Elterngeld

Hallo Forum,

folgendes Szenario: Ich würde gerne ab Dienstag den 02.04.19 für das zweite Lebensmonat meiner Tochter Elternzeit in Anspruch nehmen. Da ich mein Arbeitsverhältnis gekündigt habe, besteht mein alter Arbeitgeber auch nicht auf die 7 Wochen Anmeldefrist. Meine neue Arbeit geht am 02.05.19 los, allerdings ist der Vertrag ab den 01.05.19. Kann es hier zu Problemen wegen dem Elterngeld kommen? Da ja das Elterngeld eigentlich bis zum 01.05.19 bezahlt wird. Dazu muss noch gesagt werden, der 01.05.19 ist ein Feiertag, ich werde da nicht arbeiten.

Kann mir die Frage wer beantworten?

Danke.

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Ich verstehe deine Frage nicht so recht. Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Sachen und das Elterngeld wird nicht vom 1.5. - 31.5. gezahlt, sondern nach Lebensmonat. Meine Tochter ist zum Beispiel am 6.9. geboren und ich erhalte das Elterngeld dann vom 6.4. - 5.5.
Was genau möchtest du denn jetzt wissen? Wie alt ist dein Kind, wie lange bist du generell noch in Elternzeit, gehst du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Wie lange beziehst du noch Elterngeld? Und welches, Basis oder plus? Das sind alles Informationen, die aus deinem Text nicht hervorgehen. 🤷‍♀️

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Zu wann hast du gekündigt? Bis wann geht dein Alter Arbeitsvertrag?

Bis wann geht dein Mutterschutz?

Welches Elterngeld hast du beantragt? Wie hast du vor zu arbeiten ab 2.5.??

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Ok sorry ich hab mich glaub ich nicht richtig ausgedrückt. Ich bin der Papa. Meine Tochter ist am 2.2.19 auf die welt gekommen, anschließend hatte ich 4 wochen Elternzeit. Nun habe ich gekündigt und mein Chef hat genehmigt dass ich ab 2.4.19 in Elternzeit gehen könnt. Mein Arbeitsverhältniss endet dann am 30.04.

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4 Wochen oder 1 Monat?
Willst du deinen 2. Elterngeldmonat verschieben oder einen 3. beantragen?

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Hallo,
Ich denke, du musst deinem neuen AG mitteilen, dass du bis 1.5 Elternzeit hast und Elterngeld beziehst. Dann kann bzw muss er dir für den 1.5 Lohn streichen. Vielleicht könnt ihr ja den Vertrag ändern sodass er erst am 2.5 startet? Ich würde zuallerallererst die Elterngeldstelle kontaktieren und mich beraten lassen und dann entsprechend den neuen AG.
Lg leo