Kündigung Schwangerschaft (Vorsicht lang)

Guten morgen.
Ich habe letzte Woche Dienstag (19.2.)positiv getestet und am Donnterstsg (21.2.) Ein Gesprächstermin beim Frauenarzt gehabt, worauf ich nun im Job achten müsste, da ich im Lager tätig bin und teilweise sehr schwer heben/ziehen/schieben muss.
Ohne jegliche Untersuchung, schrieb mich der Arzt sofort bis zum 1.3. Krank und gab mir einen Termin am 28.2. Zwecks Ultraschallkontrolle ob sich das Kind richtig eingenistet hat.
Die hcg Werte habe ich mir von meiner Hausärztin bestimmen lassen, weil ich selbst schon einmal wissen wollte, ob sich der Wert ordentlich verdoppelt.
Meinem Chef hatte ich bis zu dem Zeitpunkt noch nichts über die Schwangerschaft erzählt, da ich damit warten wollte bis ich die Bestätigung von meiner Frauenärztin habe ob auch alles am richtigen Platz ist.

Joa nun klingelt gestern der Postbote bei mir und gibt mir meine Kündigung in die Hand . Wie geschockt ich war, muss ich euch glaube ich nicht erzählen.
Habe daraufhin sofort bei meinem chef angerufen um mit ihm zu sprechen . Natürlich war er gerade in einem Gespräch, also bat ich meine Kollegin ihm auszurichten mich zurück zu rufen .
Bis 17 Uhr keinen Rückruf also habe ich ihm per email die schwangerschaft mitgeteilt etc.
Er hat dann auchvtatsächlich geantwortet und meinte in der email, das er sich gerne mit mir nochmal an den Tisch setzt für ein persönliches Gespräch, er die Kündigung aber schon vor Wochen entschieden hatte, weil er mit meiner Performance und Arbeitsleistung nicht zufrieden ist. Nun verstehe ich gar nichts mehr, weil man über sowas sprechen kann, bevor die Kündigung ausgesprochen wird. Auf die schwangerschaft hat er gar nicht reagiert.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten?

Sorry fürs zutexten , aber ich weiß echt nicht weiter

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lass Dir vom Frauenarzt die Schwangerschaft bestätigen zum Datum "x".
Erstens war Dein erster Termin bei ihm vor Eingang der Kündigung.
Zweitens war dein NMT früher...
Drittens (bitte korrigiert mich), - zählt für solche knappen fälle sogar der Tag der Empfängnis oder sogar der letzte erste Mens-Tag. -- du bist ja bei Ausbleiben der Mens schon in der 4ten Woche laut Rechtslage.

Also: egal wie man es dreht: du warst vor der Kündigung schwanger und hat Schutz und alle weiteren Rechte, die sich jetzt ergeben: heißt eventuell Berufsverbot und Du bist unkündbar bis ENDE DER ELTERNZEIT -- gut für Dich, -- so bist Du auch weiter beitragsfrei krankenversichert usw......

wenn er darauf nicht eingeht und das im persönlichen Gespräch nicht anerkennt: Anwalt.

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*berufsverbot* heisst natürlich beschäftigungsverbot.(blöde autokorrektur)

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Danke dir .
Meine Freundin hatte auch schon gesagt ich soll zum Anwalt gehen .
Von der Schwangerschaft mal abgesehen, wurde die kündigung (habe einen unbefristeten Vertrag) ohne Abmahnung ausgesprochen und da meinte sie, dass das schon nicht rechtens ist.
Hatte mit meinem Mann gestern auch schon gesprochen ob ich meinem chef das Angebot mit dem BV machen soll. Also das mir mein chef das ausstellt , denn kündigen darf er ja eh nicht, während dieser Zeit bis zum Beginn der elternzeit, könnte er ganz entspannt jemand neues für mich suchen ohne finanzielle Einbußen fürchten zu müssen (er hätte also nen neuen Mitarbeiter und durch mich keine Kosten) und in der Elternteil, zahlt er ja sowieso nicht für mich .
Bin echt mal gespannt ob das so einfach wird und er sich darauf einlässt.
War/bin eigentlich gerne in dem Betrieb und ich war auch der Meinung das alle mit mir zufrieden sind. Ok ich wurde des öfteren gebremst was mein Arbeitstempo angeht, aber ansonsten habe ich von den Lager Leuten nur Lob bekommen

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Das ist völlig wurscht, wann er beschlossen hat Dich zu kündigen. Zu dem zeitpunkt als Dir die Kündigung zugestellt wurde warst Du schwanger und nur das zählt. Die Kündigung ist unwirksam. Lass Dich bitte da auch auf keine Diskussion über Aufhebungsvertrag oder ähnliches ein. Komtaktiere einen Anwalt und lass dich beraten. Der AG muss die Kündigung zurück ziehen.

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Zum Anwalt brauchst du nicht. den zahlst du nämlich auf jeden Fall selbst und im Arbeitsrecht ist es erst mal alleine auch einfach. erst mal teilst du deinem AG gerichtsfest mit, dass du schwanger bist. also nicht per Mail. Dann fragst du ihn, ob er die Kündigung schriftlich zurück nimmt. wenn nicht, dann reichst du Kündigungsschutzklage ein. Die Klage setzt der Revhtspfleger am Gericht für dich auf. Das sollte innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung erfolgen.

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Würde ich den Anwalt auch Zahlen müssen wenn ich Rechtschutzversichert bin ?
Im Moment hoffe ich noch, dass sich mein Chef und ich so einigen . Alles andere wird wahrscheinlich nur Stress

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Wenn du hast, zahlst du zumindest die Selbstbeteiligung.

Aber du musst ja nicht zu einem Anwalt, da die Gesetzeslage klar ist.

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Teile ihm noch einmal schriftlich die Schwangerschaft mit und fordere ihn auf die Kündigung zurückzuziehen, da diese unwirksam ist und du dich sonst gezwungen siehst Kündigungsschutzklage einzureichen.
Tut er dies nicht, solltest du in spätestens zwei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen.