Firmenwagen/Firmenfahrrad Kosten???

Hallo ich habe mal eine Frage. Bei meinem Mann gilt für Firmenwagen und Fahrräder die 1% Regel. Für Elektro 0,5%.

Das bedeutet ja, dass wenn das Auto 50.000€ kostet muss er 500€ Im Monat vom brutto zahlen. Bei STKL 4 also sowas um die 300€ / Monat. Bei einem Fahrrad von 2000€ ebike wäre das ja dann eigentlich 10€ brutto im Monat. Allerdings ist das hier auf diesem Flyer ganz anders. Wo ist der Haken und was hat das mit dem Bruttoeinkommen zu tun . Es geht doch immer nach dem Wert des Autos /Fahrrads.

Ich bin verwirrt. Bitte klärt mich auf.

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Hallo
Er muss nichts "zahlen" sondern hat ein höheres zu versteuerndes Einkommen wodurch die Abzüge höher sind.
Auf das brutto Einkommen wird zusätzlich zu dem 1% des brutto Listenpreis des Autos auch noch etwas für die Strecke zur Arbeit gerechnet. Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich meine es wären 0,30 € pro Kilometer einfache Strecke. Das muss auch versteuert werden. Das brutto Gehalt spielt halt die die Berechnung der Steuern und Sozialabgaben eine Rolle. Durch die Progression kann man vorher auch nicht pauschal sagen wie hoch die Kosten für den Firmenwagen sind. Es gibt unter nettolohn.de einen Rechner mit und ohne Firmenwagen, da kann man alles eingeben und sieht dann das netto mit und ohne Auto. Einfach mal durchrechnen.

Ich hatte ein paar Jahre lang einen Firmenwagen aber für mich hat sich das nicht gelohnt. Klar, wenn man privat einen 50.000€ Neuwagen fahren möchte, sieht die Sache anders aus, aber ich habe im Endeffekt immer um die 400€ netto pro Monat weniger gehabt als ich einen Firmenwagen hatte und so viel kostet mich das private Auto nicht. Aber wie gesagt, ich fahre auch keinen teuren Neuwagen weil es sich für mich nicht lohnt....

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Es gibt Gehaltsrechner bei denen du es ausrechnen kannst, was es dich netto kostet, wenn du so willst. Bei der 1% Regel zählt aber auch noch die einfache Strecke von zu Hause zur Arbeit mit rein.

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Das ist keine Regel bei deinem Mann in der Firma, sondern das ist eine Regel vom Finanzamt ;).
Der Kaufpreis des Fahrzeugs ist dem Finanzamt auch vollkommen egal bei der Berechnung, es zählt der LISTENPREIS - das ist eine üble Falle. Jeder Händler gewährt gute Nachlässe beim Kauf, aber das Finanzamt verlangt bei der Berechnung den Listenpreis, d.h. den Preis, der im Katalog vom Hersteller steht. 50.000€ sind da verdammt schnell aufgebraucht.
500€ muss dein Mann nicht zahlen, sondern nur die Steuer dafür (1% generell und natürlich den Arbeitsweg). Dein Mann bekommt das Fahrzeug kostenlos von der Firma, aber da das eben Teil seines Gehalts ist, will das Finanzamt dafür auch Steuern sehen. Dafür darf dein Mann den Firmenwagen dann aber in der Steuererklärung auch wie einen Privat-PKW behandeln und die gefahrenen Kilometer absetzen.
Warum soll es einen Haken geben? Ein Firmenwagen ist Teil des Gehalts.
Falls der AG wirklich alle Kosten übernimmt und man auch privat einigermaßen unterwegs ist, dann lohnt sich ein Firmenwagen zur Privatnutzung grundsätzlich. Schon die Erleichterung, keine unerwartet hohen Werkstattrechnungen, Versicherungen, Steuern, Benzin mehr zahlen zu müssen...

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Es gibt zwei Punkte zu beachten: Die 0,03% Listenpreis pro Kilometer, dass kann je nach Entfernung auch deutlich mehr sein als die 1%. Hier kann unter Umständen auch eine Lösung mit dem Arbeitgeber gefunden werden, je nach Tätigkeit.
Du hast aber auch die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen und Dir somit einen Teil der 1% zurück zu holen. Dies lohnt sich aber nur, wenn du kaum private Fahrten hast.

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Das mit dem Firmenwagen wurde ja schon erklärt.
Das auf dem Flyer scheint aber eine andere Geschichte zu sein, nämlich das Leasing eines Fahrrads über die Firma. Beim klassischen Firmenwagen oder -fahrrad gehört das Fahrzeug der Firma und die stellt es Dir auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Deshalb möchte das Finanzamt, da es sich quasi um Gehalt in Sachform handelt, einen Teil davon ab - genauso wie bei Deinem Einkommen in Geldform.

Das Fahrradleasing über die Firma ist eine andere Art der Gehaltsumwandlung. Dein AG übernimmt die Leasingraten und zieht sie Dir vom Gehalt ab. Dadurch versteuerst Du weniger Bruttoeinkommen und sparst dadurch Geld. Im Gegensatz zum klassischen Firmenwagen gehört das Fahrrad aber Dir und Du bist auch zuständig für alle laufenden Kosten. Und ich denke, das Berechnunsbeispiel im Flyer ist genau dieses Modell.

Grüsse
BiDi

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Hallo!
" Im Gegensatz zum klassischen Firmenwagen gehört das Fahrrad aber Dir"
Blödsinn!

Ein geleaster Gegenstand, egal ob Auto, Fahrrad, eine Maschine, ist IMMER im Eigentum (also gehört) der Leasingfirma.
Der einzige Unterschied bei einem Fahhrad ist, das die üblichen Leasingverträge es vorsehen das der Nutzer, also der Arbeitnehmer, diese zum Leasingende gegen Zahlung des Restwertes erwerben kann.
Das wäre theoretisch bei Autos auch möglich, nur haben wohl nur sehr wenige Firmenwagenfahrer ein Interesse daran, bzw. ist der Markt für Gebrauchtwagen erheblich größer als für Gebrauchträder, so das es keine Notwendigkeit für dieses Modell gibt.

Ebenso stimmt das mit den laufenden Kosten so nicht.
Auch bei der Überlassung eines Firmenwages kann eine (teilweise) Übernahme der laufenden Kosten vereinbart werden. Üblicherweise betrifft dies Posten wie Kraftstoff bei überschreiten eines bestimmten Kontingentes, oder Mehrkilometer. Selbige können dann allerdings wieder direkt vom Geldwerten Vorteil abgezogen, oder im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wirklich lohnen tut sich ein "Dienstrad" nur in den wenigsten Fällen. Die Modellrechnungen welche die Anbieter da gerne heranziehen sind nämlich ziemlich schöngerechnet. In den meisten Fällen ist es so, das der AG die Kosten für die Pflichtversicherung sowie die Pflichtwartung übernimmt. Diese werden in der Modellrechnung dann direkt als "Ersparniss" eingerechnet.
Allerdings: Wer schließt, wenn er sich privat ein Fahhrad kauft, einen Wartungsvertrag für diesen ab? Und wer eine separate Versicherung - die Aufnahme in die Hausratversicherung ist normalerweise erheblich günstiger.
Der Großteil der "Ersparniss" liegt also in Kosten, die man ohne das Dienst-Rad gar nicht hätte .....