Hallöchen 😎
Mein Mann und ich wollten schon vor 3 Jahren heiraten, doch irgendwie kam immer was dazwischen. Nun ist Baby Nr. 2 seid 20 Wochen in meinem Bauch und mein Mann möchte das wir uns wenigstens zusamnenschreiben lassen und später eine freie Trauung und die Feier nachholen. Ich würde auch gern heiraten, habe aber schon öfter gehört dass das mit der Steuerrückzahlung aufgrund der Elternzeit übel werden kann. Nun hoffe ich auf eure Hilfe!
Mein Mann und ich haben beide noch die Steuerklasse 1. Er nimmt jetzt einen neuen Job an und geht dann mit 3600 Euro brutto nach Hause. Ich habe ein brutto von 2100 Euro, Mutterschutz ab Anfang Juni und Elterngeld ab September 2019 (2 Jahre sind vorgesehen) .
Angenommen wir heiraten jetzt, er geht in die Steuerklasse 5 und ich in die 3, wie sieht es dann mit der Steuererklärung aus?
Und geht das überhaupt noch kurz vor Beginn des Mutterschutzes?
Danke
Heirat vor Beginn Elternzeit - was passiert mit Steuererklärung, Nachzahlung?
Hallo,
nun, du hast doch sicher eine Software zu Hause, mit der du deine Steuererklärung machst. Nun öffnest du ganz viele Pseudo-Familien mit gleichen Datensatz. Den getrennten hast du ja sowieso schon für vorletztes Jahr, also nimmst du diese Daten und tust mal so, als ob ihr verheiratet gewesen wärt.
Ich weiß nicht, was dein Freund absetzen kann und was du absetzen kannst. Normalerweise ist es aber selten in einer Familie, dass sich das perfekt nach dem Gehalt aufteilt. Ein gemeinsames Kind habt ihr sowieso schon - ich weiß nicht, wie man da die Kosten immer aufteilen MUSS. In einer Ehe beim Splittingtarif wird das halt steuerzahlerfreundlich „optimiert“.
Klar, das Elterngeld (das Mutterschaftsgeld übrigens auch) unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Da fällt dann eben nicht nur dein Gehalt drunter, sondern auch das deines Mannes, aber gleichzeitig profitiert ihr vom Splittingtarif.
Also: Mein Mann und ich hatten immer 3/5...auch in den Jahren des Elterngeldbezugs gab es ordentlich Geld vom Finanzamt zurück.
Gehen tut es natürlich, aber Sinn macht es nicht, wenn du in die 3 gehst, denn Elterngeld erhältst du eh nach Steuerklasse 1, wobei damit evtl. dein AG-Zuschuss noch etwas höher sein könnte, wenn sie das noch anerkennen (ist unsicher).
Also wenn heiraten, dann er 3 und du 5, aber das erst bei Beginn des Mutterschutzes oder aber eben vor dem Mutterschutz er in 5, du in 3 und dann gleich mit Beginn des Mutterschutzes wechseln und die andersrum nehmen (das dürft ihr und durch die Hochzeit in dem Jahr würde ich auch nicht unbedingt mit einer Nachzahlung rechnen).
Klar kann es dann in 2020 zu einer Nachzahlung kommen, wenn ihr nicht viel abzusetzen habt (z.B. lange Arbeitswege usw.), aber das würde ich erstmal abwarten, in 2020 könnt ihr die Steuerklassen ja immer noch wechseln.
Hallo!
Also erstmal sollte es bezüglich einer Rückzahlung keinen Unterschied machen, ob verheiratet oder nicht, da ihr ja in der Regel auch getrennt veranlagen könnt und ihr dann steuerlich so behandelt werdet wie unverheiratet. Also - bitte heiraten
Inwieweit sich das Elterngeld auswirkt, kommt immer auf den individuellen Fall an. Da euer Baby ja in der Mitte des Steuerjahres kommt, wird es sich vermutlich in Grenzen halten.
Generell ist es aber egal welche Steuerklasse ihr wählt - bei der Steuererklärung rechnet sich alles raus - bei 3/5 bekommt ihr weniger raus oder ihr zahlt nach, habt dafür aber übers Jahr mehr bekommen - bei 4/4 bekommt ihr mehr zurück, aber habt im Jahr weniger netto.
Wenn der Mann also in Steuerklasse 3 ist und du in Elternzeit, kann es sehr gut sein, dass ihr nachzahlen müsst - im schlimmsten Fall auch viel, aber das ist dann auch das, was ihr übers Jahr zu viel bekommen habt. Muss man im Hinterkopf behalten, aber wie gesagt - ihr müsst euch da keinen Kopf machen, dass ihr durch die falsche Wahl der Steuerklassen schlechter dasteht.
Die Wahl der Steuerklasse hätte einen Einfluss auf das Elterngeld gehabt, das nach dem netto der 12 Monate vor Geburt berechnet wird. Daher wäre es gut gewesen, wenn du jetzt schon in Steuerklasse 3 wärst. Mein letzter Stand ist aber, dass dies schon sieben Monate vor Geburt der Fall sein muss.
ALG I wird übrigens auch nach netto berechnet.
VG
"Mein letzter Stand ist aber, dass dies schon sieben Monate vor Geburt der Fall sein muss.
ALG I wird übrigens auch nach netto berechnet."
Dies ist falsch ALGI wird auch nach der Steuerklasse, nicht dem Netto berechnet und 7 Monate waren es noch nie. Es muss die überwiegende Anzahl der Monate sein (da ja hier auch mehr als zwei Steuerklasse möglich sind, wären es auch keine 6 Monate) und bei gleicher Anzahl zählt die aktuelle Steuerklasse.
7 Monate vorher ist also nie notwendig!
Von einer Nachzahlung bei einer Hochzeit in der Mitte des Jahres ist eher nicht auszugehen, weil der Splitting-Vorteil ja vorher nicht genutzt wurde. Außerdem ist von einem höheren Mutterschaftsgeld auszugehen, wenn die Frau jetzt in 3 geht. Zur Geburt können sie dann ja wieder wechseln.
"7 Monate vorher ist also nie notwendig!"
Das mit dem überwiegend stimmt. Wenn man jetzt aber nicht gerade mehrmals in den 12 Monaten vorher wechselt, sollten es 7 Monate sein, da das Elterngeld nicht (wie ich auch fälschlicherweise geschrieben habe) nach den 12 Monaten vor Geburt, sondern nach den 12 Monaten vor Mutterschutz berechnet wird. Dementsprechend sollte man 7 Monate vorher in Steuerklasse 3 sein, damit dies die überwiegende Steuerklasse für die Berechnungsgrundlage ist.
VG