Hallo,
ich habe zum konkreten Fall nix finden können, aber vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.
Was ist wenn das Arbeiten in einem Unternehmen selber nicht möglich ist aufgrund von höherer Gewalt. Sprich im konkreten Fall einer Bombenentschärfung.
In der Nähe vom Geschäft besteht aktuell ein Verdachtspunkt. Wenn er sich bestätigt, müssen wir an dem Tag sofort raus. Und die Entschärfung oder Sprengung ist für den folgenden Tag angesetzt.
Ist da irgendwas geregelt ob man da Urlaub nehmen muss, Überstunden abbummeln oder muß der Arbeitgeber regulär bezahlen? Ich meine Arbeitnehmer stellen ja ansich ihre Arbeitsleistung zur Verfügung und Arbeitgeber würde ja auch Arbeit haben, aber es darf ja keiner die Arbeit antreten, was aber auch der Arbeitgeber nicht zu verschulden hat oder beeinflussen könnte.
Wenn Arbeit nicht möglich durch höhere Gewalt
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Hat sich schon erledigt. Bin jetzt mit den richtigen Suchworten fündig geworden.
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Dann kannst Du Deine Erkenntnisse allen anderen ja auch zur Verfügung stellen.
Mann, was ist die Welt egoistisch geworden.
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Da zählt gesunder Menschenverstand: Das gilt als Arbeitszeit! Wenn bei der Arbeit der Strom ausfällt, ein Feuer ausbricht, ein Wasserschaden alles lahm legt, eine Geiselnahme, etc. wird man auch normal bezahlt für diesen Tag.