Mitteilung Elternzeit AG

Hallo,
ich hab mal eine Frage. Ich werde voraussichtlich am 3.5. entbinden. Ich nehme 12 Monate Elternzeit. Mir ist aber nicht so klar, wie ich den „Antrag“ schreibe.
Ich möchte das gern schon jetzt abgeben und nicht erst nach der Geburt. In den Vorlagen aus dem Netz steht da immer „ im Anschluss an Mutterschutz bis zum x.x“ Ich möchte aber ungern ein Datum schreiben, sondern die Monate. Wenn ich aber „im Anschluss an Mutterschutz 12 Monate“ schreibe, denkt man ja, dass ich 14 Monate weg bin, oder?
Oder schreib ich doch das voraussichtliche Datum? Sorry, bin grad verwirrt.
Danke und LG

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Du kennst ja jetzt noch garnicht die Daten, geht also eh erst nach der Geburt.

Ist ja nix wildes so ein Schreiben! Übrigens KEIN Antrag!

Du schreibst einfach „... im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xx.xx“

Bedenke, dass bei ganzen Jahren immer der Geburtstag dein erster Arbeitstag ist.

Wenn du nicht direkt Vollzeit einsteigen willst ist es besser, du meldest 2 Jahre Elternzeit an!

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Ich möchte es aber gern schon vor der Geburt losschicken. Laut Muster im Internet geht das ja auch durchaus. Ich wollte ja nur wissen, ob man dann „im Anschluss an den Mutterschutz“ 12 Monate schreibt.
Dass es kein Antrag ist weiß ich, deshalb hab ich das Wort in Anführungszeichen gesetzt.
Trotzdem danke!

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Wenn ist es im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis 1 Tag vor dem 1. Geburtstag.

Zudem musst du trotzdem nochmal nach der Geburt ein Schreiben für die Elternzeit für deinen AG fertig machen. Ich würde mir keine doppelte Arbeit machen und verstehe dein Problem mit der korrekten Anmeldung der Elternzeit nicht.

P.S.: der Mutterschutz ist 8 Wochen lang, keine 2 Monate

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Puh, ich wollte mit der Frage nicht so ne Diskussion auslösen.
Ich wollte nur wissen, wie ich es formuliere, wenn ich nicht das Datum des voraussichtlichen Zurückkommens (2.5.2020) angebe, sondern die Monate (12 Monate nach der Geburt oder 12 Monate nach Ablauf der Mutterschutzfrist.)
Es ist mir natürlich auch klar, dass ich eine Geburtsurkunde nachreichen muss.
Danke und alles Gute!

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Nein nein, du hast keine Diskussion ausgelöst.
Natürlich ist es korrekt was Verena? schreibt, das ist die komplett strikte gesetzliche und richtige Vorgehensweise. Und wenn man einen nicht so SS- und Familien-begeisterten AG hat, dann ist das die einzig korrekte Vorgehensweise.

Aber wir sind auch alles Menschen... jeder AG und jede Situation sind individuell und damit auch ‚flexibel‘. Nicht jeder AG ist ein Arsch und dementsprechend FINDE ICH und bestimmt auch der ein oder andere AG, dass man flexibler mit Vorgaben umgehen kann. Zumal ICH DER MEINUNG BIN, dass Personaler/Steuerbüros nicht doof sind und durchaus von einer Elternzeitanmeldung nach Lebensmonaten auf die tatsächlichen Zeitpunkte (Datum) mit Nachreichung der Geburtsurkunde umrechnen können.

Aber wie gesagt, die richtige und gesetzlich korrekte Vorgehensweise ist die von Verena?. Was aber gleichzeitig nicht heißt, dass dein AG etwas anderes nicht akzeptiert und dir ans Bein machen will ;-)

Deine Frage wurde ja beantwortet, korrekt?

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Ja, vielen Dank!

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