Hallo
mein Sohn ist 12/17 geboren und ich wollte 2 Jahre Elternzeit machen. Jetzt möchte ich aber 09/19 wieder anfangen zu arbeiten. Ich habe mir das Elterngeld durch 2 teilen lassen und jeden Monat die Hälfte bekommen.
Bekomme ich, wenn ich mir jetzt das Elterngeld auszahlen lassen möchte, den vollen Betrag? Oder wird da was abgezogen?
Liebe Grüße
Elterngeld auszahlen lassen
Hallo,
da man doch eh nur 20 Monate Elterngeld bekommt (also 10 Monate mal 2) sollte doch die letzte Elterngelszahlung ohnehin bereits im August erfolgen, oder? Willst Du denn Vollzeit arbeiten? Bis 30 Std. kannst Du doch arbeiten auch in der Elternzeit und im 2. Jahr wird nichts mehr abgezogen.
Liebe Grüße Andrea
Man bekommt insgesamt 22 Monate Geld. 2 Monate Mutterschaftsgeld und max. 20 Monate Elterngeld Plus. Also wäre Oktober doch das letzte mal.
Hallo,
das müsste die TE auf ihrem Auszahlungsschein sehen können, wann die letzte Auszahlung ist. Aber angerechnet werden dürfte ihr nichts werden, da der Auszahlungszeitraum nicht relevant ist.
Liebe Grüße Andrea
Schau doch mal auf deinen Elterngeldbescheid, wann du die letzte Zahlung erhältst. Überschneidet sich die schon mit deinem Arbeitsbeginn, würde ich ggf. die letzten 2 ElterngeldPlus Monate in einen Basiselterngeld-Monat ändern lassen.
Überschneiden sich die Zeiträume nicht, gibt es auch keine Verrechnung.
Je nachdem wie viel du verdienen wirst ggü. deinem Gehalt vor der Elternzeit, kann es aber auch sein, dass dir nichts abgezogen/angerechnet wird, wenn du parallel Elterngeld bekommst. Das kannst du ja im Elterngeldrechner ermitteln.
Okay danke
Dann schau ich mir den Zettel mal genauer an
Ich hab damals auch 2 Jahre beantragt bin arbeiten gegangen nach 15 Monaten und hab das Eltergeld normal weiter bekommen du darfst eh 30 Stunden dazu arbeiten und das Geld im 2 Jahr steht dir eh zu weil du es im 1jahr sowieso bekommen hättest.
Liebe Grüße
Stimmt so nicht! Es ist nicht egal, was man in diesen 30 Std. verdient. Und auch bei ElterngeldPlus kann es durchaus zu einer Verrechnung kommen!
„Ich hab damals auch 2 Jahre beantragt bin arbeiten gegangen nach 15 Monaten“
Wann war denn „damals“?? Denn seit der Änderung des Elterngeldes zum 01.07.2015 ist das nicht mehr so!