Mutterschaftsgeld !!!

Hey ihr Lieben:)
Ich hab bis ende Juli 18 als Vollzeit gearbeitet.
Bin dann über 300km umgezogen (wegen Heirat). Danach habe ich erfahren das ich schwanger wurde.
Habe dann nicht mehr angefangen zu arbeiten weil mir am Anfang der Schwangerschaft nicht so gut ging.
Aufjedenfall habe ich Arbeitslosgeld 1 bekommen.
Bin momentan im Mutterschutz.
Jetzt zur Frage:
Kann ich Arbeitslosengeld wieder beantragen sobald der Mutterschutz rum ist.
Hat jmd die gleiche Erfahrung.
Danke im Voraus:))))

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Hallo 😉 du kannst nur Arbeitslosengeld beantragen, wenn du auch tatsächlich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst. Das heißt, willst du noch weiter zuhause bei deinem Kind bleiben und hast nicht ernsthaft vor einen Job zu finden, hast du auch keinen Anspruch.Evtl kannst du anderweitig Unterstützung beantragen.

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In der Zeit des Mutterschutzes bekommst du den gleichen Betrag von der Krankenkasse ausbezahlt, die dir auch das Arbeitsamt zuvor gezahlt hat.
Nach dem Mutterschutz bekommst du Elterngeld, 60% der letzen 12 Monate deines Gehaltes. In deinem Fall aber nur 2-3 Monate, da du ja seit Juli nicht mehr gearbeitet hast. Nach diesen 2-3 Monaten bekommst du den Mindestsatz von 300 Euro an Elterngeld.
Und nach 12 Monaten Elternzeit bekommst du dann wieder Arbeitslosengeld.

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Das ist falsch.

Man bekommt nicht mal höheres Elterngeld und mal Mindestsatz! Man bekommt jeden Monat die gleiche Summe. Und auch keine 60% vom Gehalt, denn vom Bruttogehalt wird das Elterngeldnetto gebildet und neun davon gibt es dann 65-100% als Elterngeld!

Das Elterngeldnetto ist nicht zu verwechseln mit dem Nettogehalt!

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arbeitslosengeld wird aber nicht beim elterngeld mit einberechnet, also wird es anders berechnet. also würde sie nur den mindestbetrag bekommen.

allerdings könnte sie mit dem amt vielleicjt ausmachen, das sie für bewerbungsgespräche ca 20 std im monat zur verfügung steht, dann kann sie auch arbeitslosengeld weiter bekommen.. aber denke mal, das man da einen guten berater beim amt braucht... aber wäre auch eine möglichkeit, hatte eine freundschaft so gemacht..

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Wie schon geschrieben müsstest du dich für ALG I wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Möchtest du das nach dem Mutterschutz?

Du bekommst halt dann nur Elterngeld errechnet aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz. ALG-Monate fließen mit 0€ in die Berechnung hinein.

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aber am besten fragst du einfach mal beim arbeitsamt nach, die sagen dir die möglichkeiten die du hast...

wäre für mich der einfachste und effektivste weg...