Hallo ihr Lieben ,
Aktuell hibbel ich , bin aber sehr optimistisch. Im Falle einer SS würde ich sofortiges BV bekommen . Nun ist es folgendermaßen , ab 1.7 habe ich eine neue Stelle und verdiene einiges weniger , wenn ich jetzt aber noch bei dem alten AG ins BV gehe welchen Lohn bekomme ich dann bis Ende der SS gezahlt ? Generell den den ich aktuell bekomme oder dann ab 01.07. den im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn ? Hoffe mir kann jemand helfen . Danke Josi
Arbeitsgeberwechsel im Beschäftigungsverbot
Huhu,
Du musst wenn du Elterngeld beantragst, deine letzten 12 lohnabrechnungen mit einreichen und daraus errechnet sich dann dein Elterngeld.
Danke. Wie verhält es sich dann während der Schwangerschaft mit der „Lohnfortzahlung „?
Du bekommst dein volles Gehalt weiter gezahlt. Aber dann eben ab 1.7 von deinem neuen Arbeitgeber.
Du bekommst nur den Gehalt, denn du eben monatlich bekommst.
Bist du dir mit BV jetzt schon sicher?
Wenn du tatsächlich ein BV bekommen würdest, dann bekämst du natürlich ab 1.7. das beim neuen AG vereinbarte Gehalt.
Ist doch logisch. Warum solltest du so Vorteile haben gegenüber nichtschwangeren Arbeitnehmern?
Wie gesagt , kenne mich da nicht aus.
Ja, BV ist immer im ÖD
Danke für eure Antworten.
Du arbeitest im ÖD?
Darf ich fragen, was genau du machst? Denn im ÖD gibt es nicht generell ein BV für Schwangere. Wo hast du das denn her?
So verstehe ich jedenfalls deine Aissage. Korrigiere mich, falls ich das falsch verstanden habe
Hallo:)
ÖD heißt nicht automatisch BV.
Ich bin auch im ÖD und hatte in dieser SS keins🤷♀️
Die Gesetzeslage hat sich seit Januar 2018 geändert und dein Chef hat immer die Möglichkeit dich an eine MuSchu gerechte Stelle zu versetzen. :)
Genau so sieht’s aus.
An die TE:
Wir hatten hier im Forum auch schon Erzieherinnen, die kein sofortiges BV erhalten haben.
Ein automatisches BV gibt es nicht - auch nicht im ÖD. Es kann sein, dass dein jetziger AG nach einer Gefährdungsbeurteilung ein BV ausspricht, weil er vielleicht keinen muschugerechten Platz hat. Deiner neuer AG hat aber vielleicht einen - und du darfst arbeiten. Oder auch umgekehrt.
Das Gehalt im BV richtet sich natürlich nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag.
Ich bin Erzieherin im ÖD und habe ich der Schwangerschaft auf der Verwaltung gearbeitet. Und das war auch richtig so, da mir mein AG einen MuSchuG-Gerechten Arbeitsplatz anbieten konnte.
Ich würde daher zum einen nicht generell damit rechnen ein BV zu bekommen.
Dann als 2. frage ich mich, was du ab 1.7. machst, wenn du sagst dass du einiges weniger verdienst als jetzt? Arbeitest du einfach weniger Stunden, oder bist du womöglich gar in einem anderen Berufsfeld tätig? Denn eigentlich sollte sich dein Gehalt ja sonst nicht deutlich verringern.
Es kann ja sein, dass dein Immunstatus ausreichend ist (was man übrigens als Erzieherin (vorallem mit Kinderwunsch) regelmäßig kontrollieren lassen sollte (vor Schwangerschaft)), dein jetziger AG in der Gefährdungsbeurteilung aber feststellt, dass es nicht machbar ist und er dir keinen anderen Platz zuweisen kann. Dann bekämst du ein BV vom AG.
Der neue AG könnte aufgrund eines anderen Arbeitsplatzes eben in der Beurteilung zu dem Schluss kommen, dass du arbeiten kannst.
Und zudem bist du noch nicht mal schwanger, und der 1.7. steht ja nun quasi auch vor der Tür.
Das war nicht meine Frage , danke
Das stimmt.
Warum bekomme aber nur ich diese Antwort, und nicht sämtliche Schreiber, die auch nicht auf deine Frage geantwortet haben?
Ich wollte dir nur mitteilen, dass man sich nicht auf ein BV verlassen kann. Du möchtest planen, das verstehe ich!
Aber du planst mit Dingen, die einfach nicht sicher zu planen sind. Und das kann, je nach dem was man sich wünscht, zu einer großen Enttäuschung werden.
Wie kommt man denn auf die Idee, dass man im BV mehr verdient als vertraglich vereinbart?