Wahrscheinlich nicht die erste, aber auch nicht die letzte Frage zu dem leidigen Thema wie man als Alleinerziehende (37.) in den ersten zwei Jahren über die Runde kommt.
Ich würde gern 2 Jahre daheim bleiben und mich um mein Kind kümmern (es wird kein Weiteres geben und die Zeit gibt einem Niemand wieder). Habe einen festen Job, in den ich danach wieder zurückkehren kann.
Es gibt ja zwei Möglichkeiten entweder Elterngeld auf 14 Monate (mit Partnermonate, die mir als Alleinstehende zustehen) und danach 9 Monate Harz IV oder Elterngeld+ auf 2 Jahre und dann Aufstockung und Wohngeld.
Mir ist bewusst, d. es finanziell sehr eng werden kann, aber ich hab gut gelernt mit wenig Geld auszukommen (durch meine Mutter). Außerdem wäre dies auch nur zeitlich begrenzt so.
Leider ist die Beratungsstelle, bei der ich schon war überfordert mit der Thematik.
Ich habe im Juni noch einen zweiten Termin und hoffe, d. diese etwas mehr Ahnung haben.
Die Wohnung ist der nächste Punkt. Wohne gerade in einer kleinen 1 Zimmerwohnung (40qm), was für die 1-2 Jahren wohl noch geht, aber auf Dauer nicht.
Jetzt in Vollzeit verdiene ich "zu viel" für irgendeine Förderung bzw. jetzt eine bezahlbare 2-Zimmerwohnung zu finden ist hier quasi unmöglich. Bei Elterngeld auf 14 Monate wohl auch, was ein Witz ist bei den Mietpreisen in München.
Vielleicht hat der Ein oder Andere noch eine Idee, wie man das zielführend angehen kann oder welche Lösung hier praktikabel wäre.
Danke vorab für Eure Hilfe bzw. Input.
Elterngeld/Elternzeit etc.
Hartz4 bzw alg2 bekommst du doch gar nicht, solange du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst?!
Selbstverständlich kann man auch ALG II bekommen, wenn man im Beschäftigungsverhältnis steht!
Wo taucht der Vater auf in deiner Rechnung??
Von ihm steht dir Kindesunterhalt , sowie Unterhalt für dich zu.
Erst nach Ausschöpfen aller finanziellen Mitteln kommen Wohngeld bzw ALG II in Betracht.
Ich würde ehrlich gesagt Elternzeit auf jeden Fall für 2 Jahre anmelden.
Elterngeld kannst du notfalls auch während der Laufzeit einmal ändern.
Es gibt keinen Vater (lange und traurige Geschichte) und deswegen auch keinen Unterhalt...
Es gibt immer einen Vater, solange das Klonen von Menschen verboten ist. Und der muss Unterhalt zahlen, wenn er kann. Ob er es kann, beurteilt die Unterhaltsvorschusskasse.
Und da Unterhalt vor allen anderen Leistungen steht, musst Du den beantragen, bevor Du Dir Gedanken um ALG2 / Wohngeld machen kannst.
Die einzige Möglichkeit sanktionsfrei keinen Vater anzugeben, ist glaubhaft zu machen, das das Kind mit einem völlig Fremden in einem OneNightStand gezeugt wurde. Allerdings kann es da passieren, das die Behörden bei Freunden und Verwandten nachbohren.
Grüsse
BiDi
Der Kindsvater ist unterhaltspflichtig.
Neben Elterngeld und Kindergeld, steht dir ja noch Unterhalt fürs Kind und Betreuungsunterhalt zu. Wie sieht denn die Rechnung dann aus? U.U. stehen dir dann gar keine staatlichen Unterstünzungen zu.
Also, wie du ja selbst schon festgestellt hast, hast du tatsächlich kein Recht auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, dazu gibt es ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht. https://www.bverwg.de/pm/2013/28
Dürfte also ausscheiden.
Bei anderen Sozialleistungen heißt es immer, dass vorrangig UHV beantragt werden muss.
https://www.hartziv.org/unterhaltsvorschuss-bei-hartz-4.html
Hier beißt sich die Katze in den Schwanz, ich fürchte es wird eher auf anwaltlichen Rat rauslaufen wenn du da was erreichen willst. Ansonsten wird immer erst mal auf den Unterhalt bzw. den Kindsvater verwiesen werden.
Insofern kann ich nur den Rat geben - nimm das erste Jahr Basiselterngeld, das sollte zum Leben reichen. Das zweite musst du dann halt wieder arbeiten (ggf. Teilzeit) und/oder von Ersparnissen leben. Also jetzt schon mal zurücklegen was geht.
Ich denke, Du solltest Deinen Ex nicht so einfach aus der Verantwortung entlassen.
Es gibt diesbezüglich sogar ein Urteil des Bundesgerichtshof.
Google mal nach BGH 23.09.2015, Az. XII ZR 99/14
Darin wird bestätigt, das es eine "Übernahme der Elternschaft kraft Willensakts" gibt und das ein Partner eben diese mit seiner Zustimmung zur heterologen Insemination abgibt.
Und damit ist Dein Ex unterhaltspflichtig.
Ja, es ist ein bißchen blöd für Deinen Ex. Das Kind trägt nicht mal seine Gene und er soll Unterhalt zahlen. Aber verdammt noch mal, das hätte er sich überlegen sollen, bevor ihr in der Kinderwunschklinik aufgeschlagen seid. Es ist mindestens genauso unfair, Dir jetzt die gesamte Verantwortung zuzuschieben.
Und es geht nicht nur um die Frage, ob Du 1 oder 2 Jahre zuhause bleiben kannst. Es geht um einen viel längeren Zeitraum. Denn jedes Mal, wenn es um staatliche Zuschüsse geht, wird die Frage des Unterhalts im Raum stehen.
Grüsse
BiDi