Hallo, ich bin jetzt in der 16ten Ssw.
Ich bin seit dem 01.04 jetzt arbeitslos und werde Arbeitslosengeld 1 bekommen, meine Frage ist jetzt, wo und was für Gelder kann ich beantragen? Ich denke das ALG1 ist viel zu wenig. Der Vater von dem Kind wohnt nicht schwarz auf weiß bei mir..
Leider ist eine Arbeitssuche unmöglich, keiner möchte eine Schwangere für 4 Monate einstellen.. 🙄
Hat da jemand Erfahrungen?
Was für Gelder stehen mir zu?
Moin
ALG 1 bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, d.h., du musst dich bewerben etc.
Wenn du nicht arbeiten willst / kannst oder das ALG1 nicht reicht, kannst du aufstockend ALG2 beantragen.
Außerdem kann man Erstausstattung/Schwangerenmehrbedarf beantragen.
ALG1 ist eine Versicherungsleistung, die dir in jedem Fall zusteht, egal mit wem du zusammenlebst oder nicht.
Mit ALG2 ist das anders: Sollte dein Partner faktisch bei dir wohnen, auch wenn er nicht bei dir gemeldet ist, ist das Sozialbetrug und du beziehst ALG2 zu Unrecht.
Der Vater deines Kindes ist dann ab Geburt dem Kind und ggf. auch dir unterhaltspflichtig, auch wenn er nicht bei dir wohnt.
LG, Nele
Für sie schon ab Mutterschutz
Hallo
Unterhalt von Vater für dich und das Kind, auch an der Erstaustattung muss er sich beteiligen.
Eine Arbeitssuche ist immer möglich und auch notwendig, weil nur wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, hast du Anspruch auf ALG I. Dass dich potentielle AG wegen der Schwangerschaft ablehnen ist in diesem Fall nicht dein Problem. Du musst nur die entsprechenden Bewerbungen nachweisen.
Eventuell hast du noch Anspruch auf Wohngeld, falls dein ALG I nicht reicht.
Und wie schon geschrieben ist der Vater des Kindes dem Kind und im Zweifel auch dir nach der Geburt unterhaltspflichtig.
Hallo,
ich empfehle dir, einen Termin bei einer Schwangerschaftsbereatung zu vereinbaren. Dies gibt es für gewöhnlich in alle Städten/Kommunen von caritativen Trägern - kostenfrei.
Dort kann dir genau erklärt werden, was dir in deiner Situation zusteht.
Es gibt auch eine Bundesstiftung, die Schwangere bei der Erstausstattung finanziell sehr gut unterstützen und dies anrechnungsfrei auf sonstige Sozialleistungen. Aber ein Antrag ist nur über die Beratungsstelle möglich.
Bei der Bundesstiftung wird die Bedürftigkeit geprüft. Man muss da alles an Einkünften und Ausgaben offen legen.
Kann gut sein dass die TE bedürftig ist, ich wollte das nur ergänzen.
Das ist korrekt. Aber wenn der Kindsvater nicht mit im Haushalt lebt, hat sie gute Chancen. Auch die Ersparnisse dürfen nicht weit über 5000€ liegen.
Und wenn man drüber ist, gibts einen reduzierten Zuschuss.
Aber die Beratungsstelle kann das vorab schnell prüfen und der eigentliche Antrag ist jetzt auch nicht so kompliziert.
Warum sollte das ALG viel zu niedrig sein?
Außerdem sollte ja dein Freund, auch wenn er nicht offiziell gemeldet ist bei dir, trotzdem seinen Teil zum Lebensunterhalt beitragen!
Arbeit suchen geht übrigens trotzdem
Danke für die vielen Antworten, natürlich stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, nur bisher habe ich nur Absagen von Arbeitgebern bekommen und ich denke fast wirklich das mich einfach keiner mehr nimmt. Wieso ich denke das mein ALG nicht reicht? Weil ich ein Durchschnitts Nettoeinkommen von 1802€ im Monat hatte. (aus 12 Monaten zusammen gerechnet) und davon bekomme ich doch dann die 60% und alle anderen Abzüge gehen auch noch weg oder nicht? Tut mir echt leid ich kenne mich da echt überhaupt nicht aus, habe bisher immer gearbeitet und durch meine Schwangerschaft wurde ich leider aus meiner Firma entlassen, bzw mein Befristeter Vertrag wurde nicht verlängert. Habt ihr vielleicht eine Idee in welche Richtungen ich mich bewerben kann, die was für schwangere sind?