Hallo zusammen
Ich habe im Januar ein Kind bekommen und für ein Jahr Elternzeit vereinbart. Auch wenn es erst kurz her ist, sprechen mein Mann und ich schon über ein zweites Kind und möchte im September wieder damit starten. Nun frage ich mich was passiert wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werde?
Kann ich diese Beenden, weil ich sowieso ein Beschäftigungsverbot bekomme? Und kann die somit an die zweite Elternzeit anhängen? Oder läuft die erste Elternzeit automatisch aus?
Stimmt es, dass für die Elterngeldberechnung kein Elterngeld bzw. Mutterschutzgeld dazu gezählt werden?
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Schwanger in Elternzeit
Ja, du kannst die Elternzeit vorzeitig beenden.
Steht denn fest, dass du auf jeden Fall ins BV gehst? Und: lasst euch nicht von den Hormonen übermannen. Ich bin nach knapp 12 Monaten wieder schwanger geworden, war auch so geplant. Aber: anstrengend ist das schon 😀
Hey.
Ja definitiv, komme aus der Pflege in einem relativ kleinen Haus, wo mir keine andere Arbeit gegeben werden kann, weil selbst die Sekretärin Kontakt zu Patienten hat.
Wir waren uns immer einig relativ schnell wieder los zu legen. Ist zwar ansteckend für uns, aber für die Kinder umso schöner 🤗
Danke für deine Antwort
Schönen Abend noch 🍀
Hallo,
Für ein BV darf die EZ nicht verkürzt werden, nur für den MuSchu. Wirst du im Oktober schwanger, dann geht deine EZ eben bis einen Tag vor dem ersten Geburtstag im Januar und dann greift das BV. Alles andere ist Sozialbetrug.
Wärst du bei Beginn des MuSchu noch in EZ, kannst du diese einen Tag vor Beginn vom MuSchu enden lassen, um Mutterschaftsgeld zu bekommen.
Hatte eine ähnliche Situation und habe es an zwei offiziellen Stellen klären lassen.
VG
Ich arbeite auch im Pflegedienst und hatte einen ähnlichen Plan wie du (der allerdings nicht funktioniert, da ich einen Kaiserschnitt hatte :( ).
Nach meinen Recherchen kann man die Elternzeit nicht beenden um ins BV zu gehen. Einige Arbeitgeber haben das aber wohl trotzdem gemacht. Ich denke es kommt drauf an, wie kulant dein Arbeitgeber ist.