Hallo zusammen,
vorl. Geburtstermin ist der 02. Mai 2019.
Der werden Vater möchte gerne Elternzeit nehmen und muss diese nun kurzfristig beim AG beantragen (wenn ich richtig informiert bin, mind. 7 Wochen zuvor).
Der Vater möchte die Elternzeit gerne direkt nach der Geburt nehmen - ob 8 Wochen, oder zunächst 4 Wochen und 4 weitere Wochen zu einem späteren Zeitpunkt, steht noch nicht fest.
Wie genau muss der Antrag aussehen, damit der Vater auch direkt nach der Geburt in die Elternzeit gehen kann - der tatsächliche Geburtstermin kann je niemand wirklich voraussagen?
Und besteht die Möglichkeit die Elternzeit auch auf 2x 4 Wochen aufzuteilen - und wenn ja, muss dies direkt im ersten Antrag angegeben werden, oder können die zweiten 4 Wochen auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Tipps!
LG
Elternzeit - Vater
Es muss stehen, dass er Elternzeit ab Geburt nimmt, "der voraussichtliche Termin ist so und so, genauer Termin wird nach Geburt bekannt gegeben".
Ja aufteilen geht und ist gar nicht mal so doof, Dan so kein Urlaub gekürzt werden darf. Und muss aber vorher schon im Antrag stehen.
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Wie ist es denn, wenn das Baby früher als der errechnete Geburtstermin kommt - wir den Antrag aber "erst" 7 Wochen vor dem errechneten Termin abgegeben haben.
Kann der Vater dann dennoch direkt in Elternzeit gehen, oder muss er zunächst auf den Ablauf der 7 Wochen warten?
Und wie läuft der Antrag auf Elterngeld?
Diesen gibt man erst nach der tats. Geburt ab, oder?
Und muss man auf diesen schon den genauen Zeitraum der zweiten 4 Wochen Elternzeit angeben, oder kann man diesen noch flexibel "offen" lassen?
Ich meine den muss er noch nicht konkret angeben. Nur halt "vorwarnen", dass noch einer kommt und diesen dann wieder 7 Wochen vorher anmelden. Aber da bin ich mir nicht sicher.
Elterngeld kann immer erst nach der Geburt beantragt werden.
Ja, sollte das Baby früher kommen, dann gilt ab da die Elternzeit. Deshalb schreibt man ja ab Tag der Geburt, voraussichtlich ab ET.
Ergänzung zur Vorschreiberin:
Es handelt sich nicht um einen Antrag sondern eine Anmeldung. Bitte auch so schreiben.
Und es müssen ganze Monate genommen werden, 8 Wochen bzw. 2x4 Wochen geht nicht!
Sorry stimmt 🙈
Ja für die meisten, für mich wohl auch, sind 4 Wochen 1 Monate, aber du hast ja recht, es ist falsch ausgedrückt.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Eine Frage noch, nur um sicher zu gehen, dass ich es richtig verstanden habe:
Ich habe also nicht die Möglichkeit die Elternzeit von insg. 2 Monate auf z.B. 6 + 2 Wochen, oder 5+3 Wochen aufzuteilen?
Er muss beim EG Antrag schon vorher angeben, wann der zweite Monat genommen werden soll. Wir hatten das nicht gemacht weil wir uns am Anfang nicht festlegen wollten aber da kam dann ein Schreiben der EG Stelle dass die Info fehlt und kein EG ausgezahlt werden kann bis sie wissen wann der zweite Monat genommen wird.