Hey habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes.Bekomme wahrscheinlich eins von meiner Hausärztin aus mehreren Gründen ausgestellt... verpönt mich jetzt nicht hat auch nichts damit zu tun das ich nicht arbeiten will...Meine Frage ist wie läuft das ab ?Ist ein BV vom Hausarzt rechtens ? Eine Freundin meinte das es nur vom Gyn rechtens sei...wie geht's dann weiter bekomme ich mein Gehalt weiter? und wer zahlt Arbeitgeber oder Krankenkasse? Im Internet liest man viel und ich blicke nicht mehr durch.Und wenn ich ins BV gehen sollte wird dann mein Anspruch auf Gehalt in der Elternzeit verkürzt? Hoffe hier auf ein paar Erfahrungen möchte mich nicht falsch entschieden.
Frage /Erfahrungen zu BV
Guten Morgen
ein BV von Hausarzt und auch von allen anderen wie sogar zb Orthopödeb ist rechtens. Da brauchst du dir keine Sorgen machen
Dein Gehalt wirst du weiterhin in voller Höhe erhalten. Ich meine der Arbeitgeber zahlt den vollen Betrag und erhält diesen dann von der Krankenkasse wieder.
Deine Elternteil bleibt davon unberührt.
LG beyooo
1. BV vom Hausarzt ist auch rechtens.
2. du bekommst dein Gehalt ganz normal vom AG gezahlt.
3. dein Elterngeld ändert sich dadurch dann nicht, da du ja eh dein normales Gehalt weiterbekommst.
Alles Gute dir!
Entschuldigung ich korrigiere: dein Anspruch auf Gehalt bleibt das gleiche, also ca 65 Prozent meine ich
Ich hatte mich da auch etwas gewundert, weil mein FA meinte dass der Orthopäde das BV nicht ausstellen könnte, sondern nur er. Hat er dann auch gemacht und ich bekomme mein normales Netto Gehalt, der AG bekommt das aus dem sog. Umlagentopf 2 wieder erstattet.
Hey, bin auch im bv. Das von deiner Hausärztin ist genauso rechtens wie von deinem gyn. Du bekommst das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate bevor du schwanger geworden bist und es wird ganz normal beim Elterngeld später einbezogen. Lg
Hallo,
rechtlich darf jeder Arzt ( mit Außnahem des Betriesarztes, er darf nur empfehlen) ein BV ausstellen. Ebenfalls hat jeder Arbeitgeber das Recht ein individuelles BV durch eine neutrale Instanz prüfen zulassen (z.B. Amtsarzt). Kommt dieser dann zu einen anderen Ergebnis als der Arzt der das BV ausgestellt hat, kann es zu Konsequenzen für den ausstellenden Arzt kommen. Das BV kann als unrechtmäßig eingestuft weden und du musst dann wieder arbeiten. Kenne so eine Fall aus meinem Berufsleben. Aber wie gesagt, dass ist ein Szenario von mehren möglichen. Sollte dein Arbeitgeber das BV akzeptieren, dann läuft alles seinen normalen Gang weiter.
Wenn du ein BV erhälst, bekommst du bis zum Mutterschutz das durchschnittliche Gehalt, welches du 3 Monate vor der Ss erhalten hast. Der Arbeitgeben zahlt es weiter an dich und holt sich das Geld über die Umlage 2 von der KK zurück.
Der Bezug des BV Geldes hat keine Auswirkungen auf dein Elterngelt/Elterngeld plus Zeit. Ein BV ist dafür da, dass eine Schwangere keine finaziellen Einbußen erleiden muss, wenn die Ausübung des Berufen das Leben vom Mutter und oder Kind gefährdet.
LG Morgain