Vorab bevor der shitstorm los geht ich weiß das man nur elternzeit hat wenn man auch im angestelltenvethältnis arbeitet.
Ich hab nun aber mal ne frage und zwar erst kurz die erklärung
Ich entbindet im voraussichtlich I'm August und am 1.1.20 läuft mein Arbeitsvertrag aus somit melde ich mich ab oktober dann als arbeitslos. Ich werde jedoch beim Amt angeben 2 Jahre zuhause zu bleiben und somit elterngeld+ in Anspruch für diese Zeit nehmen.
Nun meine frage:
Im 3. Jahr hatte ich überlegt da die betreuungskosten bei uns hier imenz hoch sind und es sich somit nicht lohnen würde für mich arbeiten zu gehen (auf teilzeit ist bei mir in der Branche nich anders möglich)
Einfach im 3. Jahr dann ALG1 in Anspruch zu nehmen und dann ab den 3. Lebensjahr die kleine normal in den Kindergarten zu schicken.
Hat jemand damit Erfahrungen bzw weiß auch jemand wie das ALG1 dann berechnet wird? Hoffe es ist verständlich, danke schonmal
ALG1 in 'Elternzeit'
Soweit ich weiß, hast Du nur Anspruch auf ALG I, wenn Du dem Arbeitsmarkt nachweislich mindestens 15 Stunden/Woche zur Verfügung stehst. Und dann bekommst Du eben nur anteilig ALG I.
Hallo
Genau du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen um ALG 1 zu erhalten. Also wenn du keine Betreuung für dein Kind hast, hast du keinen Anspruch.
Zusätzlich wird das ALG dem Elterngeld angerechnet.
Du kannst höchstens Elterngeld + ALG 2 beantragen, wobei auch hier das ganze angerechnet wird.
Grüße
Hallo. Falls ich deine Frage richtig verstehe, geht es dir um Alg I nach dem Elterngeld. Solltest du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen (wie andere bereits geschrieben haben) wird das Alg I aus dem Einkommen vor deiner Elternzeit/ des Elterngeldes berechnet. Hoffe konnte dir deine Frage beantworten.
Du bekommst ja höchstens 22 Monate Elterngeld, müsstest dir also schon vor dem 2. Geburtstag etwas überlegen (oder bist du alleinerziehend?)
Um ALG1 zu erhalten, musst du eine Kinderbetreuung nachweisen. Hättest also die gleichen Kosten als wenn du arbeiten gehen würdest. Und während des ALG1 Bezugs sollst du ja auch eigentlich vermittelt werden....
Wenn Du im August entbindest brauchst Du Dich nicht zwingend bei der Arbeitsagentur zu melden, weil Du ja Elterngeld beziehst und ohnehin nicht vermittelt wirst. Ich verstehe gerade nicht, was Du mit Elterngeld plus meinst, denn Elterngeld plus ist ja gerade für Eltern gedacht, die in Elternzeit stundenreduziert arbeiten? Ich glaube, Du meinst Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre, das wären dann ca. 22 Monate, da die Zeit des Mutterschaftsgeldes darauf angerechnet werden. Und ja, nach diesem Elterngeldbezug kannst Du ALG 1 beantragen, jedoch ist die Bewilligung in Deutschland scheinbar regional sehr unterschiedlich. Das ALG 1 liegt dann noch innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist und wird nach dem vorherigen Einkommen berechnet.
Du könntest aber auch eine TZ-Stelle in einem anderen Bereich annehmen und z.B. am Wochenende arbeiten, wenn andere (Oma, Partner etc.) auf das Kind aufpassen können. Das "Problem" am ALG 1-Bezug mit Kleinkind ist Deine mangelnde Flexibilität, was machst Du, wenn Du Vollzeit an einer Massnahme teilnehmen musst oder kurzfristig an Bewerbungsverfahren teilnehmen willst? Das ALG 1 ist ja dafür gedacht, schnellstmöglich wieder Arbeit zu finden und bei Deinen geplanten drei Jahren "Elternzeit" hast Du ein hohes Risiko, für den Arbeitsmarkt uninteressant zu werden, weil sich die Welt währenddessen weiterdreht.
Ich habe z.B. auch ALG 1 beantragen müssen nach dem Elterngeld und habe die volle Leistung auch ohne Nachweis einer Kinderbetreuung bekommen, was mir im Vorfeld aber schlaflose Nächte bereitet hat. Kurz nach der Bewilligung des ALG 1 haben wir einen Kita-Platz für das Kind bekommen und wochenlang eingewöhnt. Eine neue Stelle habe ich erst nach 10 Monaten gefunden. Insgesamt war ich so zwei Jahre zuhause.
Für Elterngeld Plus muss man nicht arbeiten. Das ist einfach das aufteilen auf bis zu 22 Monate (ohne Mutterschutz 24)
Nein Elterngeld plus ist nur das Basiselterngeld gesplittet auf maximal 22 Monate!
Das was du meinst, sind die Partnerschaftsmonate
Du bekommst nur alg1 wenn du auch eine Betreuung fürs Kind nachweisen kannst.
Was heißt denn konkret "immens" hohe Betreuungskosten?
Bedeutet wenn ich TZ arbeiten gehe 800 Euro netto habe und 500 Euro betreunungskosten bezahlen muss wo es sich dann lohnt.
Aber da man ja eine Betreuung brauch bei ALG1 hat es sich sowieso erledigt und das Thema ist damit abgeschlossen
Naja, das sind 300€ mehr in der Haushaltskasse. Wobei ich es immer komisch finde, wenn Frauen die Betreuungskosten nur im Zusammengang mit ihrem eigenen Einkommen (wahrscheinlich noch mit St.Kl. V) sehen.