Beschäftigungsverbot neuvertrag

Hallo, ich bin in der 9ssw, ändere beim AG aber meine Tätigkeit und bekomme somit einen anderen neuen Vertrag-keine Verlängerung.
Jetzt würde mich interessieren, wie beantragt man ein Beschäftigungsverbot? Mein FA sagte er könne das nicht und ich müsste es beim AG versuchen...was aber wenn eine Gefährdung aufgrund von Ärger mit dem Chef und psychischer Angst besteht? Werd darf dann ein BV ausstellen??? Darf das überhaupt jemand? Und wenn ich dann einen neuvertrag habe, was bekomme ich dann an Gehalt während des BV??

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Wenn dein Frauenarzt keine Gefährdung sieht, ist das so. Dann musst du weiter arbeiten!

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Was wäre denn Deiner Meinung nach der Grund für ein Beschäftigungsverbot?

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Ein BV beantragt man Gott sei Dank nicht.

Ärger mit dem Chef haben wir alle mal und deine psychischen Ängste sind auch mein Grund für ein BV.

Wenn du der Meinung bist, du kannst nicht mehr arbeiten, die Gefährdungsbeurteilung aber was anderes sagt, Dan bleibt dir nur zu kündigen.

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Hä und wofür jetzt ein BV?

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Ist Angst nicht immer psychisch?

Dein Entgelt würde bis zum Beginn des neuen Vertrages Deinem jetzigen entsprechen, ab Beginn des neuen Vertrages dann das, was in dem Vertrag vereinbart ist.

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Das ist leider kein Grund für ein BV. Wenn du Probleme bei der Arbeit hast musst du die mit deinem Chef klären, der Arzt kann einen für so etwas kein BV ausstellen. Zum Glück nicht! Alles Gute und ich hoffe du bekommst das in den Griff 🍀

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Hallo,

in erste Linie ist der Ag für ein BV zuständig. Und zwar dann, wenn er dir keinen muterschutzgerechten Arbeitsplatz bieten kann. Um dies zu prüfen muss dein AG von deiner Ss wissen und mit dir zusammen eine Gefährdungsanalyse durchführen. Anhand dieer Analyse wird dann entschieden ob er dich mutterschutzgerecht beschäftigen kann. Dein Ag hat auch das Recht dich in eine andere Abteilung zu vereltzten wenn du da mutterschutzgerecht abreiten kannt.

Bitte lese dir das Mutterschutzgesetz mal durch, das steht genau drin, welche Tätigkeiten du machen darfst und welche nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/

Ein Arzt (alle außer der Betriebsarzt, der darf nur empfehlen/raten) darf nur dann ein BV aussprechen, wenn nachweislich das Leben der Mutter und oder des Kindes durch die Ausübung des Berufes gefährdet ist (z.B. Gebärmutterhalsverkürzung, vorzeitige Wehen, etc.). Heute ein medizinischen BV zu bekommen unterliegt strengen Regeln und hinzu kommt, dass die Ärzte, die ein BV ausstellen und dieses dann als nicht regelkomform geprüft wird, für alle entstanden Kosten haften muss und er Arzt mit einer Verurteilung wegen Betrug rechnen muss.

Stress und physchische Belastungen am Arbeitsplatz sind kein ausreichender Gründ für ein BV, es sei denn du bist deswegen schon vor der Ss in theapheutischer Behandlung gewesen.

Wenn du also schon vorher Stress etc am Arbeitsplatz hattest, warum hast du dann einen neuen Vertrag unterzeichnet?

LG Morgain mit Krümel (30+4) im Bauch

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Da du kein BV benötigst, brauchst du dir diesbezüglich keine Gedanken machen und kannst ganz normal weiterarbeiten, wie du es scheinbar ohnehin vor hattest. Sonst hättest du ja nicht um eine Vertragsänderung gebeten.

Oder war der Plan möglichst viel Geld einzustreichen ohne dafür arbeiten zu müssen?!

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Das tut mir wirklich leid für dich, dass du anscheinend arbeiten gehen musst *Ironie off*

Dein Thread ist reichlich unverschämt!

Warum überhaupt ein neuer Vertrag bei einem AG, der dich dermaßen psychisch fertig macht, dass du dich keinesfalls in der Lage siehst zu arbeiten?

Kündige, dann hast du das Problem gelöst:-)