Hallo
Ich habe zwar noch jede Menge Zeit aber beschäftige mich schon mit den Themen Elterngeld und Elternzeit.
Vorraussichtlicher ET 03.10.19 ich möcht eigentlich gern bis 31.12.20 dann zu hause bleiben.
Da ich verschiedene Ansichten im Internet gelesen habe, die eine Seite sagt Elternzeit ab Geburt die anderen nach den 8 Wochen Mutterschutzfrist, bin ich verwirrt
Ab wann muss ich nun elternzeit beantragen ab dem 03.10 oder nach Mutterschutz, weil sich ja dann gleich wieder die Frage stellt wieviele Monate EZ man beantragt um bis zu dem 31.12.20 zu hause bleiben zu können .
Vielleicht kann ja jemand helfen
Danke
Elternzeit - ich werd irre!
Elternzeit beantragst du garnicht sondern meldest an. Da brauchst du auch keine Monate angeben sondern ein
„... im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum 31.12.20...“
Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und deshalb hast du noch reichlich Zeit.
Du hast nach der Geburt eine Woche Zeit deine Elternzeit anzugeben.
Sollte allerdings dein Mann ab Geburt Elternzeit nehmrn wollen, muss er das 8-7 Wochen vor errechnetem Termin machen.
Du musst i.d.R. 7 Wochdn vor Beginn deine Elternzeit beim AG anmelden. Da die Elternzeit der Mutter immer im Anschluss an die Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt) beginnt, hast du bis maximal eine Woche nach der Geburt Zeit für die Anmeldung. Die Zeit des Mutterschutzes wird aber für die Dauer der Elternzeit berücksichtigt. Das heißt, dass du theoretisch erst 8 Wochen nach der Geburt offiziell in Elternzeit bist, die Dauer der Elternzeit aber ab Geburt gerechnet wird. Also hast du beim ET 3.10. insgesamt 36 Monate Anspruch auf Elternzeit, also wenn du theoretisch alle drei Jahre auf einmal nimmst, bis 02.10.22. ich hoffe, du verstehst, was ich meine 😅
Wie meine Vorredner schon gesagt haben, meldest du sie am besten mit dem Satz „im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum 31.12.2020“ an. Dein AG wird dir das genaue Datum dann schon noch mitteilen, denn das ergibt sich dann aus dem tatsächlichen Geburtstermin.
Wenn dein Mann EZ ab Geburt machen möchte, muss er diese 7 Wochen vor dem errechneten Termin anmelden (da er ja keine Mitterschutzzeiten hat!).
Also kurz um: du hast bis eine Woche nach dem TATSÄCHLICHEN Geburtstermin Zeit, dein Man. 7 Wochen vor dem ERRECHNETEN Termin, die EZ anzumelden. Ihr beide gebt jeweils das Datum an, das der letzte Tag der Elternzeit sein soll.
Hallo,
ich schließe mich der Meinung von Verena an. Zusätzlich solltest Du erwägen bis zum 2. Geburtstag Elternzeit anzumelden, da Du sonst bis zum 2. Geburtstag keinen Anspruch mehr hast Elternzeit zu nehmen. Besser dazuschreiben, dass Du im Rahmen der Elternzeit ab dem 01.01.2020 gerne in Teilzeit arbeiten möchtest.
Oder ist die Betreuungssituation so sicher geklärt, dass Du ab dem 01.01.2020 sicher wieder Vollzeit arbeiten gehen willst und kannst, egal wie sich die Situation mit Kind entwickelt?
Liebe Grüße Andrea
Danke für deinen Text.
Also ich arbeite von Haus aus nur teilzeit .
Also vor der Schwangerschaft nur 30 Stunden und danach auch wieder.
Da es bei unseren Arbeitgeber keine Vollzeitstellen für uns als Fachkräfte gibt.
Ob die Betreuungssituatuion bis dato 100 Prozent sicher ist weiß ich natürlich nicht, aber würde eben dann gern wieder Arbeiten gehen.
Dann kannst Du doch problemlos TZ in EZ anmelden und wieder ab Deinem Wunschzeitpunkt arbeiten. Und wenn etwas dazwischenkommt ist Dein Arbeitsplatz trotzdem gesichert.