Elterngeld Kind 2

Hallo! Ich habe einen 10 Monate alten Sohn und bin bis Anfang Mai 2020 in Elternzeit und beziehe basis Elterngeld! Ich bin Krankenschwester und bin bei einer erneuten Schwangerschaft wie bei der ersten gleich im Beschäftigungsverbot ( ist bei meinem Arbeitgeber so)
Jetzt meine Frage angenommen ich werde in den 24 Monaten Elternzeit erneut schwanger endet die Elternzeit von Kind 1 und ich bin im beschäftigungsverbot und ich erhalte mein normales Gehalt! Dann wird beim Elterngeld für Kind 2 die Monate in den ich noch Elterngeld bezogen habe mit 0€ gerechnet und die andern vom beschäftigungsverbot mit meinem normalen Gehalt richtig?

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Das ist so nicht richtig. Die Elternzeit von Kind 1 endet nicht bei erneuter Schwangerschaft. Ganz unabhängig davon, ob ein BV ansteht oder nicht.

Man kann die Elternzeit erst zum Beginn des neuen Mutterschutz beenden.

VG Isa

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Ahhh ich hab mich falsch ausgedrückt sorry! Z.b ich werde im Januar erneut schwanger dann bin ich noch bis Mai in Elternzeit und dann im BV? Und so ergibt sich dass Elterngeld mit 0€ in den Monaten Elternzeit und dann der Lohn von BV?

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Du bekämst ab Ende Elternzeit dein normales Gehalt wieder, falls du ein BV bekämst.

Das neue Elterngeld errechnet sich wieder genauso wie beim ersten Kind aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz.

Also bei deinem Beispiel paar Monate volles Gehalt und der Rest mit 0€ , da du ja in Elternzeit warst. Das alte Elterngeld hat nichts damit zu tun.

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Die Monate mit Elterngeld werden genau wie im Mutterschutz einfach gar nicht berücksichtigt, sondern durch andere ersetzt!

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Quasi durch die bevor ich vor dem ersten Kind Elterngeld erhalten habe? Also als ich normal auf Arbeit ging?

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genau

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