Guten Morgen und frohe Ostern 🐣
Wir sind vor ein paar Monaten in eine größere und teuerer Wohnung gezogen. Wir haben drei Kinder, der jüngste ist gerade 1 Jahr alt geworden.
Seid Februar befinden wir uns in der privatinsolvenz und auch aus diesem Grund haben wir uns für diese Wohnung entschieden, da wir sind sonst während der Insolvenz sehr wahrscheinlich gar keine neue Wohnung bekommen hätten.
Um die Wohnung zu mieten, nahm mein Mann sich ein Mitarbeiter Darlehen für die Mietkaution was jeden Monat, ein Jahr lang von dem Lohn abgezogen wird. Hinzu kommt noch das Auto auf 1% Reglung und die pfänundungen von unserer insolvenzverwalterin. Also vom einfachen nettoverdienst, werden nochmal ca 400€ abgezogen und der Rest wird uns überwiesen.
Wir haben einen Antrag auf kinderzuschlag sowie Wohngeld gestellt, beides ist noch im Bearbeitung.
Gebe ich in den diversen Rechner unsere Daten mit dem ausgezahlten Nettolohn ein, würden uns ca 375€ kinderzuschlag zu stehen. Gebe ich aber den Nettolohn ein ohne die Abzüge, stünde uns nichts zu.
Weiß jemand wie das nun gehandhabt wird?
Liebe Grüße
„Welches“ Nettoeinkommen wird bei der Berechnung von kinderzuschlag berücksichtigt?
Hallo, ich denke sowas wie das Darlehen oder das Auto was mit 1% abgezogen wird das könnt ihr nicht einfach abziehen und das Geld praktisch vom Steuerzahler wiederholen, dann würde das ja jeder so machen.
Am besten wäre es wenn ihr vll mal guckt wo ihr sparen könnt um in Zukunft nicht mehr in die schuldenfalle zu geraten.
Liebe grüsse
Es wird der Nettolohn ohne Abzüge gerechnet. Sonst könntet ihr über den Kinderzuschlag den kredit und das Auto finanzieren, was ja nicht Sinn der Sache ist
Erstens:
Die Anmietung einer teureren Wohnung und die Aufnahme eines Darlehens kurz vor Beginn des Insolvenzverfahrens können tatsächlich die Restschuldbefreiung nichtig machen und dafür sorgen, das Euch das ganze Insolvenzverfahren um die Ohren fliegt.
§ 290 Abs. 1 Ziff. 4 InsO
Zweitens:
Der Firmenwagen ist Teil des Gehalts und das Darlehen Euer Privatvergnügen. Natürlich könnt Ihr das Nettoeinkommen nicht darum 'bereinigen' um in den Genuss staatlicher Leistungen zu kommen.
Grüsse
BiDi
Danke für die Antworten 😊 ja ihr habt recht, da habe ich vorher nicht richtig nach gedacht und es macht durchaus Sinn, das abgezogenen Geld nicht zu berücksichtigen.
Tatsächlich habe ich vorher einfach nicht drüber nachgedacht und wollte gewiss nicht das mir das vom Staat erstattet wird. Wie gesagt ich habe darüber gar nicht nachgedacht, der Gedanke kam mir heute spontan, deshalb die Frage hier. Die Anmietung und alles weiter würde vorher alles besprochen mit unserer Schuldnerberatung sowie Rechtsanwältin.
Schöne Ostertage euch