Frage zu im Mutterschutz arbeiten

Hallo ihr lieben,
ich bin schwanger mit Kind 1 und würde normalerweise am 26.09. in Mutterschutz gehen. Jetzt ist es so, dass meine Stelle vermutlich erstmal nicht nachbesetzt wird und mein Chef ab dem 07.10 Urlaub hat und ich seine (und meine) Abteilung da nicht im Stich lassen möchte. Habe sonst auch immer seine Vertretung gemacht. Ich würde daher (natürlich nur sofern es mir gut geht) diese Woche noch arbeiten gehen.
Muss ich dann die Zeit vom 26.09 bis zum 07.10 auch arbeiten oder kann man das flexibel handhaben? Und müsste ich die vollen 40h machen oder kann man das auf 5-6 h die Woche runterschrauben?

Kennt sich damit jemand aus??
Lieben Dank an Euch!!

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Vor der Geburt darfst du auf deinen Wunsch hin auch während des Mutterschitzes arbeiten. Dein Engagement in allen Ehren, aber danken wird Dir das niemand und ich würde ehrlich gesagt keine Zusagen machen, die du nachher nicht einhalten kannst. Glaube mir, die letzten Wochen können noch einmal richtig anstrengend werden.
Alles weitere musst du mit deinem Chef verhandeln, der Dir echt viel zu bedeuten scheint.
Es ist sein „Problem“ deinen Posten zu besetzen... ich wäre da nicht zu übereifrig, aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung.

Ich bin auch bis zum Mutterschutz arbeiten gegangen, bin Abteilungsleiterin und pflichtbewusst und Blabla, aber den Mutterschutz gibt es nicht umsonst. Ich bin froh noch ein wenig Zeit vor der Genurt zu haben ohne Stress und Arbeitsdruck.

LG und eine schöne Restschwangerschaft

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Ich bin da gleicher Meinung. Wenn es doch so wichtig ist, dass einer von euch beiden anwesend sein muss, dann kann doch dein Chef seinen Urlaub verschieben bzw. absagen. Wie kann er nur von dir erwarten hochschwanger (!) arbeiten zu gehen, während er vermutlich am Strand seinen Cocktail schlirft. #klatsch

Ich würde es definitv nicht machen. Zumal du nicht weißt wie es dir dann geht.

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Es verlangt niemand von mir das ich das machen, das ist ganz allein meine Entscheidung! Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Chef und er hat mir während der Kiwu Behandlung extrem den Rücken freigehalten und mir meine Termine abgenommen, die in seine Freizeit gefallen sind.

Ich weiß nicht wie es mir dann geht, das ist richtig, man kann ja aber jederzeit sagen, es geht doch nicht mehr.
Die Frage war ja, kann man zuhause bleiben und dann wieder gehen, oder muss man zuhause bleiben, wenn man einmal zuhause war.

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Ja du kannst bis zur Geburt weiterarbeiten. Deine ausdrückliche Erklärung dazu, die der AG benötigt, kannst Du auch jederzeit widerrufen gem. § 3 Abs.1 MuSchG und dann doch Deinen Mutterschutz wahrhaben. Du kannst das also ganz spontan entscheiden und gehst keinerlei Risiko ein.
Ich kenne mehrere Frauen, die bis zur Geburt gearbeitet haben. Eine sogar, bis die Wehen eingesetzt haben...

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Lieben Dank für deine Antwort!
Und könnte ich auch 1 Woche Mutterschutz machen und dann wieder eine Woche arbeiten?
Muss die normale Wochenabeitszeit geleistet werden oder kann man auch weniger machen (ohne finanzielle Einbußen natürlich).

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Da hat sich dein Arbeitgeber zu erkundigen. Er muss dann ja auch wissen wie er dies im Fall abrechnet.

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