Elterngeld für das zweite Kind

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, ich habe das richtige Forum gewählt...

Ich habe folgende Frage: Mein Sohn ist im September 2018 geboren und wir wünschen uns für ihn ein Geschwisterchen.
Leider ist es ja heutzutage immer ein Thema, ob man sich ein zweites Kind "leisten" kann.
Unsere Überlegung bzw. unser Wunsch war es daher, innerhalb von 14 Monaten ein zweites Kind zu bekommen, damit ich Elterngeld in der gleichen Höhe gezahlt bekomme, wie bei meinem Sohn.

Nun ist es leider so, dass es nicht hat sollen sein und wir die 14 Monate nicht einhalten können, sodass ich ab September wieder arbeiten gehen müsste.
Dies würde ich allerdings nur mit der Hälfte meiner vorherigen Arbeitszeit tun, was bedeutet, dass die Berechnungsgrundlage des Elterngeldes eine andere wäre.
Da ich schon zwei Fehlgeburten hatte, würde mir meine Ärztin in jeder weiteren Schwangerschaft ein BV aussprechen.
Was mich jetzt interessiert ist, ob ich dann trotzdem ab September mein volles Gehalt vom Arbeitgeber bekommen würde.

Ich hoffe, man versteht mich.
Das ist ja jetzt doch etwas kompliziert ausgedrückt 😅
Vielleicht war jemand in der gleichen Situation und hat Erfahrung?

LG
Jenni

1

Du bekommst ja dann weniger, entsprechend der reduzierten Arbeitszeit.
Im BV würdest du dann das gleiche bekommen (entsprechend der Arbeitszeit)
Und das elterngeld sind dann eben 65-76% von durchschnittlich Gehalt vor Geburt.
Also weniger als beim ersten in dem Fall.
LG

3

Danke für deine Antwort 🙂.
Diese grundsätzliche Regelung ist mir bekannt.
Aber ich habe vergessen zu sagen, dass ich im ersten Monat nach der Elternzeit mit einer vollen Stelle laufe, da ich meinen Urlaub vorm Mutterschutz nicht nehmen konnte.
Ich fange quasi wieder voll an zu arbeiten, mache aber erstmal Urlaub 🤣.
Mein Beschäftigungsverbot würde dann quasi ja sofort ausgesprochen und ich bekäme volles Gehalt, müsste die Arbeitszeit also gar nicht reduzieren.

Ich weiß halt nur nicht, ob das so einfach ist, wie ich mir das gerade theoretisch vorstelle.
Ich trau mich nicht, das SO DIREKT, bei der Elterngeldstelle zu erfragen.

4

Vielleicht sollte ich mich anders ausdrücken: ich werde während meiner elternzeit schwanger (hoffe ich), bekäme ein Beschäftigungsverbot und würde quasi gar nicht wirklich vor der Geburt von Kind 2 arbeiten gehen.
Sprich an meinem Vertrag ändert sich nichts, weil ja noch keiner weiß, dass ich nur halbtags arbeiten wollen würde.

Es ist so kompliziert 🙈

2

Huhu,

für die Berechnung des 2. Elterngeldes werden die Monate zwischen Elterngeld 1 und Mutterschutz 2 gezählt. Wenn man so nicht auf 12 Monate kommt, werden noch die Monate vor Mutterschutz 1 berücksichtigt.

Bei uns werden es 20 Monate Altersunterschied sein. Es werden 7 Monate zwischen Elternzeit 1 und Mutterschutz 2 berechnet plus 5 Monate vor Mutterschutz 1. Wir haben zudem die Steuerklasse gewechselt, so dass ich nun mehr netto habe (ist ja berechnungsgrundlage fürs Elterngeld). Ich komme so, obwohl ich nach Elterngeld 1 nur noch 50% arbeite, nun mit dem Geschwisterbonus mehr Elterngeld bei Kind 2 als bei Kind 1. Aber Achtung, die Steuerklasse muss mind. 6 Monate vor Mutterschutz gewechselt worden sein, sonst wird mit der alten gerechnet.

LG Isi

5

Man sollte natürlich seine Arbeitszeit reduzieren, wie man entsprechend der Betreuungszeiten des ersten Kindes arbeiten kann und möchte und im BV das Gehalt der Teilzeitstelle erhalten.

Praktisch gesehen, würde wohl niemand kontrollieren, ob du tatsächlich Vollzeit zur Verfügung stehen würdest, wenn du deine Arbeitszeit nicht reduzierst.

Aber: Sollte die Schwangerschaft nicht gut verlaufen und du wieder arbeiten müssen oder der AG findet plötzlich doch eine Einsatzmöglichkeit, stehst du mit einer Vollzeitstelle da, die du nicht ausfüllen kannst.

Der Schuss KANN nach hinten losgehen.

VG Isa

6

Da hast du was falsch verstanden, Isa.

Ich tu damit ja nichts unrechtmäßiges oder betrüge jemanden.
Ich HABE einen Vollzeit-Vertrag und bin zur Zeit in Elternzeit.
Ab September komme ich mit meiner Vollzeitstelle zurück (mache aber Urlaub, weil der noch übrig ist-ist von meinem AG so vorgegeben).
Da ich aber nicht arbeiten DARF (das mach ich ja nicht, weil ich keinen Bock habe!), gehe ich mit einer Vollzeitstelle ins BV.
Klar kommt mir das finanziell entgegen, aber ich mache das ja, wie gesagt, nicht aus Spaß an der Freude.
Das BV erteilt nicht mein Arbeitgeber, sondern mein Frauenarzt, da kann mich mein Arbeitgeber ja nirgends einsetzen.

Meine Frage ist daher nicht, wie und ob ich meinen AG am besten bescheißen kann um mehr Geld zu bekommen, sondern ob es von der Sache her so ist, wie ich es bei meinen Recherchen verstanden habe🤷🏼‍♀️.
Sprich, ob ich, wenn ich während der Elternzeit schwanger werde und ein BV bekomme, ich dann in den hoffentlich wenigen Monaten, in denen ich arbeiten MÜSSTE, mein normales Gehalt vom AG bekomme oder ob sich das anders verhält, wenn man direkt aus der Elternzeit ins BV geht.

7

Die Frage ist eher, wie lange du warten willst, bis du mit deinem AG eine Stundenreduzierung vereinbarst. Die Frist dafür ist nämlich 3 Monate vor geplantem Beginn und was du machst, wenn du noch nicht schwanger wirst so schnell.

Ich finde deine Überlegungen nicht durchdacht und Isas Einwände berechtigt.

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