Zwangsversetzung in Zweigstelle während der Ausbildung (nach Elternzeit)

Hallo zusammen!

Eine kurze Erklärung vorweg:

Ich bin während meiner Ausbildung (2. Lj) als Köchin schwanger geworden und bekam vom Chef ein BV. Er hatte einfach keine Lust, das Mutterschutzgesetz einzuhalten, wie er mir ins Gesicht sagte. Für mich natürlich sehr blöd, weil mir dadurch ein halbes Jahr fehlt.

Dieses Jahr habe ich endlich einen Betreuungsplatz für meinen Sohn gefunden und kann nach 2,5 Jahren (inkl BV) wieder einsteigen. Eine Großtagespflege in einem anderen Stadtteil, weil alle Kitas voll waren. Ich fahre dann von Zuhause erst in die eine Richtung zur Tagespflege, danach Zuhause vorbei und in die andere Richtung zur Arbeit. (Aber das ist ja prinzipiell mein Problem)

Die Großtagespflege öffnet um 7.30 Uhr, mein Mann fängt um 7.15 Uhr mit der Arbeit an. Er könnte ab und an später anfangen, aber nicht als Dauerlösung. Dafür müsste er jeden Tag 30 Minuten Überstunden abbauen, die müssen sich ja erstmal ansammeln.

Ich könnte es gerade so schaffen, um 8 auf der Arbeit zu sein, aber knapp wird es. Also eher 8.15 Uhr, was eine blöde krumme Zeit ist. Aber das müsste man mit dem AG absprechen, abends arbeiten ist natürlich auch noch im Plan.

Gerade rief ich meinen Ausbilder an und bat um einen persönlichen Termin, damit wir alles besprechen können.
Momentan ist viel zu tun, auch wegen Kommunionen und er muss mit dem anderen Chef sprechen, ob ich die Ausbildung dann da beende oder in einer der Zweigstellen. Ich soll mich in 2 Wochen melden.

Da kommen wir zur Problematik.

Eine Zweigstelle kenne ich, da hab ich mal eine Woche ausgeholfen. Es ist eine Kantine in einem Industriegebiet, die auch Kitaessen zubereitet. Um 14 Uhr ist da spätestens Feierabend. Da hin zu kommen ist im Berufsverkehr morgens eine Qual, ich brauchte damals etwa 45 Minuten von zu Hause aus. Von der Großtagespflege wäre es dann eher eine Stunde.
Also könnte ich erst um 8.30/8.45 Uhr anfangen und käme so nicht einmal auf meine Wochenarbeitszeit. (Das wären ja dann grob 5,5 Stunden am Tag, plus einmal 8 Stunden Berufsschule, also etwa 30 Stunden statt den 40 im Vertrag) und müsste noch in die Hauptstelle, um genug Stunden zu haben.
Die anderen (mir bekannten) Zweigstellen sind alle 50 bis 100km entfernt und genauso Kantinen.

Allerdings habe ich die Ausbildung in einem Restaurant angefangen, mit a la carte Geschäft, Banketts, Büffets, außer Haus, Sonntags Frühstück... Also allem, was dazu gehört. Und nicht in einer Kantine, die 3 Menüs anbietet und Unmengen von 3 anderen Menüs zubereitet, die an Kitas gehen. Das ist nicht das, was ich machen möchte, dazu diese ewige Fahrtzeit.
Abends im Restaurant arbeiten möchte ich auch weiterhin, da findet der größte Teil der "guten Aufgaben" statt, sprich da lerne ich am meisten.

Eine kurze google-Recherche hat ergeben, dass mein Chef mich nicht einfach versetzen darf, wenn im Ausbildungsvertrag ein Arbeitsort angegeben ist. Und das ist der Knackpunkt.

Es steht die Firma (mit Adresse/Hauptsitz des Restaurants) im Vertrag. Aber nicht der Name des Restaurants, der steht nur im Stempel.
In meiner Gefährdungsbeurteilung steht das Restaurant drin, auch klar als "Restaurant XY", nicht als "ABC GmbH" wie im Vertrag.

Hat jemand vielleicht eine Ahnung, wie das dann rechtlich aussieht?
Gibt es in dem Fall eine Art "Gewohnheitsrecht" auf das Restaurant? Wo ich ja die ganze Zeit gearbeitet habe?
Der AG muss ja meinen Arbeitsplatz während der Elternzeit frei halten, nicht wahr?
 Einen gleichwertigen würde ich ja akzeptieren, aber eine Kantine ist etwas ganz anderes als ein Restaurant.

Morgen kontaktiere ich die IHK, die können mir sicher genaueres sagen. Aber ich dachte, hier bekomme ich sicher Denkanstöße, die mir helfen.

Falls jemand sich den Roman denn durchliest 😅

Vielen Dank und liebe Grüße 🤗

Nora

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Hallo

Gewohnheitsrecht gibt es nicht!
Wenn in deinem Vertrag kein EIsatzort steht, darf er dich auch versetzten.

Lg

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Danke für deine Antwort 😊

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Es zählt dein Arbeitsvertrag - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Die Gefährdungsbeurteilung bezog sich auf deinen damaligen Arbeitsplatz. Somit war die Nennung des Restaurants korrekt.

Warum bittest du nicht die IHK um Hilfe? Fehlt Dir nicht eigentlich nur noch die Prüfung? Aus mehr besteht das letzte halbe Jahr doch nicht mehr. Ich würde sagen: „Augen zu und durch!“ Wegen einem halben Jahr würde ich jetzt nicht so einen Aufriss veranstalten. Warum kann der Vater nicht in Elternzeit gehen? Das hätte er auch, um deine Karriere zu fördern, schon eher machen können. Wart ihr je beim Jugendamt und habt euren Rechtsanspruch geltend gemacht? Praktisch gar nichts zählt mehr als eine Ausbildung, die abgeschlossen werden muss. Du hättest dort absoluten Vorrang gehabt und kein Kindergarten gibt Zusagen über Jahre hinweg im Voraus.

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>>>Fehlt Dir nicht eigentlich nur noch die Prüfung?<<<

Dauert eine Kochlehre nicht drei Jahre? Die TE ist im 2. Ausbildungsjahr ausgestiegen, dann fehlen ihr jetzt mindestens noch 1,5 Jahre bis zur Prüfung.

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Danke für deine Antwort! ☺

Nein, mir fehlt nicht nur noch die Prüfung. Ich bin Mitte des zweiten Lehrjahres schwanger geworden. Demnach sind es eineinhalb Jahre, die offiziell fehlen. Das halbe Jahr, das ich beschrieb, meinte die Zeit im BV, die mir quasi fehlt, weil die Ausbildung da nicht pausiert war wie in Elternzeit. Allerdings werde ich nur noch das dritte Lehrjahr im Betrieb machen und im Sommer in die Prüfung gehen. Zur Berufsschule gehe ich seit Januar wieder ohne im Betrieb zu arbeiten. Falls ich im Sommer nicht bestehe, wiederhole ich in der Winterprüfung.
Ich hätte zwar schon vor der Entbindung zur Prüfung gehen können, das war mir aber zur heikel, dafür fehlte mir das Wissen.

Das Jugendamt sagt, es spielt keine Rolle, ob ich in Ausbildung bin oder "nur" arbeite. Jeder möchte sein Kind betreuen lassen, da ist eine Ausbildung kein Sonderstatus. Die Kitas haben ihre strengen Kriterien und nach denen hatten wir dieses Jahr Pech.
Keine Kita bei uns nimmt unter einem Jahr auf und alle nur ab August. Mein Sohn ist von Oktober, deshalb ging es nur dieses Jahr.

Klar kontaktiere ich die IHK Morgen, wie ich schon oben schrieb. Aber ich dachte, hier hat vielleicht jemand Ahnung oder persönliche Erfahrung ☺

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Sei mir nicht böse, aber für mich hast du hier etwas zu überzogene Ansprüche.

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Ach was, wieso sollte ich böse sein?
Ansprüche? Ich weiß nicht genau, was du meinst. Ich möchte nur alles irgendwie organisiert bekommen und das wird so oder so schwer. Deshalb überlege ich halt, was wir wie machen/organisieren können. Und deshalb frage ich hier, wo sich so viele Leute auskennen ☺

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Warum musst DU das alles organisieren?

Was ist mit deinem Mann? Warum greift er dir nicht unter die Arme? Nimmt Elternzeit, wie schon angesprochen wurde etc

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Wo ich wohne werden Köche und kochazubis überall händeringend gesucht: wäre es ggfs für dich eine Option, die Ausbildung in einem anderen Restaurant (Kündigung) fortzusetzen, oder gibt es diesen Bedarf bei dir nicht? Ich würde auf ein schnelles Gespräch pochen und in diesem die Situation (Fahrzeiten) schildern.

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Danke dir! Das ist auch meine Überlegung. Ich wohne in einem kleinen Kaff, hier direkt gibt es kaum was. Aber ein paar Sachen im Umkreis (andere Stadtteile) kämen in Frage.
Ich möchte nächste Woche meine Berufsschullehrerin ansprechen, die weiß immer gut Bescheid über die Situation in Betrieben und kann mir vielleicht was empfehlen.
Aber erst mal schauen, was mein Betrieb sagt.
Und du hast Recht, auch hier werden Kochazubis immer gesucht.

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Hallo, noch ein Vorschlag zur Stundenverteilung: du arbeitest die 5,5 Stunden täglich (weil du ja nicht vor 8:30 anfangen kannst), holst dann deinen Sohn aus der Kita und verbringst den Nachmittag mit ihm, die übrigen 10 Stunden, die dir noch fehlen, arbeitest du 2 Abende in der Woche im Restaurant (das willst du ja sowieso, weil du da mehr von profitierst und abends kann ja dein Mann euren Sohn betreuen).

Somit könntest du 1. zumindest einen Teil der Arbeitszeit in dem Bereich arbeiten, der dich interessiert, 2. wäre dein Sohn nicht 9 Stunden täglich in Betreuung und du hättest jeden Nachmittag gemeinsame Zeit mit ihm.

Ich wünsche dir, dass sich alles für dich zum guten fügt, liebe Grüße, c

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Danke, das klingt wirklich gut ☺ Wochenende kommt ja auch noch dazu. Also die 10 Stunden gingen auch am Wochenende, die hat man da auch schnell an einem Tag zusammen.
Das wird viel Planerei mit dem AG, aber irgendwie werden wir das schon aufteilen können.

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Das wäre auch mein Vorschlag.

Auf jeden Fall ist es auch so, dass es bestimmte Inhalte lt. Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsplan gibt, die du in der Ausbildung machen MUSST. Ich weiß nicht genau welche das in deinem Fall sind. Wenn die nicht in der Kantine abgedeckt werden können, kann das ein gutes Argument für dich sein, dass du die Inhalte halt nur im Restaurant lernen kannst (wie du schon sagtest: du lernst da mehr. Und das soll auch so sein).

Den Rahmenplan für deinen Beruf bekommst du bei der IHK (manchmal sogar zum Download).
Den Ausbildungsplan muss dein Ausbilder machen und bei der IHK einreichen bei Ausbildungsbeginn. Dort muss er auflisten was aus dem Rahmenplan du wo im Betrieb lernst und wie lange du dort sein sollst. Bin mir nicht sicher, ob du den auch bei der IHK bekommen kannst oder ob die den nicht rausrücken.
Ob der Ausbilder den Rahmenplan freiwillig rausrückt ist nämlich auch die Frage, wenn er kapiert, dass das quasi ein Gegenargument für seinen Plan dich zu versetzen sein könnte.

Ich hab meinen Ausbildungsplan damals jedenfalls nie gesehen und wusste erst seit der Ausbilder-Ausbildung, dass es sowas gibt (obwohl dort empfohlen wird, den Azubis den Ausbildungsplan auszuhändigen).

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Moin,

ich bin nicht vom Fach, aber mir fallen 3 Dinge dazu ein:

1. Du musst entscheiden, ob du das letzte halbe Jahr der Einfachheit halber den blöden Job nimmst und erst nach der Ausbildung dir die ganze Mühe machst und es dir eben JETZT wichtig ist und du auch bereit bist, dich mit dem AG auseinanderzusetzen.

2. Dass du nicht in der Kantine versauern willst, kann ich gut verstehen. Soweit ich informiert bin, werden Koch-Azubis überall dringend gesucht und folglich kannst du anspruchsvoll sein und entsprechend mehr verlangen. Das wirst du besser einschätzen können, aber wenn du auch woanders gut was bekommst und ordentliche Noten hast, würde ich mich nicht unter Wert verkaufen!

3. Die konkreten Fragen, die du hast, sind doch sehr speziell. Da würde ich unbedingt die IHK oder wer da zuständig ist fragen. Das lässt sich weder hier klären, noch allgemein über Google.

LG und alles Gute!
Nele