Fahrtkostenerstattung Großeltern

Huhu!

Damit ich arbeiten kann wird unsere Tochter 2 mal die Woche von den Großeltern betreut. Haben leider bisher keinen Kitaplatz bekommen. Was ich bisher in Erfahrung gebracht habe ist, dass 30 Cent pro gefahrenen Kilometer erstattet/bezahlt werden. Also quasi Hinweg und Rückweg. Wie ist es jetzt, wenn sie die kleine holen und bei sich betreuen? Auch nur Hin und Rückweg oder alles mal 2?
Muss jetzt endlich mal die Rechnung von Januar fertig machen.

Gruß Kartoffelpuffer

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Das wird von wem erstattet?

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Von und als Eltern an die Großeltern.

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Hallo

Wer soll den Großeltern was erstatten? Das ist wenn überhaupt Sache der Eltern( obwohl ich das doch sehr merkwürdig finde, das Großeltern Geld dafür nehmen).

Es würde eh nur die einfache Strecke zählen.

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Nein, es zählt die tatsächliche Strecke. Warum sollte man das als Eltern nicht erstatten?

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Seit wann? bei Berufspendlern zählt auch nur die einfache Strecke.
Warum? Weil ich das komisch finde, ganz einfach. Ich als Großeltern würde das gerne machen und würde im Leben nicht auf die Idee kommen, dafür Geld zu nehmen!

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Die Fahrtkosten können, sofern sie den Großeltern erstattet werden, mit 30c/km bei der Steuerklärung als Sonderausgabe angegeben werden. Erstattet wird direkt nichts, sie mindern lediglich die Steuerlast.

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Das müssen die Großeltern dann aber wieder in ihrer Steuererklärung angeben!

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Und das Geld muss überwiesen werden, es darf nicht in bar bezahlt werden!

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https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/fahrtkosten-fuer-die-oma-so-hilft-der-fiskus-bei-der-kinderbetreuung/19712508.html

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Da es sich lediglich um eine Unkostenerstattung handelt muss da auch nichts versteuert werden.

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Du darfst doch den Großeltern für die Betreuung zahlen, was du willst. Du darfst es sogar in deiner Steuererklärung geltend machen - eben genau wie alle anderen Kiga-gebühren.
Aber das Geld bekommst du nicht wieder von irgendjemandem. Das einzige uralte Urteil, welches es zu diesem Thema gibt, sagt ziemlich klar, dass Großeltern aufgrund ihrer indirekten Unterhaltspflicht da nichts zu erwarten hätten.

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Fahrtkosten kann ich in der Steuererklärung angeben. Die Großeltern müssen sie aber nicht angeben, da es sich nur um eine Unkosrenerstattung handelt.
Womit meine Frage immer noch nicht beantwortet ist.

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Es heißt "für die tatsächlich gefahrenen Kilometer". Also wenn sie das Kind holen und bringen, dann Hin- und Rückfahrt, also die ganze Strecke 4 mal.

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Was für eine Rechnung willst Du denn fertig machen?

Entweder Großeltern machen das von sich aus und werden dann mit nem Tankgutschein bedacht oder sie machen es nicht.

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Ich glaube es geht der TE irgendwie das Ganze kompensiert zu bekommen und deswegen die ganze Diskussion. Es geht hier wohl nicht darum, dass Sie die Großeletern bezahlen möchte sondern sich das Geld wieder holen möchte.

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Kann durchaus sein. Diese Mentalität liegt mir nicht.

Wenn ich Kinder in die Welt setze, dann muss ich mir auch im Klaren drüber sein, was da alles dran hängt.

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