Hallo
Ich arbeite seit dem 01.01. wieder in einer Krippe.
Nun habe ich einen positiven schwnagerschftstest und bin somit im kündigsschutz.
Allerdings frage ich mich wie es dann nach der elternzeit aussieht?
Vertraglich geregelt ist eine gesetzliche Kündigungsfrist.
Wenn mein Arbeitgeber mir nach der Elternzeit kündigt muss er dann einen Grund aufführen ?
Bitte klärt mich auf. Ich mache mir sorgen.
Kündigungsmöglichkeiten bei unbefristeten Vertrag
Nach der Elternzeit kann man ganz normal mit der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden ohne, dass es spezielle Gründe braucht. Aber wieso machst du dir Sorgen? Warum sollte dich dein AG kündigen, wenn du nach der Elternzeit ja wieder kommst und einen guten Job machst?
Hallo,
bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann er dir nicht einfach kündigen. Das muss das betriebbedingte Gründe haben (zu wenig zu tun usw, was in einer Krippe ja eher selten der Fall ist) oder persönliche Gründe (z.B. du hast etwas gestohlen).
Ein befristetes Arbeitsverhältnis würde allerdings dann einfach zu dem festgelegten Datum auslaufen.
Der AG muss dir einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten (auch mit dem gleichen Umfang an Stunden) wie vorher. Und den müsstest du dann auch erfüllen (auch von den Stunden her). Sonst kann er dir kündigen.
Einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung hat man nur unter gewissen Voraussetzungen. Die kannst du im TzBfG nachlesen.
(z.B. Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Der Betrieb beschäftigt mindestens 15 Mitarbeiter, Auszubildende zählen nicht dazu.
Man hat den Wunsch mindestens drei Monate vor Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz mitgeteilt. usw)
Hallo!
Nach der Elternzeit steigst Du ganz normal mit deinem unbefristeten Vertrag wieder ein, mit den gleichen Arbeitsstunden wie vor der Schwangerschaft und dein gleichen Bedingungen.
Was aber nicht sein muss wäre, dass dein Arbeitgeber sich auf Teilzeit-Wünsche von Dir einlässt, etwa weil es in vielen Kitas Mütter gibt, die selbst nur Vormittags oder bis 14 Uhr arbeiten, aber dann einfach die Erzieherinnen fehlen, die den Rest des Nachmittags abdecken. Daher kann es mit Teilzeit schwierig werden.
Sonst kann er Dich in genau dem Maß kündigen, wie jeden anderen unbefristeten Mitarbeiter auch:
- aus betriebsbedingten Gründen, etwa wenn er die Kita schließen will oder eine Gruppe aufgeben will weil nicht genug Anmeldungen kommen
- aus personenbedingten Gründen, etwa wenn Du dauerhaft krank bist und es nicht so aussieht, als ob Du wieder halbwegs normal arbeiten kannst
- aus verhaltensbedingten Gründen, etwa wenn du mehrere Abmahnungen erhalten hast, z.B. wegen mehrmaligem zu spät kommen.
Diese Kündigungsgründe sind aber bei JEDEM immer und überall möglich, auch wenn man immer brav gearbeitet hat.
Hallo zu deiner Frage:
"Wenn mein Arbeitgeber mir nach der Elternzeit kündigt muss er dann einen Grund aufführen ?"
Nein, in der Kündigung muss kein Grund aufgeführt werden.
Ein taktisch cleverer AG der sich mit Arbeitsrecht auskennt macht das in der Regel heutzutage auch nicht mehr.
Ein Betrieb der dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt muss natürlich ein Grund für eine Kündigung haben, der muss aber nicht in der Kündigung stehen, sondern in einem eventuellen Kündigungsschutzprozess erst genannt werden.
Damit sich der gekündigte nicht auf den Grund juristisch vorbereiten kann, nennen AGs dies erst im Kündigungsschutzprozess, das ist der Hintergrund.
Ich hoffe damit ist die Frage beantwortet.
Gruß
Demy
Wenn es zu einem Kündigungsschutzprozess kommt, ist man doch eigentlich aus der Firma raus nur halt mit möglicher Abfindung, oder?
Hallo,
nein, so funktioniert das nicht
Der Kündigungsschutzprozess soll feststellen, ob die vom AG ausgesprochene Kündigung wirksam ist.
Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung wirksam ist, dann ist das Arbeitsverhältnis regulär zum Kündigungstermin des AG bendet. Hier ist dann alles erledigt!
Stellt das Gericht nun fest, dass die Kündigung unwirksam ist, dann steht das Arbeitsverhältnis unvermindert fort, mit allen Pflichten des AG wie Lohnfortzahlung für die gesamte Zeit etc.
Das heißt, man müsste sofort weiterarbeiten und bekommt das Gehalt nachgezahlt.
Hier kommt das Thema Abfindung überhaupt erst ins Spiel.
In der Regel haben AN und AG in der Regel kein Bedürfnis an dem Arbeitsverhältnis festzuhalten.
Dann wird meistens über eine Abfindungsregelung das Arbeitsverhältnis trotz unwirksamer Kündigung einvernehmlich beendet.
Also, ob man raus ist oder nicht, stellt ausschließlich erstmal das Gericht fest
Bei meiner Schwägering hat mal ein Arbeitsgericht nach 10 Monaten (2. Instanz) die Kündigung für unwirksam bestätigt.
Der AG wollte ein lächerliche Abfindung von 1 Monatsgehalt zahlen.
Sie meinte dann, kein Problem, dann kommt ich nächste Woche wieder arbeiten, du zahlst mir 10 Monate volles Gehalt nach und dann kündige ich sofort und du hast mir noch ein weiteres Monatsgehalt zu zahlen, also insgesamt 11 Monatsgehälter plus Urlaubsabfindung etc.
Hast du keine Lust zu?
Dann mach ein vernümftiges Abfindungsangebot.
Sie hat dann eine Abfindungszahlung von 6 Monatsgehältern für 2 Jahre Beschäftigung akzeptiert.
Abfindung ist Verhandlungssache
Gruß
Demy