Beschäftigungsverbot

Guten Abend an Alle. Bräuchte mal eure Hilfe. Ich bin aktuell in der 19. SSW und seit heute im Beschäftigungsverbot bis Beginn Mutterschutz. Ich arbeite in einem Büro und kann auf Grund vieler Krankheiten nicht mehr arbeiten.
Nun zu meiner Frage. Wir haben vor ca. 6 Monaten einen einwöchigen Urlaub auf Mallorca gebucht. Losgehen würde es im Juni. Meint ihr man darf mit okay vom Arzt fliegen?? Muss man das dem Arbeitgeber mitteilen?? Weil normalerweise müssten sie ja Urlaub abziehen. Was ja total gerecht für beide wäre. Kennt sich da jemand aus? Dankeeee

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Die Frage ist: wer hat dir das BV ausgestellt? Der Arzt? Dann besteht Gefahr für das Leben von Dir oder dem Kind und dann solltest du gesundheitlich nicht in der Lage sein, in den Urlaub zu fliegen.

Der Arbeitgeber? Dann konnte er dir keinen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz bieten. Wenn er das plötzlich doch kann, weil er neue Tätigkeiten oder einen neuen Arbeitsplatz für dich hat, hat er Anspruch auf deine Arbeitsleistung.

Im letzteren Fall solltest du also schon mit deinem Arbeitgeber sprechen. Für den ersten Fall stellt sich die Frage meiner Meinung nach nicht.

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"Die Frage ist: wer hat dir das BV ausgestellt? Der Arzt? Dann besteht Gefahr für das Leben von Dir oder dem Kind und dann solltest du gesundheitlich nicht in der Lage sein, in den Urlaub zu fliegen."

Danke! #pro

Die TE schreibt, sie sei wegen vieler Krankheiten im BV. Seien es psychische Erkrankungen würde ich noch sagen "ok, Erholungsurlaub tut gut". Aber für psychische Erkrankungen gibt es "rechtlich" kein BV. Von dem her sehe ich es so wie du - BV aufgrund Gefahr von Mutter/Kind - kein Urlaub.

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Du darfst im BV in den Urlaub fliegen. Dafür gehen bei deinem Arbeitgeber keine Urlaubstage ab u du musst das dem Arbeitgeber nicht mitteilen.
Sprich mit deinem Frauenarzt ob irgendwas gesundheitlich gegen den Flug spricht.
Lg

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Huhu, ich war damals auch im Berufsverbot und bin in der 25 ssw nach Mallorca für 10 Tage geflogen. Meinem Arbeitgeber musste bzw. habe ich davon nichts mitgeteilt. Mir wurde auch im Beschäftigungsverbot kein Urlaub abgezogen.
Bin jetzt auch wieder (teilweise) im Beschäftigungsverbot und muss nur mal von einem auf den anderen Tag sagen, dass ich nicht komme. Dabei wird mir auch kein Urlaub abgezogen.
Solange dein Frauenarzt Dir grünes Licht gibt ist alles super.
Kleiner Tip für eine Frage beim Frauenarzt: Meiner riet mir damals jeweils vor den Flügen Heparin zu spritzen, da wenn im Flugzeug meist nicht viel läuft während des Fluges.
Alles Gute und einen schönen Urlaub von mir!

Vg Nasici

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Meine natürlich Beschäftigungsverbot (nicht Berufsverbot)

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Du solltest selbstverständlich deinem AG Bescheid geben, dass du in den Urlaub fliegst.

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Hallo,
Ich habe auch ein BV vom Arzt. Werde auch noch eine Woche nach Sardinien fliegen. Den AG werde ich nicht darüber informieren . Spreche das nur mit dem Arzt ab, wegen des Fluges . Vg

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Danke für eure Antworten. Dann spreche ich demnächst mit meinem Arzt. Falls er das okay gibt, geb ich aber trotzdem meinem Arbeitgeber die Info. Glaub nur das ist fair.
Dankeeee