Gibt es hier jemanden der sich wirklich gut mit dem Thema auskennt? Niemand kann mir wirklich sagen wonach sich mein Lohn berechnet. Weder KK noch Arbeitgeber.
Und ja den Gesetzestext mit den 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft kenne ich, aber mein Gehalt hat sich in der Zeit verändert nach oben.
Vielleicht hat einer eigene Erfahrungen und mag mich per PN anschreiben zwecks Austausch.
Bitte keine Antworten mit Dingen die im Netz stehen, die kann ich selber lesen.
Vielen Dank im Vorraus.
Maileena
Individuelles BV und Lohnfortzahlung
Da im Mutterschutzgesetz klar steht, dass Schwangere finanziell durch ein BV kein Nachteil entstehen darf, erhältst du, bei einer dauerhaften Lohnerhöhung diese und nicht mehr dein altes Durchschnittsgehalt.
Aber auch das steht klar im Gesetz in §21, was dann passiert ;)
Und ja, da muss man AG (auch Personalstelle im öD oft noch drauf Aufmerksam machen, aber nach etwas Murren haben sie dann anstandslos bei mir das Vollzeitgehalt gezahlt, obwohl ich noch nie Vollzeit gearbeitet hatte, sondern nur einen Vollzeitvertrag habe, aber zum Mutterschutz keine Reduzierung auf Teilzeit mehr beantragt hatte).
"(4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar 1.
für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
2.
ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird."
Bei dir zählt also entweder der 2. Abschnitt, wenn es sich im Mutterschutz verändert oder der 1. Abschnitt, wenn es sich vor dem Mutterschutz, aber nach den 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft verändert.
Ist eigentlich doch recht deutlich auch im Gesetz seit 1.1.2018, vorher stand es nur in den Kommentierungen z.B. bei Haufe, war aber auch eindeutig. Ist immer traurig, dass da angeblich keiner Bescheid weiß (mir wollten sie bei einem Kind erzählen, man hätte nur Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn man die drei Monte gearbeitet hat).
Wieso ist es nur so, dass sich so wenige AGs damit befassen?
Ich meine meine Mitarbeiter sind zu 90% weiblich, da habe ich mich also mit als erstes damit befasst, aber ich verstehe auch immer noch nicht, warum es Betriebe gibt, die noch keine allgemeinen Geschäftsbedingungen fertig haben, geschweige denn Ahnung von diesem Thema.
Wie gesagt, bei mir was das ja zum einen die KK, die keine Ahnung hatte und zum anderen der öD und das sagt dann schon einiges.