Muss ich im Beschäftigungsverbot meinen Resturlaub verbrauchen?

Hallo.
Ich bin als Erzieherin in einer Krippe tätig und befinde mich bis 01.06. in Elternzeit für meine jüngere Tochter.
7 Wochen vorher (also 12.3.) habe ich einen Antrag auf Verkürzung der Elternzeit auf 1.5. gestellt und angeboten meinen Resturlaub zu nehmen.
Nun bin ich in der 18. Woche schwanger und habe ein BV für U3 Kinder.
Jetzt habe ich eine E-Mail bekommen, dass ich zum 1.6. wieder anfangen kann und meinen Resturlaub bis 28.8. nehmen soll.
Die 8 Arbeitstage bis Eintritt in den Mutterschutz befände ich mich dann im Beschäftigungsverbot, da sie mir für 8 Tage keine Stelle anbieten können.
Geht das so einfach?
Ich würde ja im Kindergarten arbeiten können. Und hab auch extra darauf hingewiesen, dass ich dazu auch gerne zur Verfügung stehe.
Können sie jetzt einfach verlangen dass ich Urlaub nehme?
Und was ist mit der Verkürzung? Diesen Monat hätte ich mir gerne gespart.
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

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Hallo,
soweit ich weiß, kann der Urlaub nur einmal übertragen werden. Du kommst ja dieses Jahr und nächstes sicher nicht wieder zurück auf Arbeit. Von daher würde dein Urlaub dann einfach verfallen. Dein Arbeitgeber hat also recht, dich zu deinem Glück zu zwingen. ;)
Wärst du durchgehend zu Hause geblieben, hättest du den Urlaub aufsparen können, aber du hast ja zwischendurch gearbeitet.

https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/11/14/urlaub-und-elternzeit-sonderregeln-beachten/

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Das stimmt nicht. Durch die Elternzeit verfällt der Urlaub eben nicht, sondern bleibt bis nach der Elternzeit bestehen.

VG Isa

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Welche Elternzeit? Sie arbeitet ja wieder, bzw. will es tun.

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Seit wann arbeitest du wieder? Seit wann hast du das BV? Wer hat dir das BV ausgestellt?

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Hat der Arbeitgeber denn der Verkürzung der Elternzeit zugestimmt?
Verstehe ich das richtig, dass du dieses Verkürzung gewählt hast um ins BV zu gehen?
Da du ja bereits in der 18. SSW bist.

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Also ich arbeite noch nicht. Nach der 12. Woche habe ich einen Termin beim Betriebsarzt ausgemacht. Der hat mir ein vorläufiges BV ausgestellt. Die Ergebnisse habe ich Ende März bekommen. Darin steht so wie bei meiner größeren Tochter auch, dass ich im Kindergarten einsetzbar wäre.
Ich habe die Elternzeit verkürzen wollen, damit es mir 1.) auf das Elterngeld für das zweite Kind angerechnet wird. 2.) ich mir den Monat sparen wollte, da ich beim zweiten länger zu Hause bleiben möchte.
Ihr dürft es nicht falsch verstehen. Ich möchte ja arbeiten. Hab ich auch extra noch mal gesagt. Mein Träger hat mehrere Einrichtungen in denen er mich einsetzen könnte.
Zu der Verkürzung hat er sich ja gar nicht gemeldet.
Mich wundert jetzt nur dass ich meinen gesamten Resturlaub nehmen soll. Da gehen sie aber immer noch davon aus, dass ich wie geplant zum 1.6. wieder anfange.