Hallo liebe Urbianer,
Ich war von August'12 bis Dezember'18 selbständig.
Meine Kinder sind 2014 und 2016 geboren.
Nun arbeite ich seit März diesen Jahres wieder als Angestellte und wollte mal nachfragen, ob es noch so etwas wie Elternzeit für mich gibt.
Hab mich noch nie mit diesem Thema beschäftigt, da es dies als Selbstständige ja nicht gibt...
Vielen Dank und liebe Grüße
Alexis
Nach Selbständigkeit Angestellte Elternzeit
Nur mit Zustimmung Deines jetzigen Arbeitgebers könnest Du die Zeit bis zum dritten Geburtstag Deines Kindes auf einen späteren Zeitraum bis zum achten Geburtstag Deines Kindes übertragen. Einen rechtlichen Anspruch hast Du darauf m. W. nicht.
Jeweils bis zum 8. Geburtstag hast du noch Anspruch. Für das ältere Kind 1 Jahr nur mit Zustimmung des AG.
Für das jüngere da es nach dem 1.7.2015 geboren ist (Änderung BEEG) sogar 2 Jahre ohne Zustimmung des AG möglich -> https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
Alte Fassung für Geburten vor 2015: https://www.buzer.de/gesetz/7484/a147139.htm
Danke für deine Antwort🙂
Ja das mit dem Elterngeld ist mir klar, das ist ja schon fertig...
LG
Anspruch auf Elterngeld hast du aber nicht mehr.