Sozialleistungen für Eu Ausländer ?

Es geht um eine Bekannte von mir.
Sie kommt aus Tschechien, ihr Mann ist Franzose.
Sie sind vor 5 Jahren von Frankreich nach Deutschland gezogen, da der Mann hier einen interessanten Job gefunden hat.

Er arbeitet also seit 5 Jahren in Deutschland, sie ist Hausfrau und Mutter. Ohne Berufsausbildung und mit schlechten deutsch Kenntnissen.
Die Kinder sind 10 und 8 Jahre alt.

Nun werden sich die beiden trennen.

Er möchte das Wechsel-Modell haben, da er sehr an den Kindern hängt.

Nun ist die Frage, welche Leistungen ihr zustehen ?

Wenn sie hier noch keinen Tag gearbeitet hat, hat sie dann überhaupt Anspruch auf ALG2?
Rein von der Logik würde ich sagen, warum soll jemand, der noch nie in die Kassen eingezahlt hat, Gelder bekommen.

Aber andererseits muss sie - wenn sie keinen Job findet - Leistungen bekommen da sie ja mit den Kindern nicht einfach wieder in ihr Heimatland ziehen kann.

Und wie läuft das mit dem Unterhalt?

Ihr Mann verdient nicht schlecht. Muss er beim Wechsel Modell gar nichts zahlen ?
Oder wird ausgerechnet, wie viel Unterhalt er an sie zahlen müsste und wie viel sie an ihn und das dann gegen gerechnet ?

Und wird sie Unterhalt nach der Scheidung von ihm bekommen?

Fragen über fragen; ich kenne mich leider mit der Thematik überhaupt nicht aus, würde ihr aber gerne helfen bei der Frage, wie es nun weitergehen kann.

1

Erstmal muss bestimmt werden, wieviel Unterhalt der ex für die Kinder UND für die Frau bezahlen muss.

Da gibts Tabellen im Netz. Am besten ist es aber sicher, wenn ein Anwalt das ausrechnet.

Erst wenn klar ist, was der ex zu zahlen hat, kann sie aufstockend alg2 oder andere Leistungen beantragen (Wohngeld, Kinderzuschlag usw.), wenn nötig.

Alg2 steht ihr in jedem Fall zu, auch wenn sie hier nie eingezahlt hat. Außer der Mann muss ihr und den Kindern über alg2 Niveau Unterhalt bezahlen. Ist der Bedarf gedeckt, bekommt sie nichts weiter dazu.

2

Für EU-Ausländer gelten andere Regeln und nicht jeder EU-Ausländer hat Anspruch auf ALG II.

Lese dich hier mal ein bzw. zeige es deiner Freundin:
https://hartz4widerspruch.de/wann-erhalten-eu-buerger-und-andere-auslaender-hartz-4/

Das sollte ihr aber in der Erstberstung beim Jobcenter auch umfassend erklärt werden :-)

3

Den link habe ich auch schon gefunden.
Versteh es aber nicht ganz.
Dort steht, EU Ausländer, die nicht arbeiten, haben keinen Anspruch wenn sie sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.

Wie ist das aber bei meiner Bekannten ? Sie ist ja nicht nach Deutschland gekommen, um zu arbeiten, sondern um ihre Kinder zu betreuen.
Hat sie dann einen Anspruch auf Harz IV oder nicht ?

4

Ich kann die Frage nicht eindeutig beantworten. Das ist immer wieder schwierig, zu klären. Wir fragen da oft bei unserer Rechtsberatung nach, um auf der sicheren Seite zu sein.
Am besten spricht deine Bekannte mal. Ein Jobcenter vor und lässt sich beraten. Dass muss sie eh spätestens dann tun, wenn die Trennung erfolgt ist. Aber dann weiß sie schon mal, worauf sie sich einstellen kann.

5

Ja, Hartz4 steht ihr in jedem Fall zu. Das ist unabhängig von dem ob/was bisher eingezahlt wurde. Wenn sie legal hier lebt, und das ist ja der Fall, steht es ihr zu. Sie ist mit einem EU-Bürger verheiratet und hat die Betreuung der gemeinsamen Kinder in der Zeit übernommen.

Bevor jedoch Hartz4 gezahlt wird, ist er zu Unterhalt verpflichtet. Und das wird nicht wenig sein, WM hin oder her.
Weißt du was der Ex verdient?

Auf lange Sicht solltest du deiner Bekannten aber nahelegen, sich Arbeit zu suchen. Denn UH bekommt sie ja nicht ewig und es sind keine Kleinkinder mehr.
In der Pflege, im Hotelgewerbe findet man auch ungelernt was.

6

Um zu wissen ob er überhaupt Unterhalt zahlen k ad nn, muss man wissen, was er verdient.
Also kann man nicht sagen, Unterhalt wird nicht wenig sein.