.
Juli19 wäre letzter Arbeitsmonat, also ist es wie folgt: (letzten 12 Monate)
August18 = Steuerklasse 1
September18 = wechsel in Steuerklasse 4
Oktober18 = Steuerklasse 4
November18 = Steuerklasse 4
Dezember18 = Steuerklasse 4
Januar19 = Steuerklasse 4
Februar19 = wechsel in Steuerklasse 3
März19 = Steuerklasse 3
April19 = Steuerklasse 3
Mai19 = Steuerklasse 3
Juni19 = Steuerklasse 3
Juli19 = Steuerklasse 3
Achso, Juli ist dann natürlich ggf. um 4 Tage verkürzt. Oder wir kürzen den Mutterschutz.