Spezielle Frage zu BV und Arbeitsunfähigkeit

Hallo ihr Lieben,
vllt war jemand mal in der gleichen oder einer ähnlichen Situation und kann helfen.

Angenommen man hat ein individuelles stundenweises Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt. Währenddessen wird man arbeitsunfähig (hat rein gar nichts mit der Schwangerschaft zu tun) und wird somit arbeitsunfähig geschrieben. Zeitgleich wird festgestellt, dass in Bezug auf die Schwangerschaft statt dem bisherigen stundenweisen BV, ein vollständiges BV von der Frauenärztin ausgesprochen werden muss. Geht das zeitgleich? Oder wird das vollständige BV dann erst ab dem Folgetag nach dem letzten Tag der AU ausgesprochen?

Bin für jede Hilfe dankbar!

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Bei mir wurde das BV erst nach der Krankschrift ausgeschrieben.

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Hallo. Ich war auch krank geschrieben und hab dann sogar rückwirkend von meinem Arbeitgeber ein BV bekommmen. Bei der Krankenkasse wurde mein Krankschrift storniert und stattdessen das BV eingetragen. Die Sachbearbeiterin meinte, dass das BV immer Vorrang hat.
Am Besten fragst du mal bei deiner Krankenkasse nach. Aber grundsätzlich kenne ich es eher so, dass das BV nach der Krankschreibung beginnt.

Liebe Grüße

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Eigentlich nicht richtig. Die AU hat immer Vorrang. Wenn die das so gemacht haben bei dir, haben die es zu deinen Gunsten falsch gemacht. Also freu dich 😜

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Natürlich kommt diese Aussage von der Krankenkasse.

Bei einer AU, die länger als 6 Wochen dauert muss sie schließlich zahlen. Beim BV eben nicht!

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Ich kann dir mit 100%er Sicherheit sagen, dass die AU immer vorrangig ist. Dh das BV gilt erst nach deiner AU. Habe selber die Erfahrung gemacht und weiss es daher ganz sicher.

Grüße

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Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Nur nochmal kurz zum Verständnis: DARF das BV dann auch erst ab Folgetag der AU ausgestellt werden oder kann es grundsätzlich zeitgleich laufen, die AU hat dann einfach nur Vorrang und verdrängt für die Zeit das BV? Ich hoffe es ist verständlich was ich meine 🙈

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Nein, das BV kann auch während der AU ausgestellt werden. Es greift aber erst nach der AU. Ich habe auch zeitgleich eine AU und das BV gehabt. Ich hatte einen Arbeitsunfall an dem Tag nachdem ich die Schwangerschaft mitgeteilt habe. Ich wurde damals von meinem AG ins BV geschickt wegen meinem Arbeitsplatz und hatte zeitgleich 9 Tage lang eine AU.

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Hallo,

Du musst volkommen genesen sein, um das BV zu bekommen. Das Auslaufen der AU reicht nicht aus.
Als Beispiel ein gebrochenes Bein, das dauert in der Regel 6-8 Wochen, nach 3 Wochen soll aber das BV greifen, geht das nicht, weil ja noch 3-5 Wochen vom Bein auszugehen ist. Erst danach greift das BV.
Dies gilt auch, wenn man ein vollständiges BV hat, muss man sich krankmelden.
Ich hoffe, ich habe es verständlich geschrieben

VG
Hummel