Frage zu Elterngeld und laufende Scheidung

Hallo,

ich habe jetzt das halbe Internet durch, aber leider keine passende Antwort auf meine Frage gefunden.

Folgendes Problem:
Ich bin aktuell schwanger von meinem neuen Lebenspartner. Der ET ist im July.
So wie das aussieht, wird meine Scheidung leider nicht durch sein, bis unser Kind geboren wird. Dieses Kind gilt dann als eheliches Kind, somit hat mein Ex alle Rechte.

Leider ist das Verhältnis zu meinem Ex grotten schlecht, und ich weiß genau das er mir nur Steine in den Weg legen wird, was das Kind betrifft.

Vielleicht kann mir jemand helfen, der so etwas ähnliches schon einmal erlebt hat.
Wie sieht das bei der Anmeldung nach der Geburt aus? Mein Freund wird unser Kind anmelden, nur kann er das denn überhaupt tun? Welche Unterlagen sind erforderlich?

Genauso beim Elterngeld oder Kindergeld, das bekomme ich doch im Leben nicht , oder kann ich meinen Freund als Kindsvater angeben? Denke eher nicht...
Eigentlich brauch ich doch um das alles beantragen zu können, meine und die Unterlagen meines Ex... oder bin ich da falsch informiert?


Meinen Noch Mann brauch ich nicht kontaktieren, der würde mich nur auslachen oder gleich wieder auflegen.... ehrlich gesagt hab ich auch keine Lust mich mit ihm auseinander zu setzen.

Sehr wahrscheinlich geh ich bis zu Scheidung leer aus... Ihm hab ich auch das zu verdanken das es mit der Scheidung nicht vorwärts geht.... grrr

Ich freue mich über eure Erfahrungen #winke

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Wende dich mal ans Jugendamt und frage da nach, ich meine dein Partner kann die Vaterschaft anfechten.

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Das Problem bei der TE ist, dass zwar der Partner eine Vaterschaftsanerkennung machen kann, aber alles wird erst nach rechtskräftiger Scheidung gültig.

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Nein, keine Anerkennung ;)

sondern eine Anfechtung und die geht auch bei verheirateten. Und die wird dann ab Geburt wirksam, rückwirkend.

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Du solltest über deinen Anwalt bezüglich Beschleunigung der Scheidung gehen! Dein Partner kann zwar jetzt schon Vaterschaft anerkennen, dein Ex müsste aber aberkennen und es wird alles erst gültig bei Rechtskraft der Scheidung.

Du solltest aber deinen Ex unbedingt nett darauf hinweisen, dass er sowohl dem Kind, als auch dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist, so lange er vorm Gesetz der Vater ist. Vielleicht treibt ihn dies ein wenig an in Sachen Scheidung.

Wie lange seid ihr getrennt? Was fehlt denn für die Scheidung?

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Vielen Dank für deine Antwort..

wir sind jetzt genau 2 Jahre getrennt... leider musste ich die Scheidung einreichen, aus irgendwelchen Gründen hielt er das die ganze Zeit nicht für nötig, obwohl er genug Kohle hat.
Was genau fehlt kann ich dir nicht sagen, ich warte generell auf irgendeine Reaktion meiner Anwältin. Diese muss ich sagen, muss man ständig antreiben und nachfragen... das kotzt mich auch sehr an.

Nett hinweisen ist lustig... der A... geht weder ans Telefon wenn er meine Nummer sieht, bei unbekannt geht er nicht ran . Und wenn er doch mal rangehen sollte *wobei ich sagen muss, das ich über ein Jahr keinen Kontakt mehr zu ihm habe* wird er nur ausfallend....brauch ich nicht.

Mal ehrlich... ohne seinen Ausweis kann ich doch nicht einmal unser Kind bei der Gemeinde anmelden, geschweige Krankenversichern

:-[:-[:-[