Hallo ihr,
ich habe drei Fragen und die L-Bank ist leider erneut und enttäuschender Weise gar keine Hilfe gewesen, da sie auf konkrete Fragen nur sehr allgemeine Antworten gibt, die einem nicht weiterhelfen. Daher hoffe ich hier auf etwas Klarheit.
Frage 1:
Mein Mann wollte direkt im Anschluss an den ET im August einen Monat Elternzeit nehmen. Den zweiten Monat dann nächstes Jahr, wenn wir in einen etwas längeren Urlaub fliegen möchten. Nun habe ich gehört, dass der Vater nur dann Elterngeld erhält, wenn er auch mindestens zwei Monate bentragt!?
Heißt das: Einfach nur erst mal einen Monat beantragen und später den zweiten geht nicht? Sprich: Er müsste für Elterngeldbezug spätestens sieben Wochen vor errechnetem ET angeben, wann er die Monate jeweils nehmen möchte?
Kann man den zweiten Monat dann ggf. auch nochmals tauschen?? Da wir einfach noch nicht wissen, wohin es geht und es je nach Ziel statt Juni auch erst August werden kann.
Frage 2:
Muss ich in meinem Elternzeitantrag angeben, mit wieviel Prozent ich nach zwei Jahren wieder einsteige!? Geplant ist wieder Vollzeit, aber man weiß ja nie was passiert. Irgendwie habe ich das Gefühl, mein AG erwartet das. Aber ich will mich nicht unnötigerweise binden!🙄
Frage 3 (banal aber habe echt Angst, das falsch zu formulieren!):
Wenn der ET der 23.08.2019 ist, muss mein Elternzeitantrag ja spätestens! bis zum 30.08.2019 dem AG vorliegen - richtig? (Frage an euch: Habt ihr euren Antrag auch erst nach Geburt eingereicht? Und verschiebt sich die gewünschte Elternzeit automatisch vor/zurück wenn das Kind früher/später kommt?!).
Sagen wir es wird wirklich der 23.08.2019. Bei zwei Jahren gewünschter Elternzeit müsste ich doch im Antrag dann sagen: Mutterschutz endet am 18. Oktober 2019. Im Anschluss hieran möchte ich gerne meine zweijährige Elternzeit nehmen, welche mit Miteinberechnung der Mutterschutzfrist am 22. August 2021 endet und ich ab dem 23. August 2021 meinem AG wieder zur Verfügung stehe. Oder?!
Danke schon mal! Es nervt micht wirklich, dass eine offizielle Beratungsstelle einem keine Hilfe ist - bereits das zweite Mal!
Frage zur Elternzeitplanung - L-Bank leider gar keine Hilfe 🥺
Zu 1
Ja er muss direkt beide Monate angeben.
Bei der Elterngeldstelle darf man soweit ich weiß 1x den Zeitraum ändern, ob der AG da mit sich verhandeln lässt ist die andere Frage.
2. Musst du nicht rein schreiben.
wenn du nach 2 Jahren erstmal Teilzeit arbeiten würdest könntest du 3 Jahre Elternzeit nehmen und im dritten Jahr halt Teilzeit in Elternzeit Machen.
Das dritte Jahr kannst du aber einfach wieder 7 Wochen vor Beginn anmelden.
3. Ja kann man erst nach der Geburt anmelden.
Du musst auch nicht genau 2 Jahre nehmen sondern kannst das taggenau machen.
Wenn du zB den Geburtstag noch frei haben möchtest oder zum Monatsanfang also 1.9. anfangen möchtest.
Zu 1.: ja, er muss direkt beide beantragen. Daran hakt es bei uns grade nämlich 🙄 der Antrag kam noch mal zurück und wir müssen das jetzt „richtig“ ausfüllen.
Zu 2.: nach der Elternzeit gilt dein ganz normaler Arbeitsvertrag wieder. Der pausiert quasi grade nur für Mutterschutz und Elternzeit. Endet der, gilt wieder dein alter Vertrag.
Zu 3.: ich hatte einfach einen Vordruck von meinem AG bekommen und musste den Geburtstag der kleinen eintragen und die Dauer. Ich weiß nur, wie es ist, wenn sie zu früh kommt und es keine Besonderheiten gibt (z.B. hat man bei einem Kind mit Behinderung ja länger Mutterschutz). Du hast ja vor ET 6 Wochen und danach 8. Meine kam 1 1/2 Wochen zu früh. Das was „vorne“ fehlt, wird „hinten“ angehangen, sodass es definitiv 14 Wochen sind.
Somit ändert sich da an den Zeiten nix 😊
Dass die L-Bank nicht zu Elternzeit berät/beraten kann ist logisch. Damit haben die schließlich nichts zu tun und sind nur für Elterngeld zuständig.
1. ja, dein Mann muss 7 Wochen vor ET seine Elternzeit ANMELDEN (nicht beantragen). Hier ist die Änderung des 2. Monats reine Kulanz vom AG.
2. und 3. du meldest Elternzeit für 2 Jahre an. Formulierung reicht ...“im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xxx...“
Anmelden kannst du erst nach der Geburt verbindlich, ist ja keine große Sache, das Schreiben vorher schon vorzubereiten.
Hi,
Zu 1. Dein Mann muss mindesten 2 Monate am Stück nehmen. Und ja er muss diese dann 7 Wochen vor ET einreichen.
Zu 2. Wenn du nur 2 Jahre EZ beantragst, dann gilt danach automatisch dein Alter Vertrag, du musst dann wegen TZ mit deinem AG verhandeln.
Zu 3. Dein EZ Antrag kannst du erst nach Geburt einreichen, da der Tag genau sein muss und das geht erst, wenn klar ist, wann das Kind geboren wurde.
Nimmt man 3 Jahre fängt man ja am genau am 3. Geburtstag wieder an zu arbeiten. Daher kannst du das ja nicht vorher wissen.
Unsere Personalsbteilung war so kulant, dass ich ihn einfach mit der Bemerkung ab Ende Mutterschutz abgeben konnte. Wir haben dann nur das Geburtsdatum nachgereicht und dann kam die Bestätigung über die EZ.
Ich kann auch nur empfehlen, alles schriftliche vorzubereiten for KK, AG, L-Bank, Kindergeld. Dann muss man nach der Geburt nur noch auf die nötigen Dokumente warten und den Geburtstag nachtragen und kann alles direkt abschicken. Nerven den ganzen Kram dann auszufüllen hat man eher nicht unbedingt 😂
Die zwei Monate müssen nicht am Stück sein
Danke dir 🙂
Das mit dem am Stück nehmen stimmt soweit ich es weiß nicht. Aber dass eben wohl zwei beantragt werden müssen auf einmal. Das war mir neu und ist gut zu wissen, bevor wir im Sommer ein Heckmeck mit der Elterngeldstelle kriegen. 🙈
Aber ja, Anträge etc werde ich alles vorher ausdrucken, ausfüllen und nur noch abschicken...bin schon teilweise dabei. 😄
zu 1)
Wie kommt ihr darauf, dass er mindestens 2 Monate am Stück nehmen muss? Das wäre mir neu. Er muss mindestens 2 Monate nehmen, aber 1 Monat + 1 Monat sollte auch gehen, zumindest wüsste ich nicht wo was gegenteiliges steht.
Wir beantragen das beim AG so, dass wir den Monat nach ET schon jetzt beantragen (ca 10 Wochen vor Termin). Und in den Antrag reinschreiben, dass wir planen im 1. Halbjahr 2020 noch einen weiteren Monat zu beantragen. Das schreiben wir aber nur als Info da rein, damit der Arbeitgeber besser planen kann. Ansonsten gilt es dann in 2020 auch wieder die Fristen einzuhalten (Elternzeit muss eine bestimmte Anzahl an Wochen im voraus beantragt werden). Der AG darf soweit ich weiß deinem Mann dann aber auch den zweiten Monat Elternzeit nicht verweigern, solange er noch innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes liegt.
Bei der Elterngeld-Kasse würde ich vermutlich beide Monate zusammen beantragen (so gut ihr es eben jetzt planen könnt) damit's kein Ärger mit dem Geld gibt, und wenn ihr konkret wisst wann ihr den zweiten Monat nehmt, ggf bei der Elterngeldkasse noch mal den Antrag ändern (einmal darf man das, soweit ich weiß).
2)
Nein musst du nicht. Ich habe den sehr simpel gehalten und erst mal volle 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich habe dann in einer unverbindlichen eMail an unser Management geschrieben, wie ich mir das ungefähr vorstelle (also ab wann ich wieder in TZ arbeiten möchte), aber dass ich noch nciht sicher bin ob es wirklich so kommt oder anders. Das muss man aber nicht machen, habe ich nur gemacht damit mein Team ein bisschen besser planen kann.
Während der Elternzeit muss der AG dir Teilzeitarbeit gewähren (15-30 Stunden pro Woche, kannst du dir aussuchen). Da ich mir recht sicher war, dass ich es bevor der Krümel 3 ist sowieso nicht schaffen werde wieder Vollzeit zu arbeiten, entsteht mir mit der 3jährigen Elternzeit nicht wirklich ein Nachteil.
3)
Mein Arbeitgeber hatte sich den Antrag früher erbeten und ich habe ihn schon in der 25ten SSW oder so eingereicht. Im Grunde schadet das nichts. Du kannst es dir grob gesagt sowieso später noch mal anders überlegen (zB verlängern).
Sogar die Rechnerei kannst du dir im Grunde sparen wenn du dir nicht sicher bist wie du es formulieren sollst. Anhand des ET und deiner beantragten Dauer kann dir der AG in der Bestätigung schreiben, bis wann deine Elternzeit geht.
Ich habe in den Antrag nur geschrieben, dass ich nach meiner Mutterschutzfrist 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte. Das Ende der Elternzeit hatte mein AG dann korrekt ausgerechnet und in meine Bestätigung geschrieben. =)
Ich hoffe ich konnte helfen.
LG
Danke dir!
Zu 1) Nein, nein, ich meinte nicht am Stück sondern bei der Beantragung an sich. 🙂 Euer Vorgehen entspricht so ungefähr meinem Wunsch. Dass mein Mann den zweiten Monat beim AG direkt für das zweite Halbjahr schon Mal anmeldet mit dem Hinweis dass es Monat x oder y wird. Wollen abwarten wie unser Mädle so drauf ist und ob wir den längeren Flug wagen oder eben "nur" USA. 🙂
2) Leider gewährt mir mein AG keine Teilzeit in Elternzeit, da wir zu klein sind (unter 14/15 Leuten) und ich daher keinen Rechtsanspruch darauf im eigenen! Betrieb habe. Natürlich darf ich dann woanders in TZ arbeiten, ist auch der Plan, aber ob man da so einfach und schnell was findet...deswegen war ich mir nicht sicher ob ich notfalls in zwei Jahren sagen kann ich komme final zurück aber eben nur in 75% oder so....
Ah, wollt ihr auch ganz auf die andere Seite? Mein Mann ist Australier, wir planen auch mit dem Baby recht früh "mal rüber zu fliegen", da hat der kleiner ja auch Familie. =) Aber wissen eben auch noch nicht 100%ig wann.
Wir kündigen das dem AG auch quasi nur jetzt schon an, damit die wissen, dass noch mal ein Monat kommt. Rechtlich gesehen müsste man das nicht - aber wir haben ja auch keinen bösen Willen dem AG gegenüber, die sollen ja ihr Jahr planen können.
zu 2)
Das wusste ich nicht, das ist dann natürlich eine blöde Situation. Da ist man dann eher auf die Kulanz des AG angewiesen. Das können die machen, müssen sie aber nicht, soweit ich weiß. Meine Schwester hatte sogar NACH der Elternzeit (die hat sie voll genommen) noch nach Teilzeit gefragt, und der AG hat das ohne Probleme gemacht. Hätten sie nicht gemusst, ist quasi je nach AG und wie die das sehen / wie die jemanden brauchen können.